Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Glückwunsch, dem hast du´s gezeigt. Völlig richtig reagiert, so eine Situation sollte man direkt eskalieren, damit der Opa es auf seine alten Tage noch lernt. Ausweichen kann und darf für dich keine Option sein. Dir würde ja auch niemand Platz machen, wenn du mal etwas mehr von der Straße beanspruchst.


    Du weißt einfach, wie es geht. Würden doch bloß alle so sein wie du und keine Fehler machen!

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Gut erkannt. Du darfst für solche Egoisten ja gerne Platz machen und damit dem Opa noch Recht geben.<X


    Nenne mir einen Grund, wieso ich auf einen GEHWEG ausweichen sollte? Damit so ein Schwachkopf nicht warten muss?

  • § 1 Abs. 1 StVO - da ist von gegenseitiger Rücksicht die Rede. Das bedeutet, mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen, sich dementsprechend zu verhalten und auch mal nicht zwanghaft auf sein Recht zu pochen.

    28:6:42:12

  • Fehler? :D:D Na klar. Sowas ist pure Absicht oder pure Dummheit.


    Aber macht wie ihr denkt, ich mache es eben so. Da brauchen wir auch nicht weiter diskutieren.

  • § 1 Abs. 1 StVO - da ist von gegenseitiger Rücksicht die Rede. Das bedeutet, mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen, sich dementsprechend zu verhalten und auch mal nicht zwanghaft auf sein Recht zu pochen.

    Das passt ja mal gar nicht auf die Situation!


    Es geht auch nicht darum, auf sein Recht zu pochen.


    Sondern nicht für die Bequemlichkeit anderer Verkehrsteilnehmer, selbst ein vorsätzliches Fehlverhalten, dass auch andere schwächere Verkehrsteilnehmer unnötig gefährdet an den Tag zu legen.


    Denn auf den Gehweg zu fahren, wäre hier ein noch viel größerer "Fehler". Nein, kein Fehler der aus Unachtsamkeit passiert, sondern absichtliches Fehlverhalten zur Bequemlichkeit Dritter.


    Und ich hätte ernsthaft Zweifel an der Fahreignung, wenn man vorsätzliche Regelverstöße, die in dem Fall auch potenziell Fußgänger und Kinder gefährdet, sogar öffentlich gutheißt.


    Ganz allgemein zum Thema Befahren des Gehwegs:

    https://recht-energisch.de/201…ren-auf-dem-buergersteig/

    Zitat

    Das Gericht hat anders entschieden und dem Kläger recht gegeben: „Auch an Engstellen dürfen Gehwege im Begegnungsverkehr nicht befahren werden“. Dies gelte auch für historisch gewachsene enge Straßen. Lediglich in Notlagen zum Beispiel zur Vermeidung von Kollisionen sei ausnahmsweise ein kurzzeitiges Ausweichen auf einen Seitenstreifen zulässig.

  • § 1 Abs. 1 StVO - da ist von gegenseitiger Rücksicht die Rede. Das bedeutet, mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen, sich dementsprechend zu verhalten und auch mal nicht zwanghaft auf sein Recht zu pochen.

    Bitte nicht mehr den Troll füttern, wenn er danach verlangt. ||

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  • Größte aufreger aktuell… Fahrradstarssen und Tempo 40 Zonen. Freut auch alle anderen dann immer, wenn es zum Downshift kommt und das Gewitter folgt.

  • Fahrräder und Autos brauchen getrennte Fahrstreifen, wie auch in den Niederlanden. Die Radfshrerin hat es fast vor Schreck vom Drahtesel gerissen, als der Wagen runterschaltete, weil ein Radfahrer vor mir bremste

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