Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Vorallen auf der Autobahn wenn derjenige mit 200 Sachen dahergebraust kommt.


    Hatte ich einmal mit meinen Vater erlebt, mein Vater hat vor Schreckt und Schock geweint und ich konnte nicht mal mehr ein leeres Glas hochheben. Das war ein Schock fürs Leben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Was würdest Du denn tun, wenn Du schnell voran kommen willst und über geschätzte vier Kilometer die von mir beschriebene Situation stattfindet? Wenn entsprechendes Hindernis überhaupt nicht mitbekommt, was um sie herum, respektive grade hinter ihr stattfindet? Und glaub mir: Der 5er direkt dahinter hat per optischem und akustischem Signal auf sich aufmerksam gemacht.


    -Andi-


    Auf dem Standstreifen überholen ist immer noch am billgsten ;)


    Bis dann
    cu
    Andreas

  • Zitat

    Original geschrieben von Arntor
    mein Vater hat vor Schreckt und Schock geweint


    So schlimm sowas auch sein mag, aber was willst du uns damit sagen? Bisschen schmunzeln musste ich ja doch schon....Emotionaliesierung pur ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von herzcomp
    Auf dem Standstreifen überholen ist immer noch am billgsten ;)


    Falsch. Noch billiger ist es, ein Magnetblaulicht zu kaufen, und sich als Zivilstreife im Einsatz auszugeben. :)


    Edit: Details dazu hier

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  • Wie kann eigentlich jemand so mental/körperlich daneben bzw besoffen sein dass man in die falsche Richtung auf die Autobahn fährt?


    Und dann noch mit 200 Sachen (wie von Arntor geschrieben).... Dürfte man doch nach spätestens 10 Sekunden bemerken dass einem alle entgegen kommen?? :eek:

    Freunde der Sonne

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Falsch. Noch billiger ist es, ein Magnetblaulicht zu kaufen, und sich als Zivilstreife im Einsatz auszugeben. :)


    Ich finde blos gerade den Link nicht mehr, wo das drin stand.


    Gutes Gedächtnis:D


    Bis dann
    cu
    Andreas

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Falsch. Noch billiger ist es, ein Magnetblaulicht zu kaufen, und sich als Zivilstreife im Einsatz auszugeben. :)


    Edit: Details dazu hier


    MEGAFALSCH... so naiv kann doch niemand sein und das glauben...


    Zitat

    Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!


    ABSOLUTER BULLSHIT! Glaubt sowas niemals... die Herren Gesetzemacher sind auch nich sooo doof und lassen so ein Schlupfloch offen...


    Wenn sie dich erwischen können sie dir zwar nix von wegen Amtsanmaßung usw. ABER durch die Veränderung (Blaulicht drauf) erlischt deine Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug und was das für Folgen hat (Punkte/Bußgeld/Fahrverbot) kann sich jeder selbst ausrechnen!


    Glaubt nicht alles was ihr im Internet lest! :eek:

  • Seit wann erlischt eine Fahrerlaubnis wenn man ein Blaulicht auf das Autodach montiert? Logisch - ist gesetzeswidrig, keine Frage. Aber dass dann die Betriebserlaubnis erlischt habe ich in diesem Zusammenhang noch nie gehört - ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.


    Dass die ganzen Straftaten, die man während der Blaulichtfahrt begeht geahndet werden (rechts überholen z. B., zu schnelles Fahren, ...) ist jedoch selbstverständlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Seit wann erlischt eine Fahrerlaubnis wenn man ein Blaulicht auf das Autodach montiert? Logisch - ist gesetzeswidrig, keine Frage. Aber dass dann die Betriebserlaubnis erlischt habe ich in diesem Zusammenhang noch nie gehört - ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.


    Dass die ganzen Straftaten, die man während der Blaulichtfahrt begeht geahndet werden (rechts überholen z. B., zu schnelles Fahren, ...) ist jedoch selbstverständlich.


    Es erlischt nicht die Fahrerlaubnis (aka "Lappen") sondern die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug!


    § 49 a Abs. 1 Satz 1 StVZO: An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.


    § 69 a Abs. 3 StVZO Nr. 18: Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetz handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger ( Fahrzeugkombination ) unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt:
    1. (...)
    18 des § 49 a Abs. 1 - 4 ...


    Der Ordnungswidrigkeitentatbestand wäre also bereits in dem Moment erfüllt, in dem Sie das Fahrzeug mit der von Sparfuchs empfohlenen Lichtanlage in Betrieb nehmen würden. Der Rahmen für eine zu erwartende Geldbuße bei Vorsatztaten beträgt nach §§ 24 StVG i. V. m. 17 Abs. 1 OWiG 5,00 bis 1 000,00 €uro.


    Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de

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