Nur klappt das nicht bei jedem Anbieter. Zudem erheben manche Anbieter für die Guthabenrückzahlung Gebühren von bis zu 7 €.
Handyporto
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Zitat
Original geschrieben von SuperSucher
Nur klappt das nicht bei jedem Anbieter. Zudem erheben manche Anbieter für die Guthabenrückzahlung Gebühren von bis zu 7 €.Abgesehen davon: zu kündigende Karten schickt man aus Beweisgründen lieber per Einschreiben. Da macht es bei geringen Guthaben mehr Sinn, einen Brief für das Restguthaben zu versenden. Macht aber jeder wie er es für richtig hält...
Bye, Mike
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Genau, was sollte ich eine Karte mit 1€ Guthaben einschicken, wenn mir die Briefmarke schon 55 Cent kostet.
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Re: Handyporto als Ersatz für Einschreiben
ZitatOriginal geschrieben von Síemenshandyfan
Wie schon im Prepaid-Wiki beschrieben ist es ja beim hier thematisierten Handyporto so, dass so frankierte Briefe im Postzentrum aussortiert und mit einem zusätzlichen Label beklebt werden. Weiter wird ausgeführt, das wohl eine Datenbank geführt wird um doppelte Nutzung zu vermeiden. Der Weg des Briefes soll laut dem im Wiki beschriebenen Bericht demnach grundsätzlich nachverfolgbar sein. Ebenfalls wird in diesem Zusammenhang von einem möglichen "pfiffigen Ersatz für das viel teurere Einwurf-Einschreiben" gesprochen.
Meine Frage nun: gibt es neue Erkenntnisse bezüglich dieser Darstellung? Ich versende häufig Briefe per Einwurfeinschreiben. Ebenfalls nutze ich das Handyporto oft, um Restguthaben zu verbraten.
Wenn es wirklich möglich wäre, eine Nachforschung für einen möglicherweise auf diesem Weg verlorengegangenen Brief anzuschieben, wäre dies wirklich eine feine Alternative. Hat das jemand schonmal probiert und/oder Erfahrungen hierzu??
Dass ein zusätzliches Label aufgeklebt wird ist ununmstritten. Habe ich selber schon festgestellt. Das Label beinhaltet auch in der Tat den dreistelligen Code und ein codiertes Label. Anhand dieser Daten könnte grundsätzlich der Brief im System abrufbar sein, oder?
gute Idee, aber wird die Post dabei mitspielen und Konkurrenz für das normale Einschreiben zulassen, indem sie externen Zugriff auf die genannte Datenbank gewährt? -
Direkten zugriff auf die Datenbank wird es sicherlich nicht geben, aber man kann die Briefe eben besser zurückverfolgen, als einen normalen Brief, falls der verloren geht.
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Zitat
Original geschrieben von Nokiahandyfan ... aber man kann die Briefe eben besser zurückverfolgen, als einen normalen Brief, falls der verloren geht.
dass man kann wurde ja bereits vermutet, aber wird man es auch tun, da Rückverfolgbarkeit bei diesem Produkt nicht zum Leistungsumfang gehört?Man kann auch einen normalen Brief zurückverfolgen, falls alle Beteiligten das für notwendig erachten und sich z.B. Aufzeichnungen machen.
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Zitat
Original geschrieben von Nokiahandyfan
Direkten zugriff auf die Datenbank wird es sicherlich nicht geben, aber man kann die Briefe eben besser zurückverfolgen, als einen normalen Brief, falls der verloren geht.Genau das sehe ich auch so. Es ist ja schließlich nicht so, dass es bei einem "normalen" Brief keine Transportvereinbarung zwischen Kunden und Post gibt. Denn es wird genauso ein Vertrag geschlossen: für den Preis des Portos transportiert die Post den Brief zum Empfänger. Punkt. Diesen Transportauftrag muss die Post natürlich auch ausführen und im Zweifelsfall dokumentieren. Lediglich die Tatsache, dass man einen Brief mit einer normalen Briefmarke nicht nachverfolgen kann, verhindert dies in der Praxis. Da es aber Anzeichen einer elektronischen Verarbeitung beim Handyporto gibt, muss die Post im Zweifelsfall (also einem gestellten Nachforschungsauftrag) auch anders agieren. Dies wäre u.U. bei einer Weigerung auch rechtliche Durchsetzbar. Dazu dürfte es reichen, der Post eine Nichterbringung einer Leistung (Transport des Briefes zum Emfpänger) anzukreiden und dieses anzuzeigen. Außerdem kann es durchaus möglich sein, das der Brief im Empfangsbriefzentrum ebenfalls nochmal elektronisch gescannt wird, wobei dann schon die Ankunft im Zustellzentrum bewiesen werden könnte... Ist nur Geplauder, aber ein aus meiner Sicht sehr interessantes Thema, da die Post mit dem Handyporto meiner Meinung nach genau das möglich macht: die Nachverfolgung eines Briefes - wenn ggf. auch nur bis ins Briefzentrum. Bei Privatpersonen (die IMHO nur den Beweis einer ABSENDUNG erbringen müssten) könnte dies im Zweifelsfall möglicherweise schon ausreichen. Bei gewerblich handelnden Personen reicht dies natürlich nicht aus, da hier die Ankunft beim Empfänger garantiert werden muss.
Ich bin auf weitere Meinungen jedenfalls gespannt.Bye, Mike
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Ich hatte letztes Jahr und vorletztes Jahr den Fall, dass ich einen Mobilfunkvertrag schriftlich stornierte bzw. kündigte. Dazu wählte ich Einschreiben.
Mir war zunächst mulmig, weil das Tracking zeigte an dass die Sendung erst einen Tag _nach_ Kündigungsfrist-Ablauf _abgeholt_ wurde. Obwohl im 2. Fall Einwurf-Einschreiben war, meldete das Tracking vor diesem Tag nur "Sendung wird zur Abholung bereitgehalten".
Zwei Werktage lang zur Abholung? Unverschämt! Ich bereitete mich schon seelisch darauf vor, diesen Modus rechtlich anzugreifen.
Die Besonderheit war nämlich die Großkundenpostleitzahl die man zur Kündigung verwenden musste.
Meine grobe Linie wäre gewesen: Wenn ein Großempfänger seine Posteingangspipeline mit den Förderbändern quasi mit einem Regenschutztunnel direkt an die Auswurf-Pipeline des Logistikers verknüpft, ist das wie bei Kommunizierenden Röhren posttechnisch zu einem Gesamt-Eumel verschmolzen. Und dann ist die Sendung m.E. bereits dann im Machtbereich des Empfängers, wenn sie im Ziel-Leitbereich der Post (=dem outgesourcten Posteingang) angekommen ist.
Da ich gar keine Hausadresse mehr habe um notfalls am letzten Tag der Frist beim Pförtner gegen Empfangsbekenntnis höchstpersönlich zuzustellen muss ich ja diese Adresse mit der Großkunden-PLZ verwenden. Und wenn dahinter Abläufe sind, die bei einem Einwurf-Einschreiben unerwartet dokumentieren dass die Sendung irgendwo in einem Korb liegen bleibt, dann ist mir wurscht ob der schon im Machtbereich der Grundstücksgrenze des Mobilfunkers oder der Post ist - ich rechne es rechtlich dem Mobilfunker zu, also dem Empfänger. Ich hätte mir nicht gefallen lassen, dass die fristwahrende Wirkung des Einwurf-Einschreibens durch die Großkunden-PLZ verwässert und letztlich aufgehoben wird allein deswegen weil der Empfänger Sendungen von aussen anschaut ob sie vielleicht eine Kündigung beinhalten könnten und die dann nur 2x die Woche vom Band holt.. (Nichterbrachte Leistung "Einschreiben")
Und was das Handyporto anlangt sehe ich es ähnlich. Es ist auch nicht so dass man der Post die Butter vom Brot nimmt. Der Nachforschungsantrag kostet Geld, seine Bedeutung steigt natürlich dann. Es wird eine Verlagerung der Einschreiben-Kosten auf die Ernstfälle. Jeder Versender kann dann Risiko mal Kosten multiplizieren und entscheiden ob er diesen Weg gehen will oder das klassische Einschreiben.
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Zitat
Original geschrieben von Síemenshandyfan
... Da es aber Anzeichen einer elektronischen Verarbeitung beim Handyporto gibt, muss die Post im Zweifelsfall (also einem gestellten Nachforschungsauftrag) auch anders agieren. Dies wäre u.U. bei einer Weigerung auch rechtliche Durchsetzbar. Dazu dürfte es reichen, der Post eine Nichterbringung einer Leistung (Transport des Briefes zum Emfpänger) anzukreiden und dieses anzuzeigen. ...
also lautet deine These jetzt Handyporto+Nachforschungsauftrag=Einwurfeinschreiben?Gibt es den Nachforschungsauftrag eigentlich für nicht eingeschriebene Sendungen? Konnte hier auf die Schnelle so etwas nicht finden.
Und wenn es ihn gibt, was kostet er? -
Zitat
Original geschrieben von rmol
also lautet deine These jetzt Handyporto+Nachforschungsauftrag=Einwurfeinschreiben?Gibt es den Nachforschungsauftrag eigentlich für nicht eingeschriebene Sendungen? Konnte hier auf die Schnelle so etwas nicht finden.
Und wenn es ihn gibt, was kostet er?Du meintest zwar These von Síemenshandyfan aber ich antworte mal:
Nachforschen lassen kann man immer. Aber wenn bei den von dir genannten nicht nachzuweisenden Sendungen der Post nix gefunden wird, bekommt man eine reine Negativaussage deren Beweiskraft gegen Null tendiert. Eine herkömmliche Briefsendung kann so nicht nachträglich zu einem Einschreiben "geadelt" werden.Eine "regularisierte" Form des Nachforschungsantrags gibt es auch beim Einwurfeinschreiben, man bekommt halt einen Auszug aus der Zustell-Liste mit Unterschrift des Zustellers bei der betr. Adresse (weiss das vom Hörensagen.)
Jemand aus meiner Familie hat mal bei einer Auslandssendung nachforschen lassen und tatsächlich konnte der Fall bereinigt werden und es gab eine "Erstattung nach Artikel 40 (?) Weltpostvertrag".
Zu den Kosten war mir von früher was in Höhe von 10 bis 20 DM in Erinnerung. Billiger ist es wohl nicht geworden seither ...
Auf die Schnelle auch dieser Thread interessant:
http://www.telefon-treff.de/showthread/t-81630.html
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