Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr
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Öhm, stimmt das denn, bzw. gibts das Gesetz denn wirklich? Bzw. wann gilt das - nur an Hauswänden?
ZitatDas Rückwärtseinparken ist wegen der Abgase "Abgasgesetz" verboten.
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Dein auto wirft mit Scheiben?
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Zitat
Original geschrieben von raix
Dein auto wirft mit Scheiben?Wie bitte?
Fishboneman, ich konnte durch kurzes Googlen nichts finden - alles, was ich fand, war ein Eintrag bei gutefrage und da hat einer so dahergeredet, als hätte er höchstpersönlich diese Flugblätter verteilt. Ich gehe also mal schwer davon aus, dass das mit München stimmt, aber das absolute Ausnahmefälle sind. Zum Beispiel, wenn der Parkplatz wirklich direkt vor einer Hauswand ist und - nicht wie bei mir der Fall - 5m davon entfernt bzw. vor einem PARK (das verstehe ich ja am wenigsten, gute 70% der Zettel kriege ich, wenn ich vor dem Park stehe und nicht, wenn ich vor dme Häuserblock stehe).
Edit: Jetzt hab ich's verstanden. Witzbold.
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mich kotzt immer an dass Leute die mit Nebelschlussleuchten fahren nicht mal in den Spiegel schauen um zu erkennen dass hinter ihnen jemand fährt der erkannt hat dass auf der Straße jemand ist und diese dämlichen Nebelschlussleuchten ausmachen.
Und es ebenfalls nicht kapieren dass diese erst ab 50m Sichtweite und nicht schon ab 200m eingesetzt werden...
Bei den heutigen Autos sind die normalen Heckleuchten eh so gut dass man auch ohne Nebelschlussleuchte erkannt wird, im Gegensatz zu den Nebelscheinwerferrn die wirklich sinnvoll sind bringen diese also so gut wie keine Vorteile...
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Viel wichtiger, wenn man die Nebelschlußleuchte einschaltet darf, bedeutet dass eben auch, dass man nicht schneller wie 50km/h fahren darf.
Wenn die Sichtweite unter 50m (Abstand der Weißen Pfosten am Straßenrand) dann max 50km/h und wenn man Lust hat Nebelschlußleuchte.
Erst am Freitag wieder erlebt, 180 im Nebel auf der Autobahn, aber man hat ja auch sein Nebellicht an.
Gruß
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heute auf der A5 war es auch etwas neblig - aber eine gute handvoll Leute sind bei einer Sichtweite von locker 200m mit angeschalteten Nebelleute am Heck mit 120 dahin gefahren...
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Zitat
Original geschrieben von 6210
Viel wichtiger, wenn man die Nebelschlußleuchte einschaltet darf, bedeutet dass eben auch, dass man nicht schneller wie 50km/h fahren darf.Ein weit verbreiteter Irrtum.
Warum sollte die Nebelschlussleuchte 50km/h verlangen?
Richtig ist zwar, daß man die Nebelschlussleuchte erst bei Sicht unter 50m einschalte darf, und dann nur noch 50km/h fahren darf, die 50km/h resultieren aber nicht aus der Nebelschlussleuchte, sondern aus dem Nebel an sich.Zwar könnte man jetzt anführen, daß das Ergebnis dasselbe ist, wo ich Dir auch zustimme, aber die Ursache/Wirkung ist eben anders, als es von Dir dargestellt wird.
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Da hast du recht, dass NSL nicht gleich maximal 50km/h bedeuten, jedoch darf die NSL nur bei Sichtweiten unter 50km/h eingesetzt werden (§ 17 Abs. 3 StvO)
Des weiteren steht in in § 3 bei Sichtweiten unter 50m ist eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.
In meinem Zitat habe ich die beiden Gebote logisch (im mathematischen Sinne=Addition) verbunden, da für beide die selbe Bedingung zugrunde liegt.
Gruß
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Was einem ja auch schon der reine Menschenverstand sagen sollte, dass man wenn man schlicht nicht mehr sieht was nach 50 Meter vor einem passiert auch nicht schnell fahren kann (sollte).
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