Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Gestern wieder so eine Leuchte vor mir auf der Auffahrspur. Von der auf 100 freigegebenen Bundesstrasse rauf auf die Autobahn. Schon auf der Bundesstrasse fuhr er nur 80. Also rauf auf die Auffahrspur und zu meinem Erschrecken (ich hatte es geahnt, aber doch gedacht: "Der wird doch nicht...!") absolut keine Veränderung seiner Geschwindigkeit. Auffahrspur nicht einmal zur Hälfte ausgenutzt und zack war er auf der rechten Spur der AB.
    Nach 200m beschleunigt er mit einem kurzen Gasstoß auf 100 (war eine alte C-Klasse mit Dieselmotor) und fährt dann mit 100 weiter. Ich hinten dran mit meinen 86 PS war natürlich der Gelackmeierte, weil ich davon ausgegangen war, dass er sauber auf die AB raufbeschleunigt, zumal es ihm an PS nicht mangelte. So aber hing ich hinter ihm, mit 80 auf der rechten Spur der Autobahn. Natürlich kam von hinten der restliche Verkehr, der schon vor der Auffahrt auf der Bahn war, mit 120 aufwärts, an. Die hätte ich zu dem Zeitpunkt auch fast drauf gehabt, wenn wir schon vorher so schnell gefahren wären, wie wie geduft und auch gekonnt hätten (er hatte auch einheimisches Kennzeichen, dürfte die Stelle also durchaus kennen), ich hätte beschleunigen können und dürfen.
    Als ich dann endlich neben ihm war, schaute ich rüber und rief: "Das ist eine AUTOBAHN!", was man mit Sicherheit von meinen Lippen ablesen konnte. Der schaute mich nur doof an und als ich dann endlich an ihm vorbei war, wofür ich meine Mühle ausquetschen musste bis zum Geht-nicht-mehr, sah ich im Rückspiegel, dass er mir den Vogel zeigte und er weiter mit seinen knapp 100 rumgurkte.
    Es kann ja gerne jeder mit 80 über die Bundesstrasse, mit 100 über die Autobahn. Sich einfach einen lockeren Tag machen und easy-going.
    Aber man sollte doch bitte auch Rücksicht auf andere nehmen, die unter dem eigenen Verhalten "leiden" müssen. Denn die Arschkarte hat der, der zuletzt auf die Autobahn rauf muss und nicht der, der zuerst rauf muss.
    Ich hätte dort wunderbar im vierten hochbeschleunigen und bei 110 in den fünften schalten können. Stattdessen musste ich in den dritten runter, drehen bis ganz hoch und gucken, dass ich in angemessener Zeit an ihm vorbei komme, damit ich dem Verkehr links nicht ewig total im Wege stehe. :mad:
    Gerade mit weniger starken Autos ist das echt ein Dilemma. Man ist extrem vom restlichen Verkehr abhängig. Aber selbst, wenn man ein stärkeres Auto hat - der Vordermann gibt nun mal zunächst das Tempo vor und das muss eben einfach auf den restlichen Verkehr angepasst sein. Und das heisst auf einer Autobahn nun mal nicht, mit 80 rauf zu fahren und mit 100 weiter zu fahren. :mad:

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Diese "Beim-hören-eines-Martinhorns-mitten-auf-der-Straße-Stehenbleiber" schocken mich immer wieder. Und wie mir scheint werden das immer mehr.


    Eben erlebt:


    Ortdurchfahrt, rechts und links parkende Autos ABER sehr viele, lange Lücken dazwischen.
    Was macht der Rentner vor mit? Er bleibt direkt neben dem ihm entgegenkommenden LKW auf der Straße stehen! Unglaublich! 10m vor ihm war eine prima Ausweichmöglichkeit. Am liebsten hätte ich ihn von der Straße gezogen! ;-)


    Daher fordere ich regelmäßige Fahrtauglichkeitsprüfungen für alle Autofahrer! Wer die nicht besteht muß zur Nachschulung!!!


    Grüße!

  • Rechts ran fahren wäre ja in Ordnung gewesen. Der gute Mann ist aber einfach mitten auf der Straße (also auf seiner Seite) stehen geblieben. Wer so handelt muß doch sein Gehirn abgeschalten haben, oder? Entweder es gibt eine Lücke und ich kann dem Einsatzfahrzeug Platz machen, oder ich gebe Gas und such mir eine Möglichkeit ein paar 100m weiter.


    Es war höchstwahrscheinlich kein Ex-DDRler ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Ich weiß ja nicht wo Du wohnst...in der DDR war rechts ranfahren und sofort Anhalten vorgeschrieben ;)


    Nur dass es die DDR nicht mehr gibt und somit weder ihre Gesetze, noch STVO ;).


    -Andi-

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  • Er meinte wohl damit, dass der "Rentner" seinen Führerschein noch zu DDR-Zeiten gemacht hat und für ihn somit noch die DDR-STVO gilt ;-)

  • Hallo,
    hab mal ne kurze Frage, nachdem ein Ordnungshüter mich gerade sehr unfreundlich zurechtgewiesen hat.


    Er hat in dem Sinne recht, dass ich etwas Verbotenes getan habe, meiner Meinung nach aber nicht in dem Maße, dass seine Formulierungen gerecht wären, geschweige denn seine angemahnte Strafe ("gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, das ist eine Straftat").


    Nun zu der Situation:


    Erstmal ein Bild


    Darauf bin ich, mit meinem blauen Auto zu erkennen.
    Ich komme aus einer Nebenstraße und möchte links auf eine Hauptverkehrsstraße abbiegen, welche derzeitig jedoch nur stadtauswärts zu befahren ist (orange Linien = Baustellenbegrenzung).
    Nach dem Abbiegen auf die Hauptverkehrsstraße wollte ich rechts auf eine andere Nebenstraße abbiegen. Dabei übersah ich das Schild mit dem Gebot des Geradeausfahrens...


    Soweit kann das einem ja passieren.


    Nun stand ich in dieser Ausbuchtung der Straße (dort kein Verkehr, nur freie Fläche) und vor mir standen drei Absperrungen nebeneinander ( diese ).
    Ganz links die war bereits aus diesem gelben Gewicht herausgehoben und war nur noch einseitig befestigt.
    Daraufhin entschloss ich mich, da hinter mir ja eine große Straße entlang führte und ich rückwärts hätte auf die Straße fahren müssen, die linke Absperrung um 90° aufzumachen, durchzufahren und wieder zu schließen.
    Dies tat ich auch, bemerkte jedoch beim zumachen eine Person, die auf mich zukam und einen Foto in der Hand hielt. Hab mir erstmal nichts dabei gedacht und bin dann weiter gefahren.
    Daraufhin dämmerte es mir, dass diese Person eventuell mich fotografiert hat und ich hielt an, stieg aus und wollte zu der Person hin.


    Als die Person mich erkannte, wollte sie sich entgegengesetzt meiner Richtung entfernen. Ich ging im zügigen Schritttempo hinterher. Hinter einer Ecke wartete die Person und ich fragte, warum sie mich fotografiert hatte. Der Herr erklärte mir dann, dass ich etwas falsch gemacht hat (sehr aufgeregt). Nachdem ich fragte, wer er denn überhaupt sei, dass er mich fotografierte, sagte er, er wäre vom Ordnungsamt. Auf gezielte Ansprache zeigte er mir auch seinen Ausweis und ich fotografierte mir Name und Dienstnummer. Weiter erzählte mir er, dass das, was ich getan wäre eine Straftat ist, da ich einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr getätigt habe.


    Er fragte mich noch, ob ich denn denke, dass er mich betrügen würde, woraufhin ich nur entgegnete, dass es heutzutage ja nicht schwer ist, so einen Ausweis zu fälschen. Fand er nicht gut. Ich ging dann und der Herr vom Ordnungsamt (ein Anruf bei der Stadt bestätigte dies) stieg in seinen Jaguar ein.



    Habt ihr ne Ahnung, welche Konsequenzen das haben wird? Eine Straftat kann ich mir genauso wenig vorstellen wie einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
    Unter gefährlichen Beispiel in den Straßenverkehr habe ich Beispiele gefunden wie z.B. Stein von der Brücke auf die Autobahn werfen u.ä.


    Wäre dankbar für Hilfe.



    Grüße

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Ich meine mal gelesen zu haben, dass ein Foto was mit einer Digitalkamera gemacht wurde als Beweis nicht zugelassen ist. Vielleicht hast Du ja Glück... ;)

  • Da der Typ ein Foto in der Hand hielt, klingt das mehr nach Polraoid oder sowas?!


    Ansonsten: http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html


    Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er


    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,


    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Punkt 1 hast du getan. Aber, dass du dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet hättest, kann ich nicht erkennen :)

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