Ja, klar, jetzt linke Spur, war's das? Es ging nicht um's Rechtsfahrgebot auf unlimitierten Straßen. Auf irgendeinen Beleg, daß Fahren deutlich unterhalb der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, gleichzeitig aber nicht nur ein Bruchteil davon zu irgendwelchen Pflichten oder bei Verstoß zu Bußgeldern oder Anzeigen führt, darauf warte ich weiterhin geduldig.
Das mit 10km/h Geschwindigkeitsdifferenz gerade noch erlaubte Überholen gilt bei Elefantenrennen zwischen LKWs, also 80 und 70 km/h. Im Gesetz steht ja doch garkeine absolute Geschwindigkeitsdifferenz, sondern "wesentlich höher". Ob das bei 100 schon 20 sind oder 15 oder immer noch 10, das ist dann wohl offen - darf man im günstigsten Fall eben ab einem 90er nicht mehr überholen.
Und das man jemandem oberhalb der erlaubten Geschwindigkeit irgendwas ermöglichen muss, das würde ich gern mal irgendwo außerhalb der persönlichen Wunschliste sehen.
Es geht ja hier um's Aufregen. Mich selbst regt weder die eine, noch die andere Richtung auf. Aber ebenso sicher sollte man für einen Raser nicht auch noch einen persönlichen Nachteil inkauf nehmen. Vielleicht hängt's ja neben der um sich schlagenden Übermotorisierung, des invidiuell gestärkten Sicherheitsgefühls durch höhere, schwere und besser ausgestatte Autos und wohl nicht zuletzt den Blitzer-Apps und dem übersteigerten Ego zusammen. Die Argumentation der Raser jedenfalls wird in letzter Zeit immer hanebüchener, von wegen Behinderung, wenn sie nicht ihre Wunschgeschwindigkeit fahren können, dem vom-Fuß-vom-Gas nehmen oder gar bremsen müssen als Nötigung herbeizufabulieren, Überholhilfe auch jenseits der erlaubten Höchstgeschwindigkeit und so weiter. Hauptsache, daß man das eigene Fehlverhalten mit dem angeblichen der anderen rechtfertigen kann. Verkehrte Welt...
Es soll ja ruhig jeder nach Lust und Laune überholen, solange er absolut niemanden anderen gefährdet. Und wenn's nicht geht, dann geht's eben nicht. Es gibt kein Recht auf eine bestimmte Fahrgeschwindigkeit. Dafür gibt's Rennstrecken, sowie je nach Verkehrszustand die unlimitierten Autobahnabschnitte.
Aber, wie schon mehrfach erwähnt, rein interessehalber würden mich handfeste, konkrete, unabstrakte, zahlenmäßige Belege über zu langsames Fahren und die Pflicht zur Überholmitwirkung zwischen gleichartigen Fahrzeugen weiterhin interessieren. Ich erinnere mich nur an das Cabrio mit Radlertempo auf der Autobahn, welches dann auch noch polizeilich gestopt wurde. Aber vielleicht gibt's auch zwischen dem und der Grenze zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit garnichts.