Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Echt nicht? Dachte man darf alles fotografieren, man darf es nur nicht veröffentlichen.


    Die Aussage von murmelchen ist meiner Meinung nach in vielen Punkten so falsch, dass einfach antworten muss.


    Klar darfst du das Fahrzeug fotografieren. Es spricht ebenso nichts dagegen, auch den Fahrer zu fotografieren, so lange du das Foto nicht auf Facebook oder sonstwo veröffentlichst und der einzige Zweck des Fotos die Anzeige ist. Nach murmelchens Logik dürfte es keine Blitzerfotos geben, denn darauf ist ja... Eine Person zu sehen! Auch du darfst fotografieren, was dir vor die Linse kommt, du hast nicht weniger Rechte als das Ordnungsamt.


    Und: NEIN, die Polizei rufen und auf diese warten musst du nicht. Einfach fotografieren, den Sachverhalt aufschreiben und Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. Dafür brauchst du nicht einmal zur Polizei, denn dafür ist die Stadt bzw. das Ordnungsamt zuständig. Die Polizei leitet das sicherlich weiter.

  • Ja sehe ich auch so. Grundsätzlich darf man auch jemanden fotografieren der es einem verbietet, man darf halt nur nichts veröffentlichen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bundy82
    Klar darfst du das Fahrzeug fotografieren. Es spricht ebenso nichts dagegen, auch den Fahrer zu fotografieren, so lange du das Foto nicht auf Facebook oder sonstwo veröffentlichst und der einzige Zweck des Fotos die Anzeige ist. Nach murmelchens Logik dürfte es keine Blitzerfotos geben, denn darauf ist ja... Eine Person zu sehen! Auch du darfst fotografieren, was dir vor die Linse kommt, du hast nicht weniger Rechte als das Ordnungsamt.


    Und: NEIN, die Polizei rufen und auf diese warten musst du nicht. Einfach fotografieren, den Sachverhalt aufschreiben und Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. Dafür brauchst du nicht einmal zur Polizei, denn dafür ist die Stadt bzw. das Ordnungsamt zuständig. Die Polizei leitet das sicherlich weiter.


    Blitzerfotos werden auch von Offizieller Stelle gemacht.
    Wer sagt denn das der "möchtegern Hilfssheriff" nicht an dem Foto "rumgemacht" hat.
    Ich kenn das leider zu genüge aus meiner Zeit wo ich in Hamburg mit dem LKW unterwegs war.
    Die Lieferzonen waren zugeparkt, wir mussten die Polizei rufen und warten bis diese vor Ort war.
    Anrufen und zum nächsten Kunden fahren war nicht. :rolleyes::D

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Etwas mehr Verständnis (warum könnte sich der Radfahrer wohl versuchen, mit solchen Mitteln zu schützen?) und Rücksicht (im vorgesehenen Abstand überholen) würde die Situation mit Sicherheit entschärfen.
    Du bist mit Deinem Auto im Null-komma-nix an einem Radfahrer vorbei gezogen. Das kostet Dich, im Gegensatz zum Radfahrer noch nicht einmal Muskelkraft, wenn man vom Drücken des Gas- und eventuell Kupplungspedals mal absieht.


    wenn illegale und ablenkende Beleuchtung nicht schlimm ist dann erkundige ich mich mal woher ich die Frontblitzer vom Savety-Car herbekomme, mit denen kann ich sicher innerhalb von Sekunden die Straße frei machen :cool: ;)



    Ich habe nichts gegen Fahrradfahrer, ich fahre selber Rad ( aber Touring/Trekking ) und selbst als Radfahrer kommt es mir so vor als ob eine gewisse Art von Radfahrern ( Rennrad ) die Gesetze selber macht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Ja sehe ich auch so. Grundsätzlich darf man auch jemanden fotografieren der es einem verbietet, man darf halt nur nichts veröffentlichen.


    Grundsätzlich darf man das sicherlich nicht. § 1004 BGB i.V.m. Art. 2 I, 1 I GG.


    Im Übrigen kann es, sofern die räumliche Umgebung es hergibt, eine Straftat nach § 201a StGB sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    eine gewisse Art von Radfahrern ( Rennrad ) die Gesetze selber macht.


    na....nicht ganz....dass da die gesetzeslage etwas anders ist, dürfte aber auch bekannt sein ;)


    ich habe aber lieber einen rotblinkenden radfahrer auf der strasse vor mir, als einen ohne licht auf oder unter meinem auto ;)

  • Passt ganz gut hier rein.


    Eben in der Post ein Bußgeldbescheid vorgefunden.
    Name, Adresse, Kennzeichen stimmt.
    Jedoch bin ich das nicht auf dem Bild. Es wurde einfach das Kennzeichen falsch abgelesen.
    Das Bild zeigt einen Mann in einem PKW.
    Mein Kennzeichen gehört aber meinem KRAD.


    Was tun?


    Einfach zurückschreiben, dass ein Irrtum vorliegt?


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Was tun?


    Einfach zurückschreiben, dass ein Irrtum vorliegt?


    Das ist wohl das, was ein normaler Mensch machen würde. Ich freue mich aber schon auf die "speziellen Tipps", die es nur hier im TT gibt. Das wird von "aussitzen" bis "Rechtsanwalt" gehen.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

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