Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Unsicherheit, Unkenntnis, Ortsfremdheit, Wetter, Beschwerdnissen oder Technik konstant 80, so hat der trotzdem das gleiche Recht auf Benutzung der Straße wie wir und jeder andere. M

    Liest und verstehst du unsere Beiträge auch? Scheinbar nicht. Alles in der StVO geregelt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    [...] Was konstruierst Du denn? Wo hat jemand sowas behauptet [...]


    Ich konstruiere nicht, ich spreche aus Erfahrung. Vor langer Zeit (auf der Autobahn) hatte ich auch mal den Schnelleren Platz gemacht. Bestraft wurde ich damit dass ich selber nicht mehr zum Überholen kam und somit kilometerweit hinter den LKWs hinterherschleichen musste. Aus dieser Erfahrung habe ich gelernt dass ich nicht sofort wieder auf die rechte Spur wechsle wenn ich zu der Einschätzung gelange dass ich mich durch den nachfolgenden Verkehr selber am zügigen Vorankommen hindere.


    Aber so sind eben unsere Gesetze. Auf der einen Seite ist man nicht verpflichtet, auf Landsraßen 100 zu fahren, auf der anderen Seite fühlen sich die Leute aber behindert. Das ist aber m.E. nicht die Schuld der Gesetze. Es sind diejenigen die ihr Leben in Sekunden berechnen.


    "Experten" wollen berechnet haben dass man soviel Zeit garnicht spart. Bei den unbeliebten Elefantenrennen z.B. spart der LKW-Fahrer je nach Enfernung maximal 10 Minuten. Bei PKWs dürfte es auch nicht viel mehr sein.


    Na denn => Auf Wiedersehen am nächsten Baum. Mein Motto lautet "Sich Zeit nehmen, und nicht das Leben". Ich fahre auch weiterhin entspannt. Nicht zu schnell, aber auch nicht zu langsam.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Liest und verstehst du unsere Beiträge auch? Scheinbar nicht. Alles in der StVO geregelt.


    M.E. fehlinterpretiert ihr die StVO. Richtig ist dass man niemenden behindern darf. Ich kann mir aber nicht vorstellen dass man tatsächlich verpflichtet sein soll, bei nur 80 km/h jeden anderen bei jeder Gelegenheit vorbei lassen zu müssen. M.E. ist 80 keine Geschwindigkeit bei der man schon von Behinderung sprechen kann. Bei weniger kann das schon anders sein.


    Behinderungen gibt es viele. Man kann sich behindert fühlen. Man kann behindert werden. Man kann auch behindert sein. ;)

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Liest und verstehst du unsere Beiträge auch? Scheinbar nicht. Alles in der StVO geregelt.

    Bist du willig und fähig zu anderem als scheinrhetorischen Suggestivfragen? (-:=


    Dann klär mich doch bitte auf und verrate mir, was in der StVO konkret zum zu langsamen Fahren steht, also nun nicht lediglich die abstrakte "Behinderung". Erinnern kann ich mich nur daran, daß ein Cabriofahrer wegen Verkehrsbehindung eine Geldbuße bekommen hatte, weil er mit 20 oder 40 km/h auf der Autobahn gefahren ist. 80 auf Landstraßen ist wohl unter keinen Umständen zu beanstanden, da ja selbst die Autobahn von Fahrzeuge ab bauartbedingter Geschwindigkeit von 60 km/h fahren dürfen, also unterhalb der halben Richtgeschwindigkeit.


    Wäre ja durchaus interessant, aber welcher Langsamkeit es auf der Landstraße bußgeldig werden könnte. Da dürfen ja ohne weiteres auch langsame Fahrzeuge wie Trecker und Baumaschinen fahren, von unmotorisierten Fahrzeugen garnicht erst zu reden.


    Mit 80 und wahrscheinlich auch 70 ist man auf der Landstraße jedenfalls nur ein gefühltes Verkehrshindernis. Und wahrscheinlich sollte man sich über den 70er sogar noch freuen, denn ab dem 80er darf man schon keinen mehr überholen. <-;<

    Je suis Charlie

  • Bezüglich Geschwindigkeiten ausserorts kann ich mich dunkel an eine meiner Fahrstunden erinnern. Der Prüfer meinte damals nach verlassen des Ortsschildes: " So - und jetzt drück mal auf die Tube, ab hier darfst du 100"


    Ich fühlte mich aber gar nicht danach, weil ich es in dem Moment einfach viel zu riskant empfand. Er war wohl enttäuscht und drängte mich weiterhin nach mehr Geschwindigkeit, letztendlich habe ich dann aber nicht nachgegeben.


    Ich meine er hat hinterher irgendwas in der Art von: War schon ok, aber wenn du einen Stau verursachst bzw 10 Autos im Rückspiegel siehst, musst du rechts ranfahren und vorbeilassen - gebrabbelt. Ich weiß nicht wie aktuell diese Faustregel noch ist bzw ob sie überhaupt jemals existiert hat ?

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Dann klär mich doch bitte auf und verrate mir, was in der StVO konkret zum zu langsamen Fahren steht, also nun nicht lediglich die abstrakte "Behinderung".


    §3 StVO:


    (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.


    Der Verkehrsfluss ist ab dem Moment behindert, wenn sich hinter dem Fahrzeug eine Kolonne bildet.


    Ist das der Fall, dann gilt folgendes:


    §5 StVO:


    (6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.


    Eigentlich ganz einfach.



    Und noch ein Schmankerl obendrauf: Selbst wenn man mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fährt, gilt obiges. Das leider verbreitete Oberlehrer-Verhalten, dass man die hinter einem fahrenden Verkehrsteilnehmer damit zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung "zwingt" nennt man Nötigung.


    In der Praxis bedeutet das: Wenn du langsamer fahren willst, dann lass die Leute hinter dir doch einfach vorbei ziehen. Und ist ein selbsternannter Rennfahrer hinter dir, lass ihn auch vorbei. Je mehr du ihn ärgerst, desto aggressiver wird der Depp und gefährdet andere noch mehr – womöglich durch ein irre riskantes Überholmanöver.
    Ich sehe das so: Was stört es die Eiche, wenn eine Wildsau sich an ihr reibt? Soll er doch fahren. Was soll ich mich denn darüber aufregen? ;)

  • Die Definition von Verkehrsflussbehinderung durch Kolonnenbildung ist mir neu. Vielleicht kann das ja irgendwie belegt werden. Aber sowieso würde das den individuellen Schnellerfahrer auf einsamer Landstraße ja persönlich benachteiligen und im wahrsten Sinn des Worten zurücksetzen. Für den müsste ja nichtmal eine Braunkohlentagebaubagger rechts ranfahren.


    Man muss also auch Raser beim Überholen unterstützen, also selber runter vom Gas, auf den Seitenstreifen oder auch mal kurz die Straße verlassen? Weil man ihn ansonsten behindern würde und er im Sinne der StVO eben nicht das langsamere Fahrzeug ist? Und weil er sich ansonsten geärgert fühlen, noch agressiver werden und noch fremdgefährdender werden könnte. Man wundert sich ja immer wieder, aber wenigstens ich habe so heute auch schon was zum Schmunzeln gehabt.


    Das Zitat aus der StVO ist natürlich wie erwartet der allseits bekannte, abstrakte Abschnitt. Auch von den angefragten Belegen zu Bußgeld oder Verurteilung von 70/80ern ist nichts zu sehen. Es ist wirklich kein Wunder, wenn sich Höchstgeschwindigkeitsdurchdrücker und Raser gefühlt auf gefühlte Behinderung berufen, obwohl diese Rechtfertigung offenbar durch nichts handfestes belegt werden kann.


    Meinem bescheidenen Verständnis nach zielt der Geschwindigkeitsdiminutiv im Verordnungstext nicht auf einen relativen und demnnach beliebig kleinen Unterschied, sondern auf langsamere Fahrzeuge im allgemeinen, also bauartbedingt langsamere Fahrzeuge wie in der schon erfolgten, beispielhaften Auflistung. Zwei Fahrzeuge zwischen 80 und 100 dürfen sich ja sowieso garnicht gegenseitig überholen.


    Da der Gesetzgeber mit keinem Wort die Höchstgeschwindigkeit in Richtung einer Richtgeschwindigkeit - die gibt's ja sogar auf den ansonsten unreglementierten Autobahnen und auch gerade dort gibt's seit 'ner Weile an einzelnen Gefahrstellen ja Einzelspuren mit Mindestgeschwindigkeiten - deutet, so gibt's auch keine Pflicht zur Erzielung bestimmter Geschwindigkeiten oder zur persönlichen Einschränkung des Langsamerfahrers im Differenzbereich von 20km/h, wahrscheinlich auch nicht bei 30 oder 40 km/h. Letzteres ließe sich durch gegenteilige, konkrete Belege natürlich verbessern und revidieren. (-:=

    Je suis Charlie

  • für mich gehört das irgendwie zur gegenseitigen Rücksichtnahme dazu, wenn ich wirklich sehe einer kann schneller fahren ( Sportwagen, Motorrad etc. ) und hängt nicht kurz danach vor mir und behindert mich dann ermögliche ich ihm ein überholen. Kurz an einer geraden Stelle deutlich nach rechts, kurz vom Gas und wenn er ein erfahrener Fahrer ist versteht er was ich meine. Wenn nicht gilt der nächste Absatz ...


    Wenn es aber der drängelnde Clio ist den ich nach ein paar Metern wieder vor mir kleben habe wenn es ein wenig kurvig wird dann soll er selber schauen wo er überholen kann ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Die Definition von Verkehrsflussbehinderung durch Kolonnenbildung ist mir neu. Vielleicht kann das ja irgendwie belegt werden. Aber sowieso würde das den individuellen Schnellerfahrer auf einsamer Landstraße ja persönlich benachteiligen und im wahrsten Sinn des Worten zurücksetzen. Für den müsste ja nichtmal eine Braunkohlentagebaubagger rechts ranfahren.

    Bei einem fließenden Verkehr hast du zwischen den auf einer Fahrspur fahrenden Fahrzeugen einen gleichmäßigen Abstand. Wird ein Fahrzeug langsamer, vergrößert sich der Abstand davor und die Abstände hinter ihm. Das nennt man Rückstau.


    Wenn sich hinter dir schon eine Kolonne gebildet hat (von Kolonne spricht man ab drei Fahrzeugen), dann ist die Verkehrsbehinderung eindeutig.


    Zitat

    Man muss also auch Raser beim Überholen unterstützen, also selber runter vom Gas, auf den Seitenstreifen oder auch mal kurz die Straße verlassen?

    Ja, weil es nicht deine Aufgabe ist, den Raser zu "erziehen". Und psychologisch ist es die beste Lösung für alle. Lass den Spinner doch. Du brichst dir doch keinen Zacken aus der Krone. Oder was genau hast du davon, den Typ zu ärgern?


    Zitat

    Weil man ihn ansonsten behindern würde und er im Sinne der StVO eben nicht das langsamere Fahrzeug ist? Und weil er sich ansonsten geärgert fühlen, noch agressiver werden und noch fremdgefährdender werden könnte. Man wundert sich ja immer wieder, aber wenigstens ich habe so heute auch schon was zum Schmunzeln gehabt.

    Genau wegen dieser Einstellung gibt es so viele gefährliche Situationen im Straßenverkehr.


    Auf der einen Seite die Idioten, die unbedingt schnell fahren wollen, und auf der anderen die Idioten, die das verhindern wollen. Typisch deutsch. Der darf nicht schneller fahren, also hindere ich ihn daran.


    Meine Güte.


    Zitat

    Meinem bescheidenen Verständnis nach zielt der Geschwindigkeitsdiminutiv im Verordnungstext nicht auf einen relativen und demnnach beliebig kleinen Unterschied, sondern auf langsamere Fahrzeuge im allgemeinen, also bauartbedingt langsamere Fahrzeuge wie in der schon erfolgten, beispielhaften Auflistung.

    Wenn es nur um Fahrzeuge ginge, die bauartbedingt keine höhere Geschwindigkeit fahren können, dann würde dies auch so im Gesetzestext stehen.
    Mehr noch: bauartbedingt nicht schneller fahren zu können, ist ein triftiger Grund, langsamer zu fahren. Man handelt in diesem Fall also nicht verbotswidrig (muss aber selbstverständlich das Überholen ermöglichen).


    Wer aber schneller fahren kann, der muss es entweder tun, oder eben anderweitig dafür Sorge tragen, dass er den Verkehrsfluss nicht behindert -- eben indem er den nachfolgenden Verkehr das Überholen ermöglicht.

    Zitat

    Zwei Fahrzeuge zwischen 80 und 100 dürfen sich ja sowieso garnicht gegenseitig überholen.

    Also erstens geht die Rechtsprechung von einer Geschwindigkeitsdifferenz von mindestens 10 km/h aus. Und zweitens bist du ja schließlich verpflichtet, den anderen das Überholen zu ermöglichen -- siehe oben.


    Zitat

    Da der Gesetzgeber mit keinem Wort die Höchstgeschwindigkeit in Richtung einer Richtgeschwindigkeit - die gibt's ja sogar auf den ansonsten unreglementierten Autobahnen und auch gerade dort gibt's seit 'ner Weile an einzelnen Gefahrstellen ja Einzelspuren mit Mindestgeschwindigkeiten - deutet, so gibt's auch keine Pflicht zur Erzielung bestimmter Geschwindigkeiten oder zur persönlichen Einschränkung des Langsamerfahrers im Differenzbereich von 20km/h, wahrscheinlich auch nicht bei 30 oder 40 km/h. Letzteres ließe sich durch gegenteilige, konkrete Belege natürlich verbessern und revidieren. (-:=

    Nur ein Beispiel dafür: http://www.verkehrsrechtsforum…hrenaufderlinkenspur.html



    Du darfst so langsam fahren, wie du möchtest, so lange du damit niemanden behinderst.


    Ganz einfach.


    Und es gebietet einfach die gegenseitige Rücksichtnahme, dass du den Wunsch der anderen Verkehrsteilnehmer respektierst, dass sie vielleicht schneller fahren möchten.


    Mit welchem Recht meinst du denn, den anderen deinen Willen aufzwingen zu dürfen?

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