ZitatOriginal geschrieben von Jochen [et alt.]
Gestern wieder so eine Leuchte vor mir auf der Auffahrspur. Von der auf 100 freigegebenen Bundesstrasse rauf auf die Autobahn. Schon auf der Bundesstrasse fuhr er nur 80. Also rauf auf die Auffahrspur und zu meinem Erschrecken (ich hatte es geahnt, aber doch gedacht: "Der wird doch nicht...!") absolut keine Veränderung seiner Geschwindigkeit. Auffahrspur nicht einmal zur Hälfte ausgenutzt und zack war er auf der rechten Spur der AB.
LG München 19 S 5841/08:
04. September 2009: Der Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn
"Der Beschleunigungsstreifen soll dem auf die Autobahn auffahrenden Fahrzeug zur Beschleunigung dienen, so zutreffend die Bezeichnung. Missachtet ein Kraftfahrer die gebotene Beschleunigung, so haftet er nach einem Urteil des Landgerichtes München I vom 30. Oktober 2008, Aktenzeichen: 19 S 5841/08 für einen hierdurch verursachten Unfall. ... Weiterhin allein unfallursächlich und alleinhaftend ist der mit zu niedriger Geschwindigkeit auf die Autobahn auffahrende Kraftfahrer."