ZitatOriginal geschrieben von Vengo
Nun kommen mir aber Bedenken, ob ich richtig gehandelt habe oder zu gutgläubig war.
Wie eindeutig ist hier die versicherungstechnische((!) Schuldfrage? Bringt es überhaupt etwas, noch einmal die Polizei zu bemühen, wenn die Schadensmeldung meines Unfallgegners von seiner vorherigen Aussage gegenüber dem Polizisten abweicht?
Update: Lt. telefonischer Auskunft der Versicherung hat mein Unfallgegner seine fehlerhafte Fahrweise bestätigt.