Alles anzeigenDie Regel, die so lautet würde ich gerne mal sehen.
Dass man auf einer Vorfahrtsstr. Vorfahrt hat ist ja klar.
Aber was ist, wenn die Straße keine Vorfahrtstraße ist? Und das dürfte sogar der häufigere Fall sein.
Ich sag es nur, damit keiner glaubt die Vorfahrt hänge bei Ein-/Ausfahrten von dem Umstand ab, ob diese in eine Vorfahrtstr. münden oder nicht.
ZitatAlles anzeigenSelbst bei der Grundregel rechts vor links gibt es ein paar Ausnahmen. Die Vorfahrtsregel gilt nicht
bei Ausfahrten aus einem Fußgänger- oder verkehrsberuhigten Bereich,
an Wald- oder Feldwegen,
an abgesenkten Bordsteinen,
an Ausfahrten eines Grundstücks,
wenn ein Fahrzeug auf andere Straßenteile wie z.B. Gehwege, Seiten- oder Parkstreifen einfahren will.