Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Darf ein Geldtransporter auf benutzungspflichtigen Radwegen halten? Ich darf jeden Tag um ein solches Fahrzeug rumfahren, da es immer nur gleichen Zeit am gleichen Ort auf dem Radweg steht obwohl 5 Meter weiter Parkplätze sind die immer frei sind. Gestern hab ich sie mal angesprochen, sie meinten als Geldtransporter hätten sie besondere Rechte und dürften da stehen. Kann ich mir kaum vorstellen. Hier steht ja wer wann besondere Rechte hat, demnach darf auf dem Radweg nur von Universaldienstleistern gehalten werden, wenn dies zur Leerung von Briefkästen unbedingt erforderlich ist und es keine anderen Parkmöglichkeiten in der Nähe gibt. Von Geldtransporten steht dort nichts.


    Ein paar hundert Meter weiter stand dann Gestern auch mal wieder die Polizei auf dem Radweg. Hab sie freundlich drauf hingewiesen, dass sie den Weg blockieren, sie meinten nur ich solle verschwinden. Die haben dort für eine etwas weiter entfernt aufgebaute Verkehrskontrolle Ausschau gehalten wer rausgezogen werden soll. Also ohne konkrete Hinweise auf ein bestimmtes Fahrzeug welches gesucht wird. Dann haben sie da doch eigentlich auch nichts zu suchen, oder? Nur wenn Gefahr im Verzug ist oder?


    Wenn ich schon verpflichtet werde die Radwege zu benutzen, dann sollten sie auch freigehalten werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten19
    Aber lt. STVO darf in eine Kreuzung nicht eingefahren werden, wenn der abbiegende Gegenverkehr behindert wird!


    Wie ist das denn eigentlich zu verstehen?
    Vor links abbiegendem Gegenverkehr hat man bei "Grün" in jedem Fall vorrang und mit rechts abbiegendem Gegenverkehr kommt man gar nicht in die quere.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Wenn ich schon verpflichtet werde die Radwege zu benutzen, dann sollten sie auch freigehalten werden.


    Du bist verpflichtet, die Radwege zu benutzen, solange sie benutzbar sind ;)


    Wenn da ein Auto steht, sind sie nicht mehr benutzbar und damit darfst Du ganz legal und offiziell auf die Straße ausweichen.


    Mit der Polizei hätte ich aber durchaus mal versucht, eine (sachliche) Diskussion anzufangen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    ...
    Ein paar hundert Meter weiter stand dann Gestern auch mal wieder die Polizei auf dem Radweg. Hab sie freundlich drauf hingewiesen, dass sie den Weg blockieren, sie meinten nur ich solle verschwinden. ...


    Hast du was anderes erwartet? Ich habe mal ein Foto gemacht, wo ein Auto des Ordnungsamtes im absoluten Halteverbot steht (und den Verkehr behindert), um Knöllchen an Autos zu verteilen, die im eingeschränkten Halteverbot stehen (ohne verkehrsbehindernd geparkt zu sein).


    Gruß
    Pitter

  • Blitzen die mich um 0:20 Uhr im Düsseldorfer Rheinufertunnel und ich hab das nicht mal bemerkt (Infarot ?) . Waren jetzt 11 km/h zu schnell in der Nacht, das regt mich etwas auf weil ich nicht gerast bin.
    Berechnet Sixt eigentlich etwas für die Datenweitergabe ? Von Hertz kam da mal eine Rechnung über 20 €, aber das ist schon lange her.


    Ist da Section Control ?

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