Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Zitat

    Original geschrieben von raix
    ..........3) Ich treffe den Mittelweg und komme unfallfrei durch. ......

    Bravo!:D
    Da Du sicherlich nicht allein das Parkhaus benutzt, würde ich mal (heimlich) beobachten, wie andere Leute diese schwierige Situation "meistern"! :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Genau, nicht angepasste Geschwindigkeit, da das Parkhaus aber sicherlich Privatgelände ist zählt die STVO eher nachrangig (trotz entsprechender Schilder)


    Den Gedanken mal weiter gesponnen:
    Wie will man feststellen was die angepasste Geschwindigkeit auf so einer rutschigen Rampe ist?


    hirschi, die rutschen teilweise schlimmer als ich durch die Gegend :)

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Zitat

    Original geschrieben von raix
    Den Gedanken mal weiter gesponnen:
    Wie will man feststellen was die angepasste Geschwindigkeit auf so einer rutschigen Rampe ist?


    Das wird Dir wohl niemand beantworten können. Aber da Du ja einen Führerschein besitzt sollte es Dir gelingen den richtigen Schwung einzuschätzen...

  • Zitat

    Original geschrieben von raix
    Wie will man feststellen was die angepasste Geschwindigkeit auf so einer rutschigen Rampe ist?


    Das ist diejenige Geschwindigkeit, mit der man unfallfrei durchkommt ;)

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von raix ... hirschi, die rutschen teilweise schlimmer als ich durch die Gegend :)

    Man sollte den Parkhausbetreiber (finanziell) irgendwie spüren lassen, dass mit seinem "PKW-Behälter" etwas schiefläuft.
    Es kann ja nicht Aufgabe der Parkhausnutzer sein, Schneeschieber und Streusalz mitzubringen!;)

  • Irgendwo wird der Winterdienst schon definiert sein und sei es ein Schild oder im Mietvertrag. Am Ende ist man als PKW Führer dann dafür verantwortlich für das was passiert...

  • Nein, eben nicht. Es gibt an der Einfahrt nur ein Schild, dass die STVO gilt und im Mietvertag einen Absatz der ~10 Euro des Mietpreises für Nebenkosten ausweist.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Gut das reicht doch, wenn die STVO gilt hast Du dich den Straßenverhältnissen anzupassen und trägst das Risiko wenn was passiert...
    Die Nebenkosten können viel sein.


    Anders sieht es dann aus, wenn Du als Fußgänger im Parkhaus stürzt.

  • falls da ein netter Parkhausmitarbeiter am Eingang sitzt kannst du ja mal am nächsten Morgen wenn du da rein fährst vor der Schranke den Motor aus machen, aus dem Kofferraum Schaufel und Streugut holen und zuerst die Rampe frei räumen bevor du weiter fährst.


    Freut sicherlich auch die hinter dir einfahrenden:top:

    Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Man sollte den Parkhausbetreiber (finanziell) irgendwie spüren lassen, dass mit seinem "PKW-Behälter" etwas schiefläuft.
    Es kann ja nicht Aufgabe der Parkhausnutzer sein, Schneeschieber und Streusalz mitzubringen!;)


    Als Auslagenersatz sparst du dir bei der nächsten Mietüberweisung die Nebenkosten.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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