Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Wo sage ich, dass Saftkocher auf den Gehweg ausweichen soll?

    Explizit? Nirgends.

    Es ging um die Aufforderung des Befahren des Gehwegs, und dem nicht nachkommen Wollens dieser, bis der Kontrahent letzendlich zurückgefahren ist. Eine alternative Handlungsoption hattest du nicht genannt.


    Er hätte vor dem Hindernis halten oder zurücksetzen können.

    Wenn das Hindernis nicht auf seiner Fahrbahnseite war, und der Weg auf Höhe der Engstelle noch frei war, warum hätte er warten sollen? Und ich gehe davon aus, das es so war.

    Die zweite Option hätte wohl sofort die Frage aufgeworfen, ob ein Zurücksetzen für beide (gleich gut) möglich gewesen wäre.


    Seinen Ausführungen ist zu entnehmen, das es einen Rückstau gab. Und dass der entgenkommene SUV Fahrer dennoch problemlos zurücksetzen konnte um die Engstelle frei zu machen, was er ja schlussendlich auch tat. Daraus folgere ich, dass der (größere) Rückstau hinter Saftkocher war.


    Aber ich war weder dabei, noch kenne ich die Örtlichkeit, und es ging mir in erster Linie um das Thema Gehwegnutzung.


    Einfach das große Ego vorm Einsteigen ins Auto zu Hause lassen. Dieses Gepoche, der Andere macht etwas falsch, ich bin im Recht und fordere das auch unentwegt ein, ist im Straßenverkehr einfach Fehl am Platz.

    Im Prinzip hast du recht. Aber eben nicht nur beim Auto! Btw: Von "Auto" hat Saftkocher übrigens auch gar nix gesagt. Oder ich habs überlesen.


    Und ich war gedanklich auf dem LKW...

  • Warum? Damit der Spacken freie Fahrt hat? Du hast vergessen, dass der Opa das Hindernis auf SEINER Seite hatte. Und da heißt es warten. Vielleicht täte dir Theorie mal ganz gut.

    Womit wir wieder bei der gegenseitigen Rücksichtnahme und nicht immer auf sein Recht pochen wären. War mir aber klar, dass Du das nicht verstehst.

    Man bin ich froh, dass ich solche A*löcher wie Dich nicht in meinem persönlichen Umfeld ertragen muss.


    Du hast mit Deinen Ausführungen absolut nicht unrecht. Jedoch lese ich das seine Beiträge im Saftkocher'schen Kontext. Und da gibt es sowas wie gegenseitige Rücksichtnahme nicht. Vielleicht auch mal nachgebeben, auch wenn man im Recht ist und der andere einen Fehler macht. Ich muss nicht immer jegliche Situation eskalieren lassen. Gerade wenn die Umstände des Handelns des Gegenübers nicht immer 100% klar sind. Vielleicht hat sich der andere Fahrer einfach verschätzt. Kann passieren, warte ich eben, auch wenn das Hindernis nicht auf meiner Spur ist. Dadurch bricht mir kein Zacken aus der Krone und ich benehme mich mal nicht wie ein absoluter Gruppenmongo.

    28:6:42:12

    Einmal editiert, zuletzt von c-walt () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von c-walt mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wenn ich schon das Wort Fehler höre, könnte ich kotzen. Solche Leute machen das absichtlich. Aber zeigt mir nur,, dass du deine Blase zuhause nie verlässt. Dann würde mir sowas auch nicht passieren. Geh lieber mal vor die Tür.


    Vorhin war ich mit dem Hund draußen und da fuhr mich fast so ein Spast mit dem Rad auf dem Gehweg um und hatte noch die große Fresse( wenn ich den erwische…)

    Aber ist wahrscheinlich auch ein Fehler und als Fußgänger hat man natürlich sofort zur Seite zu springen. Ist klar 🤮🤮

  • Wenn ich schon das Wort Fehler höre, könnte ich kotzen. Solche Leute machen das absichtlich. Aber zeigt mir nur,, dass du deine Blase zuhause nie verlässt. Dann würde mir sowas auch nicht passieren. Geh lieber mal vor die Tür.


    Vorhin war ich mit dem Hund draußen und da fuhr mich fast so ein Spast mit dem Rad auf dem Gehweg um und hatte noch die große Fresse( wenn ich den erwische…)

    Aber ist wahrscheinlich auch ein Fehler und als Fußgänger hat man natürlich sofort zur Seite zu springen. Ist klar 🤮🤮

    Differenzieren ist auch nicht so Deine Stärke... Ich behaupte mal, dass meine Blase wesentlich weitreichender ist als Dein. ;)

    28:6:42:12

  • Neues zum Thema Falschparker:



    Pressemitteilung

    Verwaltungsgericht Ansbach gibt Klagen gegen Ver- warnungen wegen Ablichtung von Falschparkern statt

    Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit heute bekanntgegebenen Urteilen zwei Klagen gegen Verwarnungen des Landesamtes für Datenschutzaufsicht (LDA) stattgegeben, mit denen das LDA die Ablichtung von Falschparkern rügte. Ge- genstand der Verwarnungen waren von den Klägern angefertigte Fotoaufnah- men von ordnungswidrig geparkten Fahrzeugen, die die Kläger mitsamt Anzei- gen an die zuständige Polizei übersandten. Bei den angezeigten Verstößen han- delte es sich beispielsweise um Parken im absoluten Halteverbot oder ord- nungswidrig auf Gehwegen.

    Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Übermittlung der Bildaufnah- men eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) darstellte. Die Regelung setzt voraus, dass die Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interes- sen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist. Die Beteiligten strit- ten insbesondere um die rechtliche Frage, ob für die Rechtmäßigkeit der Daten- verarbeitung eine persönliche Betroffenheit des Anzeigenerstatters durch die Parkverstöße erforderlich sei und ob nicht für eine Anzeige die bloße schriftliche oder telefonische Schilderung des Sachverhalts unter Angabe des Fahrzeug- kennzeichens genüge, sodass eine Übermittlung von Bildaufnahmen nicht erfor- derlich sei. Problematisch sei nach Ansicht des LDA zudem, dass mit den Fotos oft Daten erhoben würden, die über den reinen Parkvorgang hinausgingen, z.B. bei Ablichtung anderer Fahrzeuge und Personen. Die Kläger verwiesen auf ihnen gegenüber ergangene Hinweise der Polizei, wonach die Parksituation zum Be- weis durch Fotoaufnahmen möglichst genau dokumentiert werden sollte. Zudem würde die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten durch die Anfertigung von Fotos vereinfacht.

    Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach gab den Klagen mit Ent- scheidung vom 2. November 2022 statt. Die schriftlichen Urteilsbegründungen liegen noch nicht vor.

    Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Gegen die Urteile kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt wer- den.

    (VG Ansbach, Urteile vom 2. November 2022 – AN 14 K 22.00468 und AN 14 K

    21.01431)

    Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes, nichtamtliches Dokument, das das VG nicht bindet.



    https://www.vgh.bayern.de/medi…bach/presse/p-2022-07.pdf

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