Nein, du verstehst mich falsch. Natürlich darf man trotz Pfeil noch vor der Kreuzung die Spur wechseln. Der Pfeil bewirkt allerdings, dass man nach der Haltelinie nur noch in Pfeilrichtung fahren darf, der Pfeil hätte also die gleiche Wirkung wie ein "Vorgeschrieben Fahrtrichtung- Schild". Alles andere würde keinen Sinn machen, es sei denn man betrachtet die Pfeile in der Tat als bloße unverbindliche Empfehlung. Dann dürfte man aber auch vom Rechtsabbiegerpfeil links abbiegen und das kann ich mir nicht vorstellen. Ergo: Die Pfeile müssen verbindlich sein.
Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr
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Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Der Pfeil bewirkt allerdings, dass man nach der Haltelinie nur noch in Pfeilrichtung fahren darf, der Pfeil hätte also die gleiche Wirkung wie ein "Vorgeschrieben Fahrtrichtung- Schild".Imho hat die Haltelinie nur in Kombination mit der Ampel eine Funktion, ein Zusammenhang mit Richtungspfeilen auf der Fahrbahn ist mir nicht bekannt - aber ich lasse mich mit Quellenangabe gern eines Besseren belehren
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Alles andere würde keinen Sinn machen, es sei denn man betrachtet die Pfeile in der Tat als bloße unverbindliche Empfehlung. Dann dürfte man aber auch vom Rechtsabbiegerpfeil links abbiegen und das kann ich mir nicht vorstellen. Ergo: Die Pfeile müssen verbindlich sein.Ich meine, wenn niemand behindert wird (keine Fahrzeuge hinter dem eigenen) und wenn man blinkt, dann darf man sogar von der Rechtsabbieger-Spur links abbiegen. Ist freilich ein extremes Beispiel, aber den etwas entschärften Fall (z.B. im letzen Moment geradeaus statt rechts) sieht man doch häufig.
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Ich habe gerade mal etwas recherchiert: Wenn sich zwischen den Fahrbahnen keine durchgezogene Linie befindet, sind die Pfeile tatsächlich nur als Empfehlung zu sehen und müssen nicht zwingend beachtet werden (http://www.rp-online.de/auto/r…n-kein-vergehen-1.2591517).
Wenn zwischen den Pfeilen jedoch eine durchgezogene Linie ist, muss nach der Haltelinie (also wenn die durchgezogene Linie schon weg ist) den Pfeilen zwingend gefolgt werden (s. unten Nr. 70: http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php?output=text).
Hier z.B.:
Ein Verstoß kostet 10€, bei Behinderung des Verkehrs 20€, bei einem Unfall und beim Überholen 30€ (http://www.neelix.de/41stvo.html).
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Yep, dann sind wir uns also einig
Und es beruhigt mich ungemein, habe nämlich eine ähnliche Situation wie FraDi fast täglich - Tiefgarageneinfahrt befindet sich auf der Gegenspur und zum Erreichen ohne großen Umweg muss gewendet werden. Hier ist in der Mitte allerdings noch eine Straßenbahnführung mit breiterer Insel als bei FraDi und dadurch - falls keine Straßenbahn kommt - in der Mitte für zumindest ein wendendes Auto Platz, ohne die hinterherfahrenden Autos zu behindern. Dennoch wurde ich schon angehupt - vermutlich wegen ähnlich strikter Interpretation der Richtungspfeile.
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Den Satz "Nur wenn beide Fahrstreifen mit Pfeilen markiert sind, wird die Richtung verbindlich angeordnet" mag ich nicht glauben.
Wenn z.B. auf der linken Spur mit dem gelben Auto Stau ist, dann wissen Fahrer auf der rechten Spur (rotes Auto) nicht, ob ihr Pfeil nun verbindlich ist oder nicht.
Die Frage der gestrichelten oder durchgezogenen Spurbegrenzungslinien wird im ADAC-Magazin völlig außer acht gelassen.Also mir erscheinen die letzen Erläuterungen von Jimmythebob einleuchtender und nicht widersprüchlich.
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So ist es, Antwort C ist zwar richtig, die Erklärung des ADAC ist aber schlicht falsch. Es kommt nicht darauf an, ob auf allen Fahrbahnen Pfeile vorhanden sind, sondern ob die Fahrbahnen durch durchgezogene Linien voneinander getrennt sind. Siehe Zeichen 297 StVO.
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Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Wenn zwischen den Pfeilen jedoch eine durchgezogene Linie ist, muss nach der Haltelinie (also wenn die durchgezogene Linie schon weg ist) den Pfeilen zwingend gefolgt werden (s. unten Nr. 70: http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php?output=text).:confused: Die Aussage ist doch nicht vollständig, da schon auf der verlinkten Seite angeben wird
ZitatWer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295)
Mithin reicht schon eine 'gestrichelte Linie' (Leitlinie) zur Verpflichtung.
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Hmm, stimmt! Dann habe ich wohl vor dem Hintergrund des verlinkten Urteils überlesen, dass auch schon gestrichelte Linien (Zeichen 340) für eine Verpflichtung ausreichen. Ich nehme alles zurück! :gpaul:
Dann sind die Pfeile nur dann unverbindlich, wenn gar keine Markierungen zwischen den Fahrbahnen sind (das habe ich allerdings noch nie gesehen). Richtig?
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Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Hmm, stimmt! Dann habe ich wohl vor dem Hintergrund des verlinkten Urteils überlesen, dass auch schon gestrichelte Linien (Zeichen 340) für eine Verpflichtung ausreichen. Ich nehme alles zurück! :gpaul:Hm, und was heißt das für die FraDi-Skizze? Dort sind ja auf der linken Seite der linken Spur keine Linien, weder gestrichtelt noch ungestrichelt.
ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Dann sind die Pfeile nur dann unverbindlich, wenn gar keine Markierungen zwischen den Fahrbahnen sind (das habe ich allerdings noch nie gesehen). Richtig?Doch, in meinem oben geschilderten Fall ist es so, fiel mir aber auch jetzt erst auf. Auf der rechten Seite der einzigen Spur befindet sich ein Geradeaus/Rechts-Pfeil, auf der linken Seite ein Geradeauspfeil - ohne Linie dazwischen, und die Pfeile werden sogar auf insgesamt ca. 20m wiederholt. Wie schon erläutert benutze ich (und einige andere) die linke Teilspur mit dem Geradeauspfeil zum Wenden.
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