Du hast natürlich Recht damit, dass zwischen dem was rechtlich möglich ist und dem was in der Praxis auch gemacht wird eine Kluft liegen kann. Ich hatte mich da ursprünglich etwas unglücklich ausgedrückt.
Aber ein Polizeibeamter der soetwas beobachtet und in pflichtgemäßer Ausübung seines Ermessens befindet, dass ein Verstoß vorliegt, kann durchaus dafür sorgen, dass ein Radfahrer der vorsätzlich bei rot über eine Ampel fährt den Führerschein verliert. Zwischenschritte sind dabei natürlich auch möglich (Bußgeld, Bußgeld und Punkte).