ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Und da es sich um einen Gebrauchtwagen handelt sind wir im Bereich der Stückschuld, da ist eine "Nachlieferung" sowieso umstritten
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
jimmy
Die Frage war nicht ob bei einer Stückschuld generell keine Nachlieferung möglich ist, sondern wer sich festgelegt hat das Gebrauchtwagen immer eine vertretbare Sache sind für die eine Nachlieferung in Frage kommt.
Doch, genau das war die Frage. Du hast oben bestritten, dass es bei einer Stückschuld überhaupt ein Recht auf Nachlieferung gäbe. Genau das habe ich durch das Palandt-Zitat entkräftet. Mittlerweile sind wir sogar soweit, dass sogar laut BGH bei einer so "individuellen" Sache wie einem Gebrauchtwagen ein Anspruch auf Nachlieferung bestehen kann. Also bitte nicht im Nachhinein die Tatsachen verdrehen.
Aber du hast Recht, wie bei allen Rechtsthemen bei TT bringt das hier dem TE rein gar nichts. Das artet wieder nur in einen 10seitigen Thread aus, in dem jeder (Hobby-)Jurist und interessierte Laie seine persönliche Meinung kundtut. Wirklich helfen tut jetzt nur der Gang zum Anwalt, erst Recht bei so hohen Summen wie einem Autokauf.