ZitatOriginal geschrieben von Erik Meijer
auch wenn einer verbotswidrig über die Standspur fährt, heisst das nicht, dass man als Autofahrer das Recht in die eigenen Hände nehmen und die Spur zumachen darf!
Genau! Und deswegen bin ich mir gerade unsicher, wer nun für einen eventuellen Schaden aufkommen muss?
Der Vordrängler/Überholer auf der Standspur handelt ganz sicher verbotswidrig. Dennoch ist er nicht zum "Abschießen" durch andere, im Stau stehende Autofahrer, freigegeben. :p
Und wenn der Stau sich im Schritttempo fortbewegt (der Blockierer also nicht volkommen steht) und einen Vordrängler blockieren will... fahren dann theoretisch beide Fahrzeuge auf der Standspur?