Ein Gebrauchsgegenstand ist für mich ein Gegenstand der sich durch die Benutzung im Wert verringert. Ein Auto macht dies durch die Ableistung von zigtausend Kilometern, durch Abnutzung der Sitze und ggf. Steinschläge an der Front.
Schäden durch Unfälle oder absichtliche/unabsichtliche Beschädigungen zählen nicht durch Wertminderungen im Gebrauch.
Bin keineswegs objektiv, da ich selbst Geschädigter bin. Es wurde rückwärts ausgeparkt, angeblich geschaut, "war nichts zu sehen", Nachbarin machte mich darauf aufmerksam inkl. Kennzeichen des Unfallgegners, Polizei verständigt, Halter ausgemacht, Schaden: 3500€.
Aber ich muss ja nix machen, ist ja ne Kleinigkeit und typisch Deutsch daraus einen Elefanten zu machen.