ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Ich fahre nur auf gleiche höhe.
Ja, und dann? Was bringts dir?
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ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Ich fahre nur auf gleiche höhe.
Ja, und dann? Was bringts dir?
ZitatOriginal geschrieben von Carsten19
Ja, und dann? Was bringts dir?
Die meisten fahren dann von alleine nach rechts oder geben Gas. Das funktioniert natürlich nur wenn in der mitte oder rechts weit und breit kein Auto ist.Von deiner Argumentation her könnte man meinen du bist der klassische "Linke oder Mittelspurpenner" (nicht persönlich gemeint)
ZitatOriginal geschrieben von flashhawk
Es geht hier um das Herausnehmen des Tempomats, um den Hintermann "zu ärgern". Das ist sehr wohl Nötigung. Womöglich noch kurz auf die Bremse tippen...
Das herausnehmen des Tempomat ist solange kein Nötigung wie man den anderen Trotzdem noch zügig überholt, aber gebremst wird keinesfalls wenn nicht durch den Verkehr notwendig.
ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Das herausnehmen des Tempomat ist solange kein Nötigung wie man den anderen Trotzdem noch zügig überholt, aber gebremst wird keinesfalls wenn nicht durch den Verkehr notwendig.
Dass du vorsätzlich die Geschwindigkeit verringerst, um den Hintermann zu ärgern ist sehr wohl Nötigung, dumm und kindisch.
Leute, die StVO und das StVG geben ganz klare Anweisungen!
Ich darf innerorts 50 km/h fahren - muss ich aber nicht!
Ich darf 30 Sekunden links fahren - muss ich aber nicht!
Wenn ich von den gesetzlichen Normen abweiche, dann geschieht das aus meinem freien Willen! Und wenn ich kein Bock drauf habe, dann ist das so und der Spinner hinter mir muss sich damit zufrieden geben!
Das ist doch eigentlich glasklar?!
P.S.: Für mich ich das auch eine Art "Belehrung", wenn jemand rechts auf meine Höhe zieht um mir mitteilen zu müssen, ich soll nach rechts rüber fahren, obwohl 200 Meter weiter der nächste Laster kommt!
ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Die meisten fahren dann von alleine nach rechts oder geben Gas. Das funktioniert natürlich nur wenn in der mitte oder rechts weit und breit kein Auto ist.Von deiner Argumentation her könnte man meinen du bist der klassische "Linke oder Mittelspurpenner" (nicht persönlich gemeint)
Kann ich so von mir nicht behaupten, denn ich wechsel gut und gerne nach rechts rüber! Das, was mich aber ärgert, ist diese Selbstverständlichkeit von diesen Verkehrsteilnehmer die meinen, ich müsse nach rechts wechseln (was, wie schon 1000x geschrieben habe, nur dann der Fall ist, wenn ich ganze 30 Sekunden niemanden überhole).
Den sollte man alle (von den Hoeneß-Steuergeldern) Fahrschulstunden und eine Einführung in die existierenden Gesetze spendieren!
ZitatOriginal geschrieben von flashhawk
Dass du vorsätzlich die Geschwindigkeit verringerst, um den Hintermann zu ärgern ist sehr wohl Nötigung, dumm und kindisch.
Kennst du den Spruch nicht: Der Straßenverkehr ist so stark, wie der schwächste Verkehrsteilnehmer?
ZitatOriginal geschrieben von Carsten19
Wenn ich von den gesetzlichen Normen abweiche, dann geschieht das aus meinem freien Willen! Und wenn ich kein Bock drauf habe, dann ist das so und der Spinner hinter mir muss sich damit zufrieden geben!
Die Antwort auf diese Aussage liefert die StVO bereits in §1:
Zitat
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Hervorhebung von mir.
wo steht denn in der STVO wieviele sekunden man links fahren darf?
grundsätzlich gilt in deutschland das rechtsfahrgebot.
ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
wo steht denn in der STVO wieviele sekunden man links fahren darf?
grundsätzlich gilt in deutschland das rechtsfahrgebot.
Ach Mensch Leute, steht doch auf der vorangegangenen Seite!
http://www.zeit.de/auto/2012-09/rechtsfahrgebot-autobahn
Urteil OLG Düsseldorf
Ich erspar mir nun die Erklärung, weshalb die StVO bei dem Urteil eine Rolle spielt...
ZitatOriginal geschrieben von Latzel2
Die Antwort auf diese Aussage liefert die StVO bereits in §1:
Hervorhebung von mir.
Das ist die "Allgemeinregel", sofern nichts genaueres in den nachfolgenden §§ geregelt ist.
Und da es darüber ein Urteil gibt, gefährde oder behindere ich niemanden, da der Verkehrsteilnehmer ja das Recht zugesprochen bekommen hat, 30 Sekunden links zu fahren, sofern wieder überholt wird... (Die Richter in Düsseldorf werden sicher §1 StVO bei ihrer Urteilsfindung abgewogen haben!)
Ich merke schon, man dreht sich hier im Kreis...
Bei dem Urteil geht es um die mittlere und nicht um die linke Spur.
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