Unterhaltszahlung an (noch) Ehepartner trotz Erwerbsfähigkeit

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Wer redet hier von Hartz IV? Wie wäre es, wenn die gute Dame einfach ARBEITEN geht, wie alle anderen auch? Kind hin oder her, dafür kann man eine Lösung finden. Ist in meinen Augen nur eine faule Ausrede.


    Na dann versuch mal als alleinerziehende Mutter eines jungen Kindes mit wenig bis keiner Berufserfahrung und ggf. auch noch mittelprächtiger Ausbildung einen Job zu finden. Ich wünsche viel Spaß... Gab gerade neulich wieder einen Bericht, dass diese Gruppe eine wesentlich geringere Chance hat überhaupt einen AG zu finden was im Ergebnis also HartzIV bedeuten würde.


    Inzwischen ist das Scheidungsrecht ja soweit, dass es eben keine "endlose" Unterhaltspflicht mehr gibt, sondern dass die Grenzen ab wann jemand wieder arbeiten muss entsprechend gezogen worden. Von daher ist Unterhalt ja auch immer nur eine temporäre Sache.

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    :top: :D


    Ich würde dem TE mal raten, hier vielleicht nicht gerade aus einer emotional aufgewühlten Situation heraus, sein intimes Privatleben preis zu geben und später noch einmal in Ruhe mit seinem Anwalt zu sprechen!


    So intim ist es auch wieder nicht :D


    Für alle interessierten, es gibt ein Ergebniss, habe gerade rege mit meinem Rechtsanwalt telefoniert:


    Ich soll nicht bezahlen, da die Höhe des Verdienstes meiner getrennt lebenden Ehefrau einen Ehegattenunterhalt nicht rechtfertigen. Des weiteren hat mein Anwalt mit dem Anwalt meiner Frau gesprochen, es wird nicht gepfändet wenn ich nicht bezahle. Da meine Frau Geld zum Essen braucht bis sie Gehalt bekommt, solle ich mit ihr schriftlich vereinbaren dass ich aus Kulanz Unterhalt bezahle, dieser jedoch an mich zurückbezahlt wird sobald das erste Gehalt eintrifft. Mal sehn ob sie das heute abend macht wenn ich sie anrufe.


    Danke!

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Na dann versuch mal als alleinerziehende Mutter eines jungen Kindes mit wenig bis keiner Berufserfahrung und ggf. auch noch mittelprächtiger Ausbildung einen Job zu finden. Ich wünsche viel Spaß... Gab gerade neulich wieder einen Bericht, dass diese Gruppe eine wesentlich geringere Chance hat überhaupt einen AG zu finden was im Ergebnis also HartzIV bedeuten würde.


    ??? Verstehe nicht ganz, meine Frau hat eine Ausbildung gemacht und selbst nach der Ausbildung 3 Zusagen (innerhalb kurzer Zeit und das bei 20 Bewerbungen) für eine unbefristete Voll-ZeitStelle bekommen. Die Stelle, wo ihr mehr zugesagt hat, hat sie dann genommen und seitdem arbeitet sie auch dort.


    Als sie ihre Ausbildung anfing, war der Kleine noch nicht mal 2 !!!!


    Man muss nur wollen. Und es kann mir jetzt keiner sagen, dass sie eben Glück hatte. Sie hat für den Ausbildungsplatz gerade mal 12 Bewerbungen benötigt, 2 Zusagen, den Rest hat entweder sie abgesagt oder es kam eine Absage. Zudem Zeitpunkt war unser Sohn noch nicht mal ein Jahr alt!


    Und das man 2 mal Glück hat ist ja sehr unwahrscheinlich.... also muss es an was anderem liegen....


    Für die Arbeitsstelle hat sie 3 Zusagen gehabt bei gerade mal 20 Bewerbungen.


    Und nein, wir haben nicht bei meinen oder ihren Eltern gewohnt, sondern in der eigenenen Wohnung.


    Wie Du siehst, man kann sehr wohl Arbeit finden, wenn man will.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Mich kotzt es einfach nur an, dass der Mann für die Frau arbeiten gehen darf, während Madame daheim rumsitzt und an ihrem Kitzler spielt.


    Ich wäre sowieso dafür, dass Eherecht so zu ändern, dass nach einer Scheidung beide zusehen müssen, wie sie zurecht kommen, ohne den anderen leer zu saugen!


    Vielleicht kommst du mal wieder runter, ein Forum ist nicht dafür da seinen Frust abzulassen.
    Wenn dir an sachlichen Argumenten gelegen ist lies einfach, was ChickenHawk geschrieben hat. Es ist eben nicht so simpel wie du dir das vorstellst. Und jeder Psychologe wird die bestätigen, dass Fremdgehen i.d.R. das Resultat einer fehlerhaften Beziehung ist und nicht etwa deren Auslöser!

  • Ähm immer langsam mit den jungen Pferden:
    Deine Frau war keine alleinerziehende Mutter sondern verheiratet. Da allein liegt schon der Hase im Pfeffer.


    Fängt bei der einfachen Frage an: Und wer kümmert sich um das Kind wenn es krank ist etc. pp.


    Frag mich nicht warum AG`s alleinerziehende Müttern scheinbar meiden wie der Teufel das Weihwasser, nur kann man deren Situation eben nicht mit einer Frau aus einer intakten Ehe/Familie vergleichen.

  • Auf jeden Fall uns hier auf dem aktuellen Stand halten. Besser als Bunte lesen! :):D;)


    Kann man eigentlich im Ehevertrag regeln, dass im Fall einer Scheidung, die durch Fremdgehen bedingt ist, der fremdgehende Partner keinen Anspruch auf Unterhalt hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von Intruder
    Kann man eigentlich im Ehevertrag regeln, dass im Fall einer Scheidung, die durch Fremdgehen bedingt ist, der fremdgehende Partner keinen Anspruch auf Unterhalt hat?


    Inzwischen kann man den nachehelichen Unterhalt in bestimmten Grenzen selber festlegen bzw. vertraglich regeln, ob die von Dir genannte Konstellation vor Gericht Bestand hätte, dass soll mal lieber ein Spezialist auf diesem Gebiet beurteilen.


    Für den Trennungsunterhalt geht das aber schon aus Prinzip nicht, d.h. für mindestens 1 Jahr darfst Du zahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Vielleicht kommst du mal wieder runter, ein Forum ist nicht dafür da seinen Frust abzulassen.
    Wenn dir an sachlichen Argumenten gelegen ist lies einfach, was ChickenHawk geschrieben hat. Es ist eben nicht so simpel wie du dir das vorstellst. Und jeder Psychologe wird die bestätigen, dass Fremdgehen i.d.R. das Resultat einer fehlerhaften Beziehung ist und nicht etwa deren Auslöser!


    Das ist in meinen Augen eine fadenscheinige Ausrede.... das könnte ja JEDER Fremdgänger als Ausrede nutzen. Wie wäre es, wenn man einfach mit dem Partner redet? Hilft Wunder, glaube mir.


    Ich lasse meinen Frust nicht ab, mich ärgert es halt nur, dass man als geschiedener Mann der Depp ist. Ich wünsche es wirklich keinem.


    Ich kenne das von meinem Bruder.... der arme darf rund die Hälfte seines Gehaltes an die Ex abdrücken... sag mir jetzt bitte nicht, dass das fair ist.

  • Ich stelle einfach mal die These in den Raum, dass in einer intakten Ehe überhaupt nicht erst der Wunsch nach Fremdgehen aufkommt, geschweige denn diesem dann noch nachgegangen wird!
    Ich kenne die Hintergründe des Falls deines Bruders nicht, kann mir aber durchaus Situationen vorstellen, in denen die Zahlung von rund 50% des Gehaltes an den Ex-Ehepartner durchaus fair ist!


    Nochmal: die Ehe ist kein Spielzeug des Gesetzgebers sondern zieht weitreichende und zu 99% auch sinnvolle Konsequenzen mit sich. Darüber muss man sich eben vorher bewusst sein!

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