Germanwings will 100,-€ für Rücklastschrift!


  • pah


    Ein Gericht hat zwar Recht gesprochen, aber GW hat auch Rechte und Revision eingelegt.... soweit so gut.


    Was das jetzt mit einem deutschen Gericht zu tun hat, verstehe ich nicht. Wird das woanders anders gemacht? Dann soll dein Bruder doch in dem entsprechenden Land buchen, wo es keine Gebuehren dieser Art gibt.



    edit: uebrigens gibts hier auch meinungsfreiheit, auch so ein deutsche ding, weshalb ich immernoch der meinung bin, das es das pp deines bruders ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von altan79
    Ich möchte nur von Leuten die Meinungen lesen, die mir helfen können, alle anderen sollen sich bitte raushalten..


    Nee, Du möchtest die Meinungen lesen, die Dir in den Kram passen.... ;)
    Du bist doch wahrscheinlich schon lang genug bei TT um zu wissen was jetzt folgt.....

  • Zitat

    Original geschrieben von altan79
    und hat manchmal am 28. des Monats keine Kohle auf dem Konto, das wars einfach.


    Dann kann man nicht einkaufen, ganz einfach!


    Zitat

    Original geschrieben von altan79
    Ich möchte nur von Leuten die Meinungen lesen, die mir helfen können, alle anderen sollen sich bitte raushalten..


    In einem öffentlichen Forum?
    Dann solltet ihr das Zuhause durchdiskutieren.


    Gruß


    Tommy

  • uebrigens muesste der titel heissen.


    German Wings will 50 Euro fuer eine Ruecklastschrift,



    dann ist es naemlich korrekt. Wenn dein Bruder zwei Geschaeftsvorfaelle hat, dann ist es halt doppelt so teuer.

  • Zitat

    Original geschrieben von altan79
    Naja wenn eine "Kanalrate" Rechtsberatung gibt, kann nur sowas rauskommen..


    Wenn Du meinst...


    Zitat

    Derjenige, der sich durch einen Vertrag verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen (meistens, aber nicht notwendigerweise wird diese Leistung in der Zahlung einer bestimmten Geldsumme liegen), bringt zugleich auch zum Ausdruck, gewillt und in der Lage zu sein, dieser Pflicht nachzukommen. Nur im Vertrauen auf diese weitere, konkludente Erklärung der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit wird der andere Vertragspartner schließlich auch tatsächlich in Vorleistung treten. Erweist sich diese Erklärung als von vornherein unzutreffend, dann hat der Erklärende eben im Sinne des Betrugstatbestands eine Täuschungshandlung vorgenommen, indem er entweder über die äußere Tatsache seiner Leistungsfähigkeit oder über die innere Tatsache seiner Leistungsbereitschaft getäuscht hat. Sein Vertragspartner wiederum wurde durch diese Täuschung zu einer Vermögensverfügung veranlasst, aus der ein Vermögensschaden resultierte. Der objektive Tatbestand des Betruges ist somit in diesem Falle erfüllt.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug


    Dein Bruder war also nicht in der Lage zu zahlen.... da kein Geld auf dem Konto. Wenn ich nicht weiß, ob eine Lastschrift durchgeht, dann lass ich es.


    Warum hat er nicht mit KK bezahlt?

  • Zitat

    Original geschrieben von altan79
    Ich möchte nur von Leuten die Meinungen lesen, die mir helfen können, alle anderen sollen sich bitte raushalten..


    Und wenn die Meinungen die Dir "helfen" könnten, allesamt falsch sind?


    Die Situation ist doch glasklar: Solange die Forderung nicht beglichen ist, werden die tickets nicht ausgestellt /gültig. Du kannst also wählen - entweder zahlen und fliegen, oder nicht zahlen und nicht fliegen. Und zwar völlig unabhängig davon, ob die Gebühren nun letztlich vom Gericht zugelassen werden, oder nicht.


    Meiner Meinung nach werden Rücklastschriftgebühren in dieser Höhe letztinstanzlich pulverisiert - aber diese meine Meinung hilft Dir ja auch nicht wirklich, weil das nur eine Meinung ist die keinerlei Bindung für das entscheidende Gericht darstellt.



    Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte

    Dein Bruder war also nicht in der Lage zu zahlen.... da kein Geld auf dem Konto.


    Du solltest Dich schnell wieder zurücklehnen und das Fenster zumachen - wenn man so gar keine Ahnung hat, sollte man nicht sofort "Betrug" krähen - auch wenn es absolut in ist, alles als Betrug oder wahlweise als Abzocke zu bezeichnen was man nicht versteht oder was einem nicht passt.
    Nur so als kleiner Hinweis: Nur weil eine vereinbarte Zahlweise nicht geklappt hat, ist das kein Betrug. Weder Eingehungs- noch irgendein anderer. Noch nicht mal ansatzweise.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von superuser_reload
    Ich hol schonmal Popcorn....


    Bringst du bitte auch für mich 'ne Tüte mit? Salzig ;)

  • Einfach froh sein, dass sich nur Germanwings bedient. In anderen Ländern (z.B. den USA) hält die Bank bei einer Rücklastschrift auch nochmal satt die Hand auf, z.B. Wells Fargo hat mir pro überzogenem Posten 25 Dollar Strafe berechnet. Das passiert, wenn man keinerlei Dispo und auch keine genehmigte Überziehung hat, wie in Deutschland. War eine heilsame und wohltuhende Erfahrung. Andere Länder, andere Sitten.

  • Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    Einfach froh sein, dass sich nur Germanwings bedient. In anderen Ländern (z.B. den USA) hält die Bank bei einer Rücklastschrift auch nochmal satt die Hand auf, z.B. Wells Fargo hat mir pro überzogenem Posten 25 Dollar Strafe berechnet. Das passiert, wenn man keinerlei Dispo und auch keine genehmigte Überziehung hat, wie in Deutschland. War eine heilsame und wohltuhende Erfahrung. Andere Länder, andere Sitten.


    Durch solche Erfahrungen merkt man erst, wie gut es doch hier ist ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Warum hat er nicht mit KK bezahlt?


    Weil er keine hat? :D

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