Hallo zusammen,
habe eine Sim-Karte bei eBay verkauft. Der neue Besitzer möchte sie nicht auf seinen Namen umschreiben, obwohl ich schon mehrmals das verlangt habe. Nun will ich die Sim-Karte sperren lassen, weil sie immer noch auf meinen Namen läuft. Bei o2 habe ich gelesen, dass die Sperrung 5 Euro kostet. Auf der Sim-Karte befindet z.Zeit kein Guthaben.
Die Frage - wenn ich die Sim-Karte über 116116 sperren lasse, muss ich auch zahlen? Gibt es vielleicht einen anderen Weg, die Sim-Karte KOSTENLOS sperren zu lassen bzw. zu kündigen? Danke!
o2 LOOP Sim-Karte sperren lassen - kostenlos oder nicht?
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Ganz einfach:
o2 über das Kontaktformular auf der Webseite mitteilen, dass die Karte an .... übergeben wurde und dieser diese nicht vereinbarungsgemäss umgemeldet hat. Dann weiter darum bitten, dass die Karte bis zur Überschreibung gesperrt wird.Klappt wunderbar. Nach spätestens 5 Tagen hat man die Antwort, dass die Karte bis zum Eingang des Vordruckes gesperrt ist. Der Ebay-Käufer kann diese dann weder für eingehende noch ausgehende Gespräche mehr nutzen.
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Ich habe schon häufiger (zuletzt vor ca. zwei Monaten) Loop-Karten, die ich nicht mehr benötigte, einfach über das Kontaktformular auf der o2 Website gekündigt, einen Vordruck musste ich nicht ausfüllen. Die Karte wird dann innerhalb von ein bis zwei Tagen gesperrt und bucht sich nicht mehr ins Netz ein.
Das sollte in diesem Fall auch funktionieren.
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Eine Kündigung würde ich schön sein lassen.
Welche Frist wurde im Auktionstext für die Umschreibung genau gesetzt ? Welche Folgen wurden für den Fall der Unterlassung im Auktionstext benannt ?Klar hat der Käufer eine Verpflichtung zur Ummeldung nicht erfüllt.
Trotzdem wäre ich mit einer Kündigung sehr vorsichtig, denn gekündigte Karten können nicht mehr reaktiviert werden. Wenn dann vielleicht noch der Hinweis auf die verlangte Umschreibung im Ebay-Auktionstext fehlt oder undeutlich formuliert ist, kommt der Käufer schnell mit Schadensersatzforderungen.Bei dem von mir beschriebenen Weg "ruhen" die Karten aber nur bis zum Eingang der Umschreibung durch den Käufer. Auch der Verkäufer ist auf der sicheren Seite, denn eine erneute Nutzung ist erst nach erfolgter Umschreibung wieder möglich.
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Genau so ist es.
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So wie es hier steht, weigert sich der Käufer trotz wiederholter Aufforderung, die Karte umschreiben zu lassen. In dem Fall würde ich eine Frist setzen, innerhalb die Karte umzuschreiben ist, und ankündigen, die Karte zu kündigen, wenn dieses nicht geschieht.
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Hallo,
ZitatOriginal geschrieben von jorginho
So wie es hier steht, weigert sich der Käufer trotz wiederholter Aufforderung, die Karte umschreiben zu lassen.
trotzdem ist der Käufer jetzt der rechtmäßige Eigentümer und der Verkäufer hat kein Recht, über fremdes Eigentum zu verfügen.Gruß, Wolfgang
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Falsch, gegenüber dem Netzbetreiber, bleibt der Verkäufer, bis zur durchgeführten Übertragung, Vertragspartner.
Loop-AGB: "4.3 Die Pflichten aus diesen AGB, insbesondere aus dieser Ziffer 4, gelten entsprechend für jeden, dem eine O2 LOOP-SIM-Karte anstelle des ursprünglichen Erwerbers, gleich aus welchem Grund, überlassen wird. Der ursprüngliche Erwerber wird in einem solchen Fall aus seinen Pflichten aus dem Vertrag nur entlassen, sofern der neue Nutzer sich ordnungsgemäß bei O2 registrieren lässt (s. Ziffer 4.1 a))."
Also nochmal: o2 über die Überlassung der Karte sowie die Weigerung des Übernommenen zur Übertragung informieren. Die Karte wird dann bis zum Eingang des Übertragungsvordruckes vom Netz genommen.
Falls der Verkäufer natürlich in seiner Auktion nicht, oder nicht vollständig, auf eine Übertragungsverpflichtung hingewiesen hat, begibt er sich auf dünnes Eis. Die hier mehrfach vorgeschlagene Kündigung der Karte durch den Verkäufer berechtigt den Käufer auf jeden Fall zu Schadensersatzforderung, da diese in diesem Fall endgültig deaktiviert wird.
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