Unterhaltszahlung an (noch) Ehepartner trotz Erwerbsfähigkeit

  • Hallo Gemeinde,


    ich hatte gestern Abend einen Fall bei mir den ich bis jetzt im Internet so nicht finden konnten. Villeicht hat ja jemand so einen Fall schon erlebt und kann mir seine Erfahrung schildern. Wichtig: Ich möchte keine Rechtsberatung, das kann nur mein Anwalt!


    Sachlage:


    Ich zahle Unterhalt an meine Tochter und meine getrennt lebende Ehefrau. Wir sind noch nicht geschieden. Meine Ehefrau hat nun zum 01.09. wieder eine Vollzeitarbeitsstelle angefangen, und ich habe somit keinen Ehegattenunterhalt für September gezahlt (Unterhalt wird im voraus gezahlt, also hat sie grad kein Geld). Sie will aber diesen Unterhalt mit der Begründung dass ich Unterhalt zahlen müsste so lange bis wir geschieden sind, unabhängig ob Sie vollzeit arbeitet oder nicht. Weiterhin argumentiert sie dass ich vor Gericht eine "Unterhaltsabänderungsantrag wegen Beginn einer vollen Erwerbstätigkeit" einreichen müsste und ich so lange Unterhalt zahlen müsste bis quasie der Richter festlegt dass ich es nicht mehr müsste. Sie droht damit zu pfänden wenn ich nicht zahle. Pfänden kann sie, sie hat einen Titel. Ich müsste dann wiederrum die Pfändung anfechten..... und so weiter.


    Das dumme: ich krieg mein Anwalt derzeit nicht ans Telefon um das zu klären. Hat jemand eine ähnlich Erfahrung gemacht und wie ging das bei diesem aus?


    Wie gesagt möchte ich keine Rechtsberatung! Das macht dann mein Anwalt wenn ich ihn kriege.


    Danke und Gruss

  • Re: Unterhaltszahlung an (noch) Ehepartner trotz Erwerbsfähigkeit


    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Meine Ehefrau hat nun zum 01.09. wieder eine Vollzeitarbeitsstelle angefangen, und ich habe somit keinen Ehegattenunterhalt für September gezahlt (Unterhalt wird im voraus gezahlt, also hat sie grad kein Geld). Sie will aber diesen Unterhalt mit der Begründung dass ich Unterhalt zahlen müsste so lange bis wir geschieden sind, unabhängig ob Sie vollzeit arbeitet oder nicht.


    Weiterhin argumentiert sie dass ich vor Gericht eine "Unterhaltsabänderungsantrag wegen Beginn einer vollen Erwerbstätigkeit" einreichen müsste und ich so lange Unterhalt zahlen müsste bis quasie der Richter festlegt dass ich es nicht mehr müsste.


    Wie Du schon selbst schreibst, hier immer den Anwalt fragen der kennt die gesamte Vorgeschichte am besten.


    Grds. gilt aber: Haben sich die tatsächlichen Verhältnisse aufgrund denen ein Unterhaltstitel beruht wesentlich geändert (hier durch Aufnahme der Vollzeittätigkeit) darf man nicht einfach eigenmächtig den Ehegattenunterhalt reduzieren bzw. streichen (Kindesunterhalt fällt da eh raus).
    Es ist daher richtig, dass Du einen Unterhaltsabänderungsantrag bzw. eine Änderungsklage erheben muss. Das solltest Du mit Deinem Anwalt schnellstmöglich abklären, da eine Herabsetzung erst ab dem Zeitpunkt der Einreichung möglich und würde nicht rückwirkend für die ganze Zeit gelten.
    (Wenn Du also erst im Nov. tätig wirst müsstest Du trotzdem noch für Sep. - Okt. zahlen auch wenn sich die wirtsch. Verhältnisse geändert haben.)

  • Ich bleibe dabei: Das Deutsche Eherecht ist einfach zum k***en.


    Da geht die Frau arbeiten, und man muss als Mann trotzdem zahlen. Bei sowas könnte ich die Wände hoch gehen....


    Ich würde an Deiner Stelle erstmal zähneknirschend zahlen. Wenn dann das Gericht anders entscheidet, muss sie dir das zurückzahlen (denke ich).


    Disclaimer: Ich bin weder Jurist, noch Richter. Alle Angaben ohne Gewähr und Knarre. :D

  • Hi ChickenHawk,


    Danke für deine Antwort, so ähnlich habe ich mir das auch vorgestellt. Weil in anderen Foren habe ich immer gelesen dass man die Zahlungen an die Frau sofort einstellen soll und den Anwalt informieren. Aber das Einstellen hat zur Folge dass sie ja dann Vollstrecken kann was für mich weitere Kosten bedeutet. Somit wäre es einfacher zu zahlen, dann Abänderungsklage einzureichen und versuchen rückwirkend zum Zeitpunkt der Einreichung sein Geld wieder zu bekommen. Ich hoffe echt ich krieg mein Anwalt ans Telefon.....


    Danke!


  • Glaub mir, ich fechte seinen einem Jahr eine Scheidung durch. Wenn du keine EX-Frau hast die auf eigenen Füssen leben will, dann bist Du als Mann der Arsch. zumindest in den ersten paar Jahren. Wenn ich mir vorstellen dass sie Vollzeitarbeitet und dann noch Unterhalt von mir bekommt bis wir geschieden sind .... ich kann gar nicht soviel essen wie ich kotzen könnte .... Sie hat es sogar geschafft dass Trennnungsjahr hinauszuzögern ....

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Glaub mir, ich fechte seinen einem Jahr eine Scheidung durch. Wenn du keine EX-Frau hast die auf eigenen Füssen leben will, dann bist Du als Mann der Arsch. zumindest in den ersten paar Jahren. Wenn ich mir vorstellen dass sie Vollzeitarbeitet und dann noch Unterhalt von mir bekommt bis wir geschieden sind .... ich kann gar nicht soviel essen wie ich kotzen könnte .... Sie hat es sogar geschafft dass Trennnungsjahr hinauszuzögern ....


    Ich bin Gottseidank nicht davon betroffen, aber ich würde für nichts garantieren, wenn es denn soweit kommen würde. Was ist denn das für eine Logik, dass ein Mann arbeiten gehen muss, damit ihm am Ende des Monats nichts übrig bleibt (und ggf. Schulden machen muss), während die Ex faul rumsitzt und Geld in den Hintern geschoben bekommt.


    Das Eherecht muss verbessert werden. Wenn sich ein Paar trennt, soll jeder zusehen wie er fertig wird mit der Situation, ohne den anderen "auszunehmen". Aber das bleibt wohl Wunschdenken.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Das Eherecht muss verbessert werden. Wenn sich ein Paar trennt, soll jeder zusehen wie er fertig wird mit der Situation, ohne den anderen "auszunehmen". Aber das bleibt wohl Wunschdenken.


    Wenn sich ein Paar ohne Kinder und beide mit vergleichbarem Einkommen trennt gibt es nach der 3/7 Regelung (und bevor jetzt wieder ein Theoretiker daherkommt: ja auch hier hat es Änderungen gegeben) noch ein paar Euro fünfzig Unterhalt des besserverdienenden Partners und gut ist.


    Z.B.
    Er: anrechenbares Einkommen 1.200 €
    Sie: 1.000 €
    Dann darf er noch 3/7 der Differenz von 200 € an Unterhalt bezahlen also rund 85 €.


    Ganz anders sieht es aus wenn ein Partner wesentlich weniger verdient oder gar kein eigenes Einkommen hat und dann evtl. noch Kinder da sind. Das Eherecht will den "schwächeren" Partner schützen, zumal es eben in der Praxis noch häufig so ist dass die Kindern bei der Frau bleiben während der Mann eigene Wege geht. Ist es dann fair, wenn die Frau wg. der Kinder ihren Job nicht oder nur bedingt ausgeübt hat dann keinen Unterhalt mehr vom Mann bekommt?


    Schließlich hat sie ihre eigene berufliche Karriere für die gemeinsame Familie und die Kinder in den Hintergrund gestellt. Gerade weil alleinerziehende Eltern bzw. Mütter eben nicht mal so ohne weiteres wieder in Lohn und Brot kommen kann man nicht einfach sagen: Und jetzt sieh zu wie Du mit Deinem Leben klarkommst.


    Es gibt sicher auch Fälle bei denen das eigene Gerechtigkeitsempfinden nicht wirklich mit den Entscheidungen des Gerichts konform geht, nur eine Ehe ist eben keine Playstation die ich einfach wieder abstoße wenn sie mir nicht mehr gefällt. Wer heiratet sollte sich eben auch über solche Dinge im klaren sein und wenn ihm/ihr die möglichen Konsequenzen bei einer Trennung nicht in den Kram passt besser gleich die Finger davon lassen.

  • Leute, jetzt bleibt doch mal sachlich. Keiner wird "ausgenommen", es gibt immer Freibeträge, wenn man darunter liegt muss man natürlich auch keinen Unterhalt zahlen und Schulden machen schonmal gar nicht.


    Oft ist es doch aber so, dass man sich in einer Ehe einigt, dass ein Ehepartner arbeitet und das Geld verdient und der andere sich um Haushalt und Familie kümmert. Das ist eben als Ganzes, als Lebensgemeinschaft zu sehen. Da kann es doch nicht angehen, dass der nicht-arbeitende Lebenspartner bei Scheitern der Ehe dafür bestraft wird, dass er seine berufliche Karriere verabredungsgemäß hintenangestellt hat, oder?


    Und dass man die Zahlungen nicht einfach in wild-west Manier einstellt, erst Recht nicht wenn man genau weiss, dass der andere durch den neuen Job noch gar kein Geld auf dem Konto haben kann, gebietet eigentlich schon der gesunde Menschenverstand oder zumindest der Anstand!


    edit: chicken Hawk: genauso ist es! :top:

  • Immer langsam mit den jungen Pferden ;)


    Wenn die Exfrau nicht arbeiten kann weil ein betreuungsnotwendiges (oder so ähnlich genannt) Kind da ist macht Unterhalt Sinn.


    Weiterhin gibt es einen Selbstbehalt dieser muss dem Unterhaltspflichtigen bleiben. In meinem Fall hat das OLG Stuttgart 900.- Euro für mich festgesetzt. Wenn ich also 1300 Netto verdiene und meine Tochter bekommt den Regelsatz von ca 200 Euro dann kriegt meine getrenntlebende Ehefrau noch 200 Euro (mal ganz einfach ausgedrückt).


    Gruss


    Jimmythebob: Meine Frau geht es finanziell nicht so schlecht dass sie zwingend mein Unterhalt braucht! Sie hat nen neuen Partner, Sie hat schwarz gearbeitet (ich kanns aber nicht nachweisen), und sie war erst im Urlaub in Österreich. Von daher geht mir das moralische mal am Arsch vorbei. Und meine Tochter hat Ihren Unterhalt ja bekommen!

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Sie hat nen neuen Partner


    Wohnen die beiden ggf. auch schon zusammen? Das könntest Du dann im Rahmen der Unterhaltsänderung auch noch mit ins Feld führen.

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