Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Wieso? Ist doch ganz einfach! Der Schwächere, hier der Langsamere, nimmt auf Dich, den Stärkeren, da Schnelleren, keine Rücksicht. Typisches Beispiel für das, was ich meine. Er müsste sich mit Dir, bzw. Ihr Euch untereinander verständigen.
    Allerdings gibt es auch sowas wie Konventionen. Und da liegt das Problem. Einige kennen die nicht bzw. legen sie anders aus. Man sollte meinen, daß die Konvention gilt, daß der Schnellere zuerst darf, erst recht, wenn hinter ihm frei ist und dem Langsameren damit zumindest nicht generell, sondern nur temporär die Möglichkeit fehlt, zu überholen. Nur gibt es das für einige nicht, für einige ist der Schnellere der Böse, der mit dem Schnellfahren automatisch gegen die Regeln verstößt und so das Recht verloren hat, Rücksicht zu erfahren.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Genau, JoPi. Es gibt ja diesen Sponti-Spruch: "Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm das will!". So kann der Langsamere, indem er den Schnelleren ausbremst, ganz schnell zum "Stärkeren" mutieren.


    Ich denke, dass so ähnlich auch Geisterfahrer "ticken", denn wenn alle in eine andere Richtung fahren, sollte das eigentlich zu denken geben!

  • Ich denke, Geisterfahrten haben andere Ursachen, das sind keine bewussten Machtspielchen, i.d.R..
    Vieles läuft halt nicht bewusst ab oder nur unterbewusst, aber ich glaube, einige handeln einfach ohne bestimmte Motivation.
    Schon mal hinter Leuten hergefahren, die ab und zu zwischendurch ganz kurz ganz leicht bremsen, ohne jeden erkennbaren Grund?
    Ich glaube, einige wissen einfach nicht, was sie da tun.
    Ich habe es schon mal geschrieben, Autofahren ist oft auch einfach nur techn. Beherrschen, sowie Klavierspielen oder Tennisspielen. Schläger richtig halten, richtig Schwung holen, Ball an der richtigen Stelle zum richtigen Zeitpunkt treffen, den Ball dahin und so fest schlagen, wie man das sich vorgenommen hat und er landen muß, um am meisten zu erreichen... Einige fahren viel zu wenig Auto, weil sie nicht die Gelegenheit dazu haben, sie legen nicht viel Wert darauf und haben weder die praktische Übung, noch den taktischen Hintergrund für's Fahren. Das sind für mich die "Schwachen". Dazu gehören auch die, die wegen körperlicher Gebrechen nicht besser fahren können. Auch sie dürfen sich zurecht auf unseren Straßen bewegen. Aber genauso, wie die Stärkeren Rücksicht auf sie nehmen müssen, müssen auch sie sich anpassen. Man muß sich eben irgendwo "treffen" und ich glaube schon, daß das geht. Nur wollen und wissen es nicht genug Verkehrsteilnehmer!

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Ich war gestern auf der AB, einmal gegen 23 Uhr und dann wieder um 3 Uhr - beide mal das selbe Ärgerniss, obwohl um 23 Uhr nur wenig und um 3 Uhr natürlich fast nichts los war:


    Immer wieder fahren links PKW mit 90 (!) km/h auf unlimitierter Autobahn.


    BTW, ist das nicht sogar streng nach StVO richtig wenn man nachts mit dem Tempo fährt (also das 'Links' fahren lasse ich jetzt mal außer acht)?


    Nur so schnell fahren damit man auch noch bei einem plötzlich auftretenem Hindernis bremsen kann...irgendwie sowas gibt es doch dort? :rolleyes:

  • Ja, stimmt. Aber das Linksfahren wird durch NICHTS gerechtfertigt, außer durch Hindernisse oder einen Überholvorgang

  • gerade per Email bekommen und ich denke das passt hier ganz gut ;)






  • Ich bezweifle ganz stark, dass man so die gesetzlichen Regelungen umgehen kann. Hier geht es nämlich um Tatbestandskonkurrenzen, bei denen immer der gravierendste, verwirklichte Tatbestand geahndet wird: Ergo: Man hat rechts überholt, bei der Sondersignal-Sache sogar evtl. den § 240 StGB.


    Flatty

  • Mal ernsthaft:


    Ist es wirklich "sinnvoller" auf dem Standstreifen (bzw. rechts) zu überholen als zu drängeln? Laut dieser eMail anscheinend schon, aber ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen. Denn wenn das wirklich die geringere Strafe wäre, dann würden das doch alle Drängler (wenn verkehrstechnisch möglich) machen.
    Also, eine belegbare Aussage wäre hier ganz gut.


    Gruß

  • Thema Blaulicht / Martinshorn und Sonder- und Wegerechten.


    Dieses ist in den §§ 35 und 38 StVO geregelt.


    Das mißbräuchliche Benutzen von Martinshorn und Blaulicht (etwa wenn die Streifenwagenbesatzung Pizza holen fährt) kostet ein Verwarngeld von 20 €.


    Das gilt aber ausschließlich für den Fahrer des Streifenwagens, Feuerwehrwehr- oder Notarztfahrzeuges usw.


    Wer sich als Privatmann oder Frau ein Martinshorn und ein Blaulicht ans Auto bastelt und damit Sonder- und Wegerechte einfordert begeht eine Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB.


    § 132 StGB lautet:


    "Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."



    Einschlägig könnte im vorliegenden Fall die zweite Tatbestandsvariante, nämlich die sog. Amtshandlungsanmaßung sein. Nach ständiger Rechtssprechung ist für eine Strafbarkeit gemäß § 132 StGB erforderlich, dass der äußere Anschein einer hoheitlichen Handlung erweckt wird.



    Desweiteren kann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß
    § 315 b StGB in Betracht kommen.


    § 315 b StGB lautet:


    "Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,


    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    Hier kommt insbesondere die dritte Tatbestandsvariante in Frage. Es muß jedoch nachgewiesen werden, dass durch die Handlung eine konkrete Gefährdung darstellte.


    Dafür gibt es keine Punkte, Buß- oder Verwarngelder, dafür kann man in den Knast gehen! Vom Führerscheinentzug ganz zu schweigen.


    Das mit dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr kann einem auch bei der "Nutzung" des Standstreifens und dem rechts überholen passieren.
    Von daher sollten solche "Sparmodell" mal tunlichst unterlassen werden.


    (Abgesehen davon ist der Standstreifen für Notfälle gedacht, was tust Du wenn da dann auf einmal ein LKW steht?)

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