Handy für 50 Euro anstatt für über 300 erworben. Anfechtung?

  • ist es nicht der selbe fall, wie bei quelle, wo auch fernseher für weit unter dem üblichen verkaufspreis den kunden verkauft worden?


    und laut gerichsturteil waren die kunden sogar im recht und durften die ware zum selben kurs behalten.


    also denke ich mal, das amazon sich das an die backe schmieren kann...

  • Es ist doch bereits ein entsprechendes Urteil hier im Beitrag gepostet.
    Ob Amazon berechtigt anfechten kann oder nicht kommt sehr stark auf den Einzelfall drauf an und wieso dort der falsche Preis ausgewiesen worden ist.


    Da weder der TE noch wir wissen wie da nun tatsächlich die Lage ist sind alle Spekulationen über einen möglichen Ausgang hierüber völlig überflüssig.


    Da Amazon bisher sich nicht weiter gerührt hat sollte man davon ausgehen, dass die das intern irgendwo abgehakt haben und der TE hat Glück gehabt.
    Wenn sich Amazon nun aber tatsächlich noch mal melden sollte und massiv wird, dann gibt man das Gerät eben wieder ab und gut ist. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist aber eher nicht so groß.

  • Vor allem ist inzwischen die Frist für eine tatsächliche Anfechtung natürlich schon längst abgelaufen. Die EMail, die amazon versendet hat, hat keinerlei Beweiskraft. Die Anfechtung hätte also schon per Einschreiben erfolgen müssen.


    Insofern: Selbst WENN noch etwas käme, könnte man sich nunmehr ohne Weiteres darauf berufen, dass die Anfechtung zu spät erfolgt ist.


    Einziger eventueller Haken: Falls der TE der Einzige ist, dem amazon dieses Gerät zu diesem Preis verkauft hat, und sie googeln ein wenig und finden diesen Thread, dann wäre das natürlich Beweis genug, dass der TE die Anfechtung erhalten hat. Insofern hätte sich dann im Nachhinein die Art und Weise, wie der TE in diesem Thread gepostet hat, als etwas unclever erwiesen... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Amazon hat das doch ständig. Hatte letzte Woche DVD Rohlinge bestellt (2x100 Stück, direkt bei Amazon). Die standen für 8EUR drin und wurden auch so geliefert. Jetzt sind sie bei 42EUR. Ich weiß nicht ob das wirklich unbeabsichtigt ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Vor allem ist inzwischen die Frist für eine tatsächliche Anfechtung natürlich schon längst abgelaufen. Die EMail, die amazon versendet hat, hat keinerlei Beweiskraft. Die Anfechtung hätte also schon per Einschreiben erfolgen müssen.


    Insofern: Selbst WENN noch etwas käme, könnte man sich nunmehr ohne Weiteres darauf berufen, dass die Anfechtung zu spät erfolgt ist.


    Da hast du was falsch verstanden:


    Das Verspätungsrisiko trägt bei der Erklärung der Anfechtung gegenüber Abwesenden nicht der Erklärende, sondern der Erklärungsgegner.


    D.h: Kann Amazon nachweisen, dass sie unverzüglich eine email an den richtigen Empfänger verschickt haben, aber kein Zugang erfolgt ist bzw. dieser für Amazon nicht nachweisbar ist,wäre eine erneute Erklärung der Anfechtung mit nachweisbarem Zugang nicht verfristet.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Da hast du was falsch verstanden:


    Das Verspätungsrisiko trägt bei der Erklärung der Anfechtung gegenüber Abwesenden nicht der Erklärende, sondern der Erklärungsgegner.


    D.h: Kann Amazon nachweisen, dass sie unverzüglich eine email an den richtigen Empfänger verschickt haben, aber kein Zugang erfolgt ist bzw. dieser für Amazon nicht nachweisbar ist,wäre eine erneute Erklärung der Anfechtung mit nachweisbarem Zugang nicht verfristet.


    Immer wieder bemerkenswert wie sich Jurastudenten im zweiten Semester in Internetforen aufspielen müssen.


    Zur Sache: Über das Schnäppchen freuen und fertig. Im geschilderten Fall kommt eine Anfechtung überhaupt nicht in Frage. Nach der langen Zeit ohnehin nicht mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von HerJ
    Zur Sache: Über das Schnäppchen freuen und fertig. Im geschilderten Fall kommt eine Anfechtung überhaupt nicht in Frage. Nach der langen Zeit ohnehin nicht mehr.


    Ist klar, Dr. Troll hat gesprochen :D

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    D.h: Kann Amazon nachweisen, dass sie unverzüglich eine email an den richtigen Empfänger verschickt haben, aber kein Zugang erfolgt ist bzw. dieser für Amazon nicht nachweisbar ist,wäre eine erneute Erklärung der Anfechtung mit nachweisbarem Zugang nicht verfristet.


    Ich bin sicher, dass es auch dafür eine Frist gibt, d.h. amazon (oder wer auch immer) kann sich sicherlich NICHT noch nach Wochen oder gar Monaten darauf berufen, dass sie irgendwann mal eine Mail geschickt haben. Wenn der Empfänger nicht reagiert, muss der Absender ja davon ausgehen, dass seine Anfechtungserklärung möglicherweise nicht zur Kenntnis genommen wurde.


    Davon abgesehen ist der reine Nachweis über den Versand einer Mail trotzdem nichtssagend, da dies ja nichts darüber aussagt, ob die Mail nicht irgendwo auf dem Weg zum Empfänger verlorengegangen ist. Wenn ich irgendwo gegen irgendwas Widerspruch einlege, reicht es ja auch nicht aus, diesen als normalen Brief abzusenden und jemanden zu haben, der bestätigt, dass ich den Brief in den Kasten geworfen habe. Entscheidend ist, wann der Brief in den Einflussbereich des Empfängers gekommen ist, so dass dieser ihn zur Kenntnis hätte nehmen können. Ich glaube nicht, dass das hierbei grundsätzlich anders ist.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von HerJ
    Immer wieder bemerkenswert wie sich Jurastudenten im zweiten Semester in Internetforen aufspielen müssen.

    Bemerkenswert, welche Minderwertigkeitsgefühle und entsprechende Reaktionen überlegenes Wissen beim Pöbel auslöst.
    Die völlig korrekten Ausführungen von Dauerposter tendieren eher gegen Examensreife als gegen den Wissensstand eines Zweitsemesters.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Dass die Erklärung zugehen muss ist ja auch unstreitig. Das kann sie aber auch weiterhin, wenn Amazon einfach noch einmal gegenüber dem TE anficht.


    Aus § 121 BGB ist die Risikoverteilung bzgl. einer Verspätung der Erklärung klar ersichtlich:


    Zitat

    (1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.


    (2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.


    Letzlich geht es uns ja nur noch um eine Verfristung der Erklärung.


    Die Grundsätze der Zugangsvereitelung, nach denen Amazon bei fahrlässiger Vereitelung unverzüglich erneut eine Erklärung abgegeben müsste, kommen hier schon deswegen nicht in Betracht, da Amazon wegen der Verteilung des Verspätungsrisikos mit dem Zugang keine Frist wahren muss.


    Dennoch müsste Amazon, sobald sie den Verlust der ersten Erklärung erkennen können, nach m.E. unverzüglich eine weitere Anfechtungserklärung nachschieben. Dies ist aus Gründen der Rechtssicherheit geboten.


    Ob dies hier noch in unverzüglicher Weise möglich ist fraglich. Ich würde sagen, es ist noch möglich, da Amazon nicht erkennen musste, dass die erste Erklärung verloren gegangen ist (ist sie ja auch überhaupt nicht, da sie laut den Beiträgen des TE unzweifelhaft zugegangen ist). Amazon hat bei wirksam erfolgter Anfechtung im Rahmen der Verjährungsfristen Zeit, seine Rechte durchzusetzen.


    Timeslot: Da haben Sie Recht, Herr Kollege :D

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!