Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Thema "Mittelspurschleicher":


    Absatz 3c, §7 STVO sagt:


    Zitat

    Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__7.html


    Das war mir zumindest neu...

  • Absatz 3c des §7 StVO war mir auch neu. Danke für den Hinweis. Dieser neue Absatz wurde wohl im Rahmen der "StVO-Novelle" aus 2009 (siehe 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) in die StVO aufgenommen. Zur Rechtmäßigkeit dieser StVO-Novelle gibt es derzeit einige Diskussionen, siehe http://dejure.org/gesetze/0StVO310809#Hinweise_.


    Unabhängig von der Rechtmäßigkeit der 46. Änderungsverordnung wäre es interessant, wie die Gerichte die Formulierung "auch nur hin und wieder" auslegen. Meines Wissens muß man auf den rechten Fahrstreifen wechseln, wenn man dort mindestens 20 Sekunden verweilen kann. Ob dies aber schon die Interpretation des neuen §7 Absatz 3c Satz 1 ist oder sich noch auf die alte Fassung zum Rechtsfahrgebot bezieht, ist mir unbekannt.


    Ich finde es allerdings schon erstaunlich, eine solch schwammige Formulierung in einem Gesetzestext zu lesen...


    Viele Grüße!
    J

  • Zitat

    Original geschrieben von Vindur
    Thema "Mittelspurschleicher":


    Absatz 3c, §7 STVO sagt:


    Das war mir zumindest neu...

    Das ist mir aber auch neu! Das Bedeuted ja quasi es gibt keine "Mittelspurschleicher" mehr? Außer rechts ist wirklich Meilenweit alles frei?! :confused:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Das ist mir nicht neu. Ich glaube, es wurde hier im Thread schon erwähnt bzw. zitiert.
    Aber was bitte schön in aller Welt soll "hin und wieder" bedeuten?
    So einen Wisch-waschi-Ausdruck habe ich noch in keinem Paragraphen gelesen.
    Soll das nun heissen "alle 3-4km" oder "alle 3-4 Tage" oder was?
    Dazu gibt es wahrscheinlich Urteile. Aber der Begriff ist wirklich lachhaft. Da fragt man sich, ob der Gesetzgeber das in der gemütlichen Runde abends in der Stammkneipe formuliert hat.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Mal ne kleine zwischenfrage (wurde hier sicher schonmal erwähnt, aber will jetzt nicht 177 Seiten durchlesen :p ):


    Wie sieht das eigentlich mit Radfahrern auf der Strasse aus, wenn nebenan ein schöner Radweg ist? Nervt mich teilweise tierisch, wenn man (gerade im Berufsverkehr), durch eine einspurige Straße fährt und sich ein kleiner Stau bildet, weil ganz vorne ein Radfahrer meint, er müsse mit seinem Hollandrad auf der Straße fahren, obwohl auf dem Gehweg, extra ein Radweg ist. :mad:


    Abgesehen davon, dass man sowieso keinen Radfahrer anhalten und anzeigen wird (falls theoretisch möglich), wie sieht die rechtliche Lage aus? MUSS der Radfahrer auch den Radweg benutzen, wenn einer vorhanden ist (und natürlich weder blockiert, noch beschädigt ist)?

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    MUSS der Radfahrer auch den Radweg benutzen, wenn einer vorhanden ist (und natürlich weder blockiert, noch beschädigt ist)?


    Ja, wenn er durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet ist.
    Aber das kontrolliert eh keiner.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Ja, wenn er durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet ist.
    Aber das kontrolliert eh keiner.


    Wenn es danach geht, wird vieles nicht kontrolliert :)
    Z.B: Parken auf Fahrradstreifen, Anschnallpflicht, etc.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Ja, wenn er durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet ist.
    Aber das kontrolliert eh keiner.


    Nein, muss er nicht so, lange der gekennzeichnete Radweg nicht benutzbar oder zumutbar oder straßenbegleitend ist. Näheres hier: http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html


    Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass jeder Radweg mit "Lolli" von Radfahrern zu benutzen ist. Weiter gehe ich nicht drauf ein, hat mich schon genug Nerven in diesem Leben gekostet.
    Viele Grüße,
    Georg (im vergangenen Jahr 30tkm im Auto und leider nur 2 oder 3tkm auf dem Rad)

  • Also es gibt einige Menschen die sollte man erschießen, aufhängen und danach noch verprügeln. Was das für Menschen sind? Radfahrer!
    Natürlich nicht alle sondern eine ganz bestimmte Sorte.
    Diejenigen die ihre Kinder in so einem Wägelchen auf der Straße hinterherziehen und meinen die Welt wär in Ordnung weil man ja ein 5x10 cm Fähnchen drauf hat. Selbst auf dem Rücksitz stehende Kinder dürften sicherer im Strassenverkehr unterwegs sein als Kinder die in so einem Teil liegen.


    Ganz besonders wenn der Elternteil der mit dem Ding unterwegs ist aufgrund strömenden Regens jede Ampel mit rot überfährt und dann Autofahrer anmotzt ob sie denn keine Augen im Kopf haben weil sie beinahe das Wägelchen rammen. Wieso zur Hölle ist sowas in ausgerechnet Deutschland, wo jeder Mist verboten ist erlaubt?

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Selbst auf dem Rücksitz stehende Kinder dürften sicherer im Strassenverkehr unterwegs sein als Kinder die in so einem Teil liegen.


    Du sprichst mir aus der Seele. Nicht in tausend Jahren stecke ich meine Tochter in so ein Ding, und fahr auch noch damit auf der Straße.
    Einmal von einem Auto gerammt, und das Kind ist Hackfleisch... :(

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