Akzeptable Lieferzeiten - Gibt es rechtliche Regelungen?

  • Hallo!


    Wir haben für unseren Verein vor fünf bzw. sieben Wochen bei einem Händler T- bzw. Sweatshirts bestellt. Leider sind die Sachen bislang noch nicht eingetroffen. Auf Nachfrage wurden wir lediglich insoweit vertröstet, als dass die Sachen "bald da" wären.


    Meine Frage daher: Kennt Ihr irgendwelche gesetzlichen Regelungen, aus denen hervorgeht, welche Lieferzeiten akzeptabel sind und wann man ggf. vom Kauf zurücktreten kann?


    Vielen Dank vorab

  • Re: Re: Akzeptable Lieferzeiten - Gibt es rechtliche Regelungen?


    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Nein.


    Echt?

  • Re: Re: Re: Akzeptable Lieferzeiten - Gibt es rechtliche Regelungen?


    Zitat

    Original geschrieben von schwedenfan
    Echt?

    Ja.


    @TE: wenn es euch zu lange dauert, warum storniert ihr nicht einfach die Bestellung? Die werden sich dann schon regen.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • An eine Stornierung haben wir auch schon gedacht. Würden nur vorab gerne schonmal wissen, ob es ggf. eine Handhabe gibt, falls der Lieferant sich querstellt.

  • Wie soll der sich querstellen? Du hast das Recht deine Bestellung zu stornieren (was manchmal bei Sonderbestellungen eben zu etwas "Aufwandsgebühr" führen kann).
    Da normalerweise jeder Lieferant dann versucht die Lieferung so schnell wie möglich und auch zur Zufriedenheit des Kunden abzuwickeln, denke ich dass es gar nicht bis zur Stornierung eurerseits kommen muss.


    'ne nette "Hinweismail" mit dem Storno-Vorhaben würde denke ich schon reichen. ;)

  • Schade mir ist gerade meine Glaskugel runtergefallen...


    Mal ernsthaft: Keiner kann wissen ob und was mit dem Lieferanten vereinbart worden ist. Wenn es keinen fixen Liefertermin gab dann ist es immer schwierig.


    Ansonsten angemessene Frist zur Lieferung setzen und gleichzeitig den Rücktritt vom KV androhen falls die Lieferung nicht in der Frist erfolgt.

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Wie soll der sich querstellen? Du hast das Recht deine Bestellung zu stornieren (was manchmal bei Sonderbestellungen eben zu etwas "Aufwandsgebühr" führen kann).


    Wenn die Sachen auf Kundenwunsch angefertigt wurden (z.B. Sweatshirts mit besonderem Aufdruck), hat man dieses "Stornorecht" eben nicht!(§ 312 IV Nr.1 BGB).

  • Manche bieten das Stornorecht aber an - ist dann eben mit der von mir erwähnten "Aufwandsentschädigung" verbunden. Dass das rechtlich dann nicht so geregelt ist, ist ja auch logisch. Da würden ja immense Kosten für den Lieferanten entstehen...hätte ich vllt. noch dazuschreiben sollen :apaul:

  • Der TE hat wahrscheinlich schon nicht als Verbraucher bestellt ("Verein"), so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht in Betracht kommt.


    Was steht in den AGB zur Liestungszeit? Wenn nichts drin steht, oder die Klausel wegen zu langer Lieferzeit oder sonstiger Unzulänglichkeiten unwirksam ist, angemessene Frist zur Leistung setzen, bei erfolglosem Vertstreichen dann zurücktreten, falls schon ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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