Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Hm, und was heißt das für die FraDi-Skizze? Dort sind ja auf der linken Seite der linken Spur keine Linien, weder gestrichtelt noch ungestrichelt.


    Wie meinst du das, "auf der linken Seite der linken Spur"? Da ist eine Verkehrsinsel o.ä. Es kommt doch auf die Markierung zwischen den Fahrbahnen an. Und da sehe ich in der Skizze durchgehende Linien. Das bedeutet also, dass die Pfeile verbindlich sind und man eben NICHT vor der Insel links abbiegen darf.

  • Der Antwort von jimmythebob folgend dürfte also wenden da nicht erlaubt sein, versteh ich so richtig ? Interessant zu wissen.


    Weiß nicht ob das wichtig ist aber als Ergänzung noch: das ist eine Ampelkreuzung und bevor die Linien durchgezogen sind sind das ganz normale unterbrochene. Das hab ich mir in der Skizze aber mal gespart da ich denke das das für die Frage nicht von Belangen ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Wie meinst du das, "auf der linken Seite der linken Spur"? Da ist eine Verkehrsinsel o.ä. Es kommt doch auf die Markierung zwischen den Fahrbahnen an. Und da sehe ich in der Skizze durchgehende Linien. Das bedeutet also, dass die Pfeile verbindlich sind und man eben NICHT vor der Insel links abbiegen darf.

    Richtig, die Markierung zwischen den Pfeilen ist laut Text entscheidend, egal ob durchgezogene oder gestrichelte Linie.


    Nehme somit meine Aussagen zu den Fällen FraDi und "linksabbiegendes Auto auf der rechten Spur" zurück ;) - zum Glück brauche ich wegen nicht vorhandener Markierung zwischen den Pfeilen in meinem Fall nichts ändern.


    Ist aber auch wirklick kompliziert, kein Wunder dass da Verwirrung entsteht :D

  • Hier mal ein [URL=http://maps.google.de/maps?f=q&hl=de&geocode=&time=&date=&ttype=&q=karlsruhe,+kriegsstra%C3%9Fe&sll=51.124213,10.546875&sspn=16.268959,33.398438&ie=UTF8&t=k&om=1&ll=49.005541,8.382037&spn=0.000518,0.001459&z=20&iwloc=addr]konkretes Beispiel aus Karlsruhe[/URL] mit Pfeilen, welche das Abbiegen in eine der beiden Seitenstraßen zu verbieten scheinen. Die Antworten der Behörde sehen jedoch anders aus: Link 1 und Link 2 :D

  • Das ist sicher ein seltenes Beispiel. Die Pfeile dort sollen ja nicht das Abbiegen in die Kreuzung regeln, sondern verdeutlichen, welche Fahrtrichtung auf der Spur jeweils gilt. Das ist bei einer dreispurigen Straße, die keine Einbahnstraße ist, ja sonst auch nicht ersichtlich. Wenn man weiter nach links scrollt sieht man ja auch, dass da weitere Pfeile sind obwohl weit und breit keine Abbiegemöglichkeit vorhanden ist. Dass kurz hinter den konkreten Pfeilen im Bild eine Nebenstraße abzweigt, ist halt Zufall. Trotzdem natürlich verwirrend und von der Verkehrsbehörde unschön gelöst.

  • Ist die Gemeinde für den Winterdienst auf eigenständigen Radwegen zuständig? In meiner Gemeinde gibt es eine Verordnung zum Winterdienst aus der hervorgeht, dass die Anwohner Fußwege und gemeinsame Rad- und Fußwege von Schnee und Eis befreien müssen. Zu eigenständigen Radwegen steht dort nichts. Die Verordnung ist auf den 70er Jahren, vermutlich gab es da einfach noch keine eigenständige Radwege. Jetzt ist es so, dass eigentlich alle Radwege im Ort nicht baulich von den Fußwegen getrennt sind, dennoch sind sie als eigenständige Radwege ausgeschildert. Die Gemeinde sagt nur "Grundsätzlich sind selbständige Radwege nach der Verordnung nicht als Winterdienstpflichtig aufgeführt. Dessen ungeachtet steht der Winterdienst besonderes auf den Hauptschulwegen im Vordergrund." Kann es wirklich sein, dass Niemand die Radwege von Schnee und Eis befreien muss weil es in der Verordnung nicht geregelt wird?
    In der Praxis sieht es so aus, dass zumindest die meisten Leute einen schmalen Streifen auf dem Fußweg räumen und dabei den Schnee auf den Radweg schieben. Alle Radfahrer fahren dann natürlich auf dem Fußweg obwohl sie es nicht dürfen, eigentlich müssten sie ja bei unbenutzbarkeit des Radweges auf der Straße fahren (was ich grundsätzlich sehr begrüße, alledings Niemand nachmacht wenn ich es mache und so wird es dann richtig gefährlich weil Niemand mit mir auf der Straße rechnet).

  • Vorweg: ich bin kein Sonntagsfahrer, wo kein Limit ist fahre ich gerne mal schneller aber bin ausnahmslos immer rücksichtsvoll und halte Abstände grade bei höheren Geschwindigkeiten immer ein. Auch habe ich schon einiges an Strecke gefahren und weiß , "wie der Hase läuft".
    ***


    Wie schätzt ihr nachfolgende nachfolgende Situation ein:


    19 Uhr, dunkel, kein Regen. Autobahn, 3-spurig, Tempo unbeschränkt.


    Ich fahre auf der linken Spur. Vor mir in Sichtweite mindestens 2 Autos, wahrscheinlich mehr.
    Also eine Art Kolonne. Mittlere Spur wechselnder Verkehr aber immer so viel, dass man für nie länger als 5 Sekunden rechts rüber wechseln könnte.


    Ich passe mein Tempo stets an den Vordermann an - dieses variiert zwischen 160-190 km/h.


    Von hinten kommt ein Fahrzeug, fährt nah auf, macht kurz Lichthupe, lässt sich etwas zurückfallen.
    Ich denke also, dass er/sie realisiert hat, dass ich halt nicht schneller kann weil vor mir Verkehr ist.


    Nach ca. 2 min fährt der "Witzbold" plötzlich bei Tempo 180 (!) ca. 5m auf mich auf, hat dauerhaft Fernlicht an und bleibt bei diesem Abstand mit eingeschaltetem Fernlicht. (Keine Lichthupe sonder dauerhaft eingeschaltetes Fernlicht) Ich kann grade noch seine Frontlichter im Rückspiegel sehen, die natürlich blenden. Daher der geschätze Abstand.



    Vor mir die genannte Kolonne - ich kann nicht schneller fahren. Rechts neben mir - nicht wenig Verkehr. Ich kann nicht rechts rüber.


    ca. 15 Sekunden geht das so, ich habe richtig Angst und kann dann endlich rechts rüber..



    Ich habe das zur Anzeige gebracht - emfindet ihr das als gerechtfertigt?

  • Auf 5m auf geht garnicht, da ist die Anzeige ok. Da ich sellbst auf der BAB immer schnell unterwegs bin treffe ich natürlich auch mal auf ein paar Schleicher denen man halt dezent mal einen Hinweis geben muss zu wechseln, aber niemals fahre ich da fast in den Kofferraum rein.

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