ZitatOriginal geschrieben von NoTeen
[...] wenn man mich über Kilometer hinweg nicht überholen läßt [...]
Das wäre ja u.U. schon eine Qualifikation gegenüber dem bloßen planmäßigen Verhindern eines Überholvorganges. Aber du sagst es ja selbst: es kommt auf den Einzelfall an. Konnte man dich z.B. überhaupt überholen lassen (sprich: war rechts frei) usw. usf.
Hier finden sich weitere Ausführungen dazu: http://www.ra-kotz.de/noetigung.htm
Was ich nur sagen will: es ist nicht gleich Nötigung, wenn mich mal einer nicht sofort vorbeilassen will. Das ergibt sich ja auch schon aus der Norm, denn da steht nicht "Wer jemanden zu irgendwas nötigt", sondern "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt [...]" und das muß erstmal verwirklicht sein. ![]()
Aber egal, ich wollte das jetzt nicht breittreten. ![]()