Wie funktioniert die Abwicklung der Nokia Garantie?

  • moin moin,...


    prinzipiell kann ein Schadenfall nur alle 30 Tage bei Nokia abgerechnet werden. Wenn ein Nokiapartner nun ein Softwareupdate gegenüber Nokia kostenpflichtig abrechnet, ist diese IMEI quasi anschließend für 30 Tage "gesperrt", bzw. kann nicht erneut abgerechnet werden.


    Richtig wäre, das Gerät dem Partner zu geben, der das SWU bereits abgerechnet hat. Denn er hätte das SWU nur dann abrechnen dürfen, wenn der besagte Fehler (Display) dadurch behoben wurde. (Was ins entsprechende Abrechnungssystem geschrieben wurde, ist natürlich eine andere Sache...)


    Von daher wird wohl eine Wartezeit angesagt sein, bis die Tage "herum" sind.


    Zum Thema Rechnung mit IMEI: Nokia hat da entsprechend klare Aussagen zu getroffen, auch entsprechende Lösungsmöglichkeiten, falls einmal ein Kaufbeleg abhanden gekommen ist... .


    Gruesse vom KURTi

  • Okay danke.


    Was wenn ich direkt Nokia anschreibe und ihnen die Problematik mit dem ersten Nokia Service Point melde?


    Nokia könnte das angeblich erfolgreiche Update Stornieren und nichts an den Shop auszahlen oder?


    Ich würde das Gerät auch wieder dahin bringen ,aber ich Vertraue diesem Laden nicht und es wird da nichts Repariert , nur eingeschickt !

  • moin moin,...


    naja, das mit dem Stornieren durch Nokia ist so eine Sache... prinzipiell könnte der Reparaturpartner die Abrechnung stornieren, dies ist aber (ohne größere Arbeit) nur innerhalb eines sehr eng begrenzten Zeitraumes möglich.


    *Nokia* wird wahrscheinlich sagen, dass der Händler das Gerät nochmals zur Reparatur(vollendung) annehmen soll/muss.


    Der kann es entweder noch drei Wochen liegenlassen (bis die Frist um ist) und dann neu abrechnen, oder er muss es einsenden und bekommt seinen Abrechnungssatz gestrichen. Das Prozedere hängt auch davon ab, über wen der Reparaturpartner "autorisiert" ist.


    Da er aber "einschicken" muss (weil er es vor Ort nicht kann/darf) wird es eh' etwas dauern.


    Hast Du Kenntnis darüber, über wen der Service seine "Lizenz" erhalten hat?



    Gruesse vom KURTi

  • Zitat

    Hast Du Kenntnis darüber, über wen der Service seine "Lizenz" erhalten hat?


    Sprich... über welchen Händler redenwir hier ;)

  • Leider habe ich das nicht gefragt.
    Dann bleibt mir wohl nichts übrig, außer noch die 20 restlichen Tage abzuwarten.


    Das nächste mal gehe ich direkt zu einem Kompetenten Service der auch selbst Repariert. Was bekommt der Shop für so ein Firmware update ? 5 € ?

  • Zitat

    Original geschrieben von H&S
    Zum Thema Rechnung mit IMEI: Nokia hat da entsprechend klare Aussagen zu getroffen, auch entsprechende Lösungsmöglichkeiten, falls einmal ein Kaufbeleg abhanden gekommen ist... .


    Welche wären das ? Ich finde in den Garantiebestimmungen nur, das man die Sinngemäß "Kaufdatum schlüssig der IMEI" zuordnen können muss ....


    Da ich wohl das Handy nicht nach myby zurcksenen werden, obwohl ich sicherlich da NIEMALS mehr kaufen werde, würd mich das brennend Interessieren.

  • moin moin,...


    prinzipiell verlangt Nokia (sinngemäß) von seinen Partnern, DASS ein Kaufbeleg MIT imei-Nummer bei der Beauftragung einer Garantiereparatur vorgelegt werden MUSS.


    In Ausnahmefällen kann, falls die imei-Nummer auf dem Kaufbeleg fehlt, der Garantiecheck des Nokiaonlineportales als "Garantienachweis" herangezogen werden.


    In welchem Umfang diese "Ausnahme" genutzt werden kann, ist nicht abschließend durch Nokia definiert. Wie gesagt, es soll die Ausnahme sein, nicht der Regelfall.


    Für den Fall, dass das Onlinesystem von Nokia sagt, dass das Gerät keine Garantie mehr hat ( mittlerweile 24+1 Monat nach Produktionsdatum ) , der Kaufbeleg ohne imei-Nummer aber "jünger" ist, weil das Gerät beim Händler ggf. einge Monate im Lager gelegen hat, gilt prinzipiell NUR das Datum der Onlineauskunft. *


    Die genaue Arbeitsanweisung ist leider "nda"


    Gruesse vom KURTi


    edit: So beschreibt Nokia seine "eingeschränkte Herstellergarantie" :


    "...Falls Sie einen Anspruch aus der Eingeschränkten Garantie geltend machen wollen, müssen Sie folgendes vorlegen:


    a) das Produkt (oder den betroffenen Teil) und


    b) den Originalkaufbeleg, der eindeutig den Namen und die Adresse des Verkäufers, das Datum und den Ort des Kaufes, den Produkttyp und die IMEI-Nummer oder eine andere Seriennummer ausweist. ..."


    * Alternativ verlangt Nokia eine "eidesstattliche Erklärung" vom Kunden, dass die imei-Nummer zum abgegebenen Gerät gehört. Der Reparaturbetrieb hat dann eine Kopie der Rechnung und des gültigen Personalausweises des Kunden zu fertigen (alternativ Kopie Führerschein) und für 12 Monate zu archivieren und auf Verlagen vorzulegen... .


    Dies wirft natürlich Fragen auf ;) Ist diese Erklärung "überhaupt" eine an Eides statt ... ? Wird der Kunde überhaupt korrekt vom Händler gem. der Vorschriften über Datenschutz/Datenverarbeitung/Datenerhebung etc. "belehrt" ... .

  • Da frage ich mich weshalb Amazon & Co. nicht gleich
    die IMEI mit auf die Rechnung drucken.


    Dann bliebe uns dieser ganze Zirkus erspart!

    Früher war mehr Lametta...

  • moin moin,...


    wird vermutlich an den nahezu vollautomatischen Ladestraßen liegen. Da wäre es für dem fullfillmenter zu aufwändig/kostenintensiv/zeitraubend, auch noch die vom Laderoboter geschnappte IMEI-Nr. dem Kundenbeleg "zuzuführen".


    Wäre zwar alles machbar... .


    Gruesse vom KURTi

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