Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Ja, klar, jetzt linke Spur, war's das? Es ging nicht um's Rechtsfahrgebot auf unlimitierten Straßen. Auf irgendeinen Beleg, daß Fahren deutlich unterhalb der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, gleichzeitig aber nicht nur ein Bruchteil davon zu irgendwelchen Pflichten oder bei Verstoß zu Bußgeldern oder Anzeigen führt, darauf warte ich weiterhin geduldig.


    Das mit 10km/h Geschwindigkeitsdifferenz gerade noch erlaubte Überholen gilt bei Elefantenrennen zwischen LKWs, also 80 und 70 km/h. Im Gesetz steht ja doch garkeine absolute Geschwindigkeitsdifferenz, sondern "wesentlich höher". Ob das bei 100 schon 20 sind oder 15 oder immer noch 10, das ist dann wohl offen - darf man im günstigsten Fall eben ab einem 90er nicht mehr überholen.


    Und das man jemandem oberhalb der erlaubten Geschwindigkeit irgendwas ermöglichen muss, das würde ich gern mal irgendwo außerhalb der persönlichen Wunschliste sehen.


    Es geht ja hier um's Aufregen. Mich selbst regt weder die eine, noch die andere Richtung auf. Aber ebenso sicher sollte man für einen Raser nicht auch noch einen persönlichen Nachteil inkauf nehmen. Vielleicht hängt's ja neben der um sich schlagenden Übermotorisierung, des invidiuell gestärkten Sicherheitsgefühls durch höhere, schwere und besser ausgestatte Autos und wohl nicht zuletzt den Blitzer-Apps und dem übersteigerten Ego zusammen. Die Argumentation der Raser jedenfalls wird in letzter Zeit immer hanebüchener, von wegen Behinderung, wenn sie nicht ihre Wunschgeschwindigkeit fahren können, dem vom-Fuß-vom-Gas nehmen oder gar bremsen müssen als Nötigung herbeizufabulieren, Überholhilfe auch jenseits der erlaubten Höchstgeschwindigkeit und so weiter. Hauptsache, daß man das eigene Fehlverhalten mit dem angeblichen der anderen rechtfertigen kann. Verkehrte Welt...


    Es soll ja ruhig jeder nach Lust und Laune überholen, solange er absolut niemanden anderen gefährdet. Und wenn's nicht geht, dann geht's eben nicht. Es gibt kein Recht auf eine bestimmte Fahrgeschwindigkeit. Dafür gibt's Rennstrecken, sowie je nach Verkehrszustand die unlimitierten Autobahnabschnitte.


    Aber, wie schon mehrfach erwähnt, rein interessehalber würden mich handfeste, konkrete, unabstrakte, zahlenmäßige Belege über zu langsames Fahren und die Pflicht zur Überholmitwirkung zwischen gleichartigen Fahrzeugen weiterhin interessieren. Ich erinnere mich nur an das Cabrio mit Radlertempo auf der Autobahn, welches dann auch noch polizeilich gestopt wurde. Aber vielleicht gibt's auch zwischen dem und der Grenze zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit garnichts.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Ja, klar, jetzt linke Spur, war's das? Es ging nicht um's Rechtsfahrgebot auf unlimitierten Straßen. Auf irgendeinen Beleg, daß Fahren deutlich unterhalb der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, gleichzeitig aber nicht nur ein Bruchteil davon zu irgendwelchen Pflichten oder bei Verstoß zu Bußgeldern oder Anzeigen führt, darauf warte ich weiterhin geduldig.

    Schau ins Gesetz. Wenn du den Verkehrsfluss behinderst, dann handelst du gesetzeswidrig.


    In dem genannten Urteil ging es übrigens nicht ums Rechtsfahrgebot, sondern um Nötigung. Das ist eine Straftat.


    Zitat

    Das mit 10km/h Geschwindigkeitsdifferenz gerade noch erlaubte Überholen gilt bei Elefantenrennen zwischen LKWs, also 80 und 70 km/h. Im Gesetz steht ja doch garkeine absolute Geschwindigkeitsdifferenz, sondern "wesentlich höher". Ob das bei 100 schon 20 sind oder 15 oder immer noch 10, das ist dann wohl offen - darf man im günstigsten Fall eben ab einem 90er nicht mehr überholen.

    Deshalb habe ich dir geschrieben, dass die Rechtsprechung von mindestens 10 km/h Geschwindigkeitsdifferenz ausgeht. Wenn du eine Suchmaschine bedienen kannst, dann solltest du dir die entsprechenden Urteile selbst heraussuchen können.


    Zitat

    Und das man jemandem oberhalb der erlaubten Geschwindigkeit irgendwas ermöglichen muss, das würde ich gern mal irgendwo außerhalb der persönlichen Wunschliste sehen.

    Fass dir mal an deine eigene Nase. Wieso darfst du bestimmen, wie schnell ein anderer zu fahren hat?


    Zitat

    Es geht ja hier um's Aufregen. Mich selbst regt weder die eine, noch die andere Richtung auf. Aber ebenso sicher sollte man für einen Raser nicht auch noch einen persönlichen Nachteil inkauf nehmen.

    Welchen Nachteil hast du, wenn du den Typ einfach vorbei lässt? Gekränkte Eitelkeit, Neid, oder was? :confused:


    Zitat

    Vielleicht hängt's ja neben der um sich schlagenden Übermotorisierung, des invidiuell gestärkten Sicherheitsgefühls durch höhere, schwere und besser ausgestatte Autos und wohl nicht zuletzt den Blitzer-Apps und dem übersteigerten Ego zusammen. Die Argumentation der Raser jedenfalls wird in letzter Zeit immer hanebüchener, von wegen Behinderung, wenn sie nicht ihre Wunschgeschwindigkeit fahren können, dem vom-Fuß-vom-Gas nehmen oder gar bremsen müssen als Nötigung herbeizufabulieren, Überholhilfe auch jenseits der erlaubten Höchstgeschwindigkeit und so weiter. Hauptsache, daß man das eigene Fehlverhalten mit dem angeblichen der anderen rechtfertigen kann. Verkehrte Welt...

    Okay, es ist gekränkte Eitelkeit bzw. Neid. :rolleyes:


    Zitat

    Es soll ja ruhig jeder nach Lust und Laune überholen, solange er absolut niemanden anderen gefährdet. Und wenn's nicht geht, dann geht's eben nicht. Es gibt kein Recht auf eine bestimmte Fahrgeschwindigkeit.

    Das gilt dann aber auch für dich.


    Zitat

    Aber, wie schon mehrfach erwähnt, rein interessehalber würden mich handfeste, konkrete, unabstrakte, zahlenmäßige Belege über zu langsames Fahren und die Pflicht zur Überholmitwirkung zwischen gleichartigen Fahrzeugen weiterhin interessieren. Ich erinnere mich nur an das Cabrio mit Radlertempo auf der Autobahn, welches dann auch noch polizeilich gestopt wurde. Aber vielleicht gibt's auch zwischen dem und der Grenze zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit garnichts.

    Leben und Leben lassen. Was hast du für ein Problem damit?


    Wieso glaubst du, dass du allein zu bestimmen hast, wie sich andere zu verhalten haben?


    Bitte beantworte mir endlich meine Fragen diesbezüglich.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Bitte beantworte mir endlich meine Fragen diesbezüglich.


    Ihr habt beide verstanden, was der andere meint, wollt es aber offensichtlich nicht sein lassen. Ist doch gut jetzt, sonst kommt die Nanny und schickt euch auf die stille Treppe oder in die Wuthöhle! ;)

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Heute morgen totales Schneechaos auf der A4. :mad:
    Unglaublich wieviel Idioten mit Sommerreifen unterwegs sind (in solchen Fällen mit Behinderung KFZ beschlagnahmen für 3 Monate...:D ). Oder LKW die auf eine 3 Spurigen Autobahn links fahren und dann liegen bleiben und den Berg nicht hochkommen (6 Monate Füherschein entziehen, bei Ausländischen LKW 1000€ Geldbuße)
    Was aber ganz schlimm sind die Pfosten welche keine Rettungsgasse bilden. Die Polizei fuhr mit Blaulicht und Martinshorn vor dem Streufahrzeug und trotzdem fahren die Leute nicht an die Seite.
    Hier sollte im Polizeifahrzeug eine Kamera alles Filmen und im Nachgang 500€ Geldbuße und ein Fahrverbot verhängt werden.

  • Ich hoffe das passt thematisch so halbwegs:


    Situation:
    - Fahrzeug in Wohnstraße einer Großstadt am Straßenrand geparkt.
    Fahrzeuge parken da dicht aneinander aber als ich einparkte war vorne und hinten ausreichend Platz.


    - Nach 2 Tagen Rückkehr zum Fahrzeug: Vor mir ein (neues) Fahrzeug - Abstand zu meinen ungelogen 1mm.
    Ich habe von diesem Zustand Fotos gemacht und ausgeparkt und woanders hingestellt, um meine Front zu prüfen.
    Sichtbar mindestens Kühlergrill eingebrochen.


    - Polizei gerufen. Während des Wartens kommt der Führer des "Frontfahrzeugs" und fährt davon - ich halte ihn an und spreche ihn auf den Schaden an. Er ist wortkarg und wartet mit auf die Polizei.


    - Polizei erscheint, nimmt Sachverhalt auf. (Leider) keine Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners.
    Gegner bestreitet nicht direkt, gibt aber auch nichts zu ("ich habe nichts gemerkt").


    - Habe Schaden meiner und seiner Versicherung gemeldet und der Versicherung und Polizei ebenfalls die von mir gemachten Fotos zukommen lassen.


    Wie nun vorgehen? Ich muss nun warten, bis die gegnerische Versicherung mir eine Deckungszusage gibt. Doch was, wenn der Unfallgegner bestreitet, Verursacher zu sein?
    Ich habe eine Rechtsschutzversicherung aber will eigentlich keinen großen "Aufstand" machen. Das habe ggü. ich des Gegners so auch durchblicken lassen.
    Die Polizei gab gar zu bedenken, dass das ggf. Fahrerflucht hätte sein können - ich habe gesagt, dass der "kleine Dienstweg" für mich i.O. ist um dem Gegner evtl. Probleme zu ersparen.


    Soll ich nun erstmal nur abwarten? Das kann ja aber dauern, bis die Versicherung ihr OK gibt..


    Danke !


    EDIT: kleine Illustration


  • Zitat

    Original geschrieben von cogogt
    Soll ich nun erstmal nur abwarten? Das kann ja aber dauern, bis die Versicherung ihr OK gibt..

    Bei dem "Schaden" würd ich warten. Ist ja nichts Großes. Nur halt Ärgerlich.
    Die RS kannst du immer noch bemühen wenn die zicken.
    Deine Werkstatt müsste das aber direkt mit denen Abwickeln können.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Bei dem "Schaden" würd ich warten. Ist ja nichts Großes. Nur halt Ärgerlich.
    Die RS kannst du immer noch bemühen wenn die zicken.
    Deine Werkstatt müsste das aber direkt mit denen Abwickeln können.


    Nur kann ich ja nicht in die Werkstatt solange die Versicherung nicht zusagt, zu zahlen.


    Man wollte mir eine Art unverbindliche Zusage geben - die Zusage würde zurück gezogen werden für den Fall, dass man zu der Ansicht gelangt, dass der gegn. Versicherungsnehmer nicht Schuld sei..

  • Ich kann dir sagen, wie das bei mir ausgegangen ist, habe nämlich exakt dieselbe Situation vor rund zehn Jahren gehabt:


    Die Besitzer des anderen Autos -- ein Pärchen -- haben bei der Polizei ausgesagt, dass sie sich nicht erinnern können, wer von beiden den Wagen dort geparkt hätte, sie wären beide mehrmals am Tag mit dem Wagen unterwegs gewesen. War ja auch klar, denn der Polizist hatte ihnen schon direkt Angst von wegen Fahrerflucht eingejagt. :mad:


    Wupp. Also keine Täterschaft zu ermitteln. Die gegnerische Versicherung hat mit dem Hinweis darauf auch abgelehnt, irgendwas zu zahlen und ich war am Ende der Dumme. An meinem Wagen waren es zum Glück "nur" Schrammen am Stoßfänger, aber die Werkstatt hat den Mist auch immerhin mit rund 2k€ taxiert.


    Mein Fehler: Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch keine Rechtsschutzversicherung, weshalb ich mich da auf das Risiko eines Rechtsstreits nicht einlassen wollte.


    Im Nachhinein bin ich froh, das auch nicht reparieren zu lassen, denn in den folgenden Jahren habe ich an derselben Stoßstange noch drei weitere Schäden von irgendwelchen Arschlöchern bekommen, die zu blöd zum Einparken sind und zu feige, zu ihrer Unfähigkeit zu stehen. Ein Hoch auf unsere Versicherungswirtschaft, die den Ehrlichen durch Rückstufung und Selbstbehalt bestraft.

  • Hier mal einer unserer tollen benutzungspflichtigen Radwege:



    Habe den Fahrer freundlich gebeten auf der Fahrbahn zu parken. Dieser lehnte das ab, mit der Hinweis, dass er dort ja nicht entgegen der Fahrtrichtung parken könne :rolleyes:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!