ZitatOriginal geschrieben von StebuEx
§37 StVO
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
...
Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
Es ist aber nicht Sinn und Zweck dieses Gesetztes eine Vollbremsung hin zulegen wenn man beim Sprung auf gelb quasi schon über die Ampel ist, und damit massiv den nachfolgenden Verkehr zu gefährden.