Unterhaltszahlung an (noch) Ehepartner trotz Erwerbsfähigkeit

  • Meine Güte, was habe ich da wieder losgetreten :D


    Jeder sollte sich dem Risiko eine Ehe bewusst sein, nicht umsonst gibt es das Trennungsjahr. Und Gott sei Dank spielt die Schuldfrage keine Rolle mehr!


    Das man(n) kann wenn man will sieht man auch an meiner Frau. Unsere Tochter wird vier Jahre und sie hat auch einen Job gefunden. Wohlgemerkt hängt das auch mit mir zusammen. Wenn meine Frau mal länger arbeiten muss hole ich unsere Tochter vom Kindi ab und bringe sie dann abends. Man muss nur wollen!

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Meine Güte, was habe ich da wieder losgetreten :D


    Nicht umsonst gelten Streitigkeiten im "Familienrecht" also bei Ehe - Trennung oder Todesfall - Erbschaft als die hässlichsten und dreckigsten überhaupt. ;)
    Von daher ist diese ganze "Das ist aber nicht fair..."-Diskussion sowieso völlig überflüssig. Das Leben ist nun mal nicht fair und ob ich mich unters Ehejoch begebe oder nicht ist immer noch meine eigene Entscheidung.


  • Was da steht und was vor Gericht entschieden wird sind zwei paar Stiefel. Wie heist es so schön: Auf See und vor Gott...


    Grundsätzlich gilt: Wärend dem Trennungsjahr bis zur Scheidung muss der Teil des Partners zahlen der arbeiten geht an den der nicht arbeiten geht und zwar bis hin zu seinem Selbstbehalt. Zu erst an die Kinder und den Rest dann an die Frau. Das nennt man Trennungsunterhalt. Dann nach der Scheidung gibt es den nachehelichen Unterhalt. Der hängt dann von Faktoren ab ob dem Partner der das Kind betreut eine Vollzeitarbeit zumutbar ist. Das mit ab dem dritten Lebensjahr ist nicht zwingend bindend.


    Beispiel an mir: Meine Tochter war zum Zeitpunkt der Trennung 3 Jahre alt. Meine Frau arbeitete auf 400.- Euro und der Richter am Amtsgericht entschied ich muss obendrauf Unterhalt an meine (noch) Ehefrau zahlen. Ich ging dann ans Oberlandesgericht in Berufung. Auch dort wurde das Urteil vom Amtsgericht bestätigt und meine Klage bzw. Berufung abgewiesen. Ich dürfe sogar noch die Prozesskosten bezahlen. Das alles war im März diesen Jahres also nach neuer Rechtssprechung.


    Jetzt aber zurück warum ich eigentlich poste *g*


    Es gibt Neuigkeiten für alle die es Interessiert weil Sie in einer gleichen Situation sind:


    Unterhaltsforderungen sind pfändbar. In meinem Fall heist dies dass meine Frau den Unterhalt mit Gewalt von mir holen kann, was weitere Gebühren nach sich zieht. Da sie wieder arbeitet muss nun ein Richter feststellen dass ich nicht mehr Unterhalt zahlen muss (Unterhaltsabänderungsantrag). Wenn ich also jetzt berichtigterweise den Unterhalt nicht bezahle kann sie solange sie will mit einer Pfändung das Geld holen. Ich muss nicht zahlen, aber muss mir im klaren sein dass wenn sie das Geld holt ich Gebühren zahlen muss, und wieder Prozess anstrengen muss um mir das Rückwirkend zu holen. Weil gestern rief Sie mir an und sagte dass die Behörden das Wohngeld und Kindergartengeld (gibts im voraus) für September wieder zurückfordern weil Sie seit dem ersten September wieder arbeitet!.


    Ich bin jetzt in einer Zwickmühle. Lasse ich mich Pfänden und zahle 150!!!! Euro Gebühren und strenge dann einen Prozess an, oder zahle ich zähneknirschend und rechne damit das Geld nicht mehr zu bekommen. Grummel, was tun sprach Zeus...... Mein Anwalt sagt nicht bezahlen und Klage einreichen. Dann wird aber gepfändet weil die Klage diesen Monat nicht mehr verhandelt wird....

  • naja also wenn sie das pfänden anfängt, hat sie auch nicht morgen sofort das geld... das dauert auch ne gewisse zeit, bis ihr da was zufließt bzw. bis der gerichtsvollzieher von dir was holt.
    auf der anderen seite, sagt ein anwalt natürlich immer klagen, klagen, klagen, weil er dann gutes geld verdient.


    rede doch mit ihr und mach ihr klar, daß ihr seit dem 1.9. nichts oder nurnoch wenig zusteht. um ihr aus der zwickmühle zu helfen, könnt ihr einen darlehensvertrag machen und du leihst ihr das geld, damit sie jetzt über die runden kommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Des weiteren hat mein Anwalt mit dem Anwalt meiner Frau gesprochen, es wird nicht gepfändet wenn ich nicht bezahle. Da meine Frau Geld zum Essen braucht bis sie Gehalt bekommt, solle ich mit ihr schriftlich vereinbaren dass ich aus Kulanz Unterhalt bezahle, dieser jedoch an mich zurückbezahlt wird sobald das erste Gehalt eintrifft. Mal sehn ob sie das heute abend macht wenn ich sie anrufe.


    Was ist denn aus dieser Absprache geworden? Wäre doch die sinnvollste Lösung für alle gewesen. Wenn das nicht (mehr) durchsetzbar ist würde ich für diesen einen Monat noch zahlen und schnellstmöglich den Änderungsantrag durchboxen. Wird sonst nur unnötig teurer falls sie wirklich pfändet und Du hast zusätzlichen Stress der nicht sein müsste. Natürlich ist es ärgerlich wenn man mehr zahlt als man eigentlich müsste, aber sich hier "aus Prinzip" zu zanken hilft doch auch nicht wirklich weiter.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Was ist denn aus dieser Absprache geworden? Wäre doch die sinnvollste Lösung für alle gewesen. Wenn das nicht (mehr) durchsetzbar ist würde ich für diesen einen Monat noch zahlen und schnellstmöglich den Änderungsantrag durchboxen. Wird sonst nur unnötig teurer falls sie wirklich pfändet und Du hast zusätzlichen Stress der nicht sein müsste. Natürlich ist es ärgerlich wenn man mehr zahlt als man eigentlich müsste, aber sich hier "aus Prinzip" zu zanken hilft doch auch nicht wirklich weiter.


    Die Absprache ist hinfällig sie will es ncht mehr so. Sie hat diese Woche Post von den Behörden erhalten dass Sie das voraus gezahlte Wohngeld und Kindergartengeld für September (zusammen ca 200 Euro) zurückzahlen muss bis Ende des Monats. Da sie wieder einer vollen Erwärbestätigkeit seit 01.09. nachgeht. Und wo holt man das Geld am besten? Bei dem den man pfänden kann. Ausserdem behauptet Ihr Anwalt die Pfändung ist rechtens (ist ja auch klar er bekommt Gebühren für das Pfänden). Meiner sagt die Pfändung sei nicht rechtens, wir müssen Klagen (ist ja klar, er verdient durch das Klagen Geld). Ziemlich dumme Sache, was? Weil nämlich ich die Pfändung erst verhindern kann mit einem Gerichtsurteil ...


    aber:


    Bis ich mit einer Klage durchbin ist dieses Geld schon längst geschichte. Geld hat sie anscheinend genug, da sie erst gegen Ende des Monats pfänden kann. Sie muss nämlich eine Lohnpfändung anstrengen, eine Kontopfändung ist nicht möglich.


    Daher werde ich, wie auch ChickenHawk sagt, zahlen. Lieber so, als das weitere Kosten entstehen. Ist zwar ärgerlich, aber auch mein Atem ist irgendwann zu Ende. Ich kämpfe schon seit einem Jahr vor Gericht um das mir angeblich zustehende recht. Wenn aberd die Frau weinend vor dem Richter sagt dass ihr alles genommen wurde was ihr heilich ist, was willst du dann machen. Ihr wurde lediglich mich (der Geldesel) weggenommen.

  • für mich klingt das alles recht verworren - vorweg, der mann hat eh verloren, damit musst du dich abfinden...
    aber:
    wieso hat sie schon einen titel..
    ihr wart schon vor gericht, obwohl ihr noch im trennungsjahr seit, warum..?
    ich frag nur, weil ich eben diesen titel lange herausgezögert hab um genau sowas zu vermeiden...
    du musst abwägen, ob dir "das sie ärgern und hängen lassen" dass geld der pfändung wert ist.
    der andere punkt ist, ich würd ihr klarmachen, dass wenn sie - obwohl sie vllt im recht ist - den unterhalt nicht zurückzahlt, sie jedes entgegenkommen ihr genenüber von dir verspielt hat - ich hab 2 jahre warten müssen und dann hab ich meiner ex den urlaub und einiges andere versaut, indem ich die kinder nicht genommen hab... du hast nicht viele druckmittel, aber die paar reichen manchmal... die frage ist nur, ob du das willst, oder nicht einfach über der sache drüber stehst und das geld abschreibst...


    edit:
    kam das für dich überraschend, dass sie zum 1.9. nen job hat..? muss man veränderungen nicht frühzeitig dem unterhaltszahler mittteilen..?

  • Ohne hier alles durchzulesen (im Stess bin),


    "Pfänden kann sie, sie hat einen Titel."


    Unterhalt bezahlen und dann schnellst möglichst Titel ändern lassen. Wäre aber gut, wenn dir bis dahin ein Lohnzettel o.ä. deiner "Ex" vorliegt.

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Wie heist es so schön: Auf See und vor Gott...


    ...sind wir in Richters Händen?? :D


    Wenn, dann bitte korrekt:


    "Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei." Römische Juristenweisheit; zu deutsch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."


    Trialer

    Rentenretter

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