Handy für 50 Euro anstatt für über 300 erworben. Anfechtung?

  • Ich würde in dem Falle einfach mal nicht reagieren. Wenn es durch den Service läuft und eben für den Preis verkauft wird ist es pech. Nutze es und gut ist, wenn sie sich schlussendlich auf ihre Email berufen ist das ihr Problem. Es ist nicht in deinem Interesse für Amazone nach einem Kaufvertrag mit erfolgter Lieferung erreichbar zu sein. Sie wollen dich erreichen. Wenn etwas per Brief kommen sollte, kannst du es ja eben wieder zurückgeben. Momentan ist es aber ihr Problem.



    Warum soll Amazon es nach der Lieferung noch Anfechten können? Wenn etwas im Laden falsch deklariert ist kann der Verkäufer mich auch nicht später aufsuchen und mehr Geld/die Ware zurückverlangen, soetwas ist selbstverschuldet.

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

  • Zitat

    Original geschrieben von 5 Minutes Alone
    Warum soll Amazon es nach der Lieferung noch Anfechten können? Wenn etwas im Laden falsch deklariert ist kann der Verkäufer mich auch nicht später aufsuchen und mehr Geld/die Ware zurückverlangen, soetwas ist selbstverschuldet.


    Natürlich kann er.
    Zum Fall:
    Ich würde auch erstmal warten und nichts tun.
    Da Amazon das Gerät geliefert hat, kann es gut sein, dass durch die Zahlung der 49 € die Sache für Amazon ganz normal beendet ist.
    Wenn doch noch was kommt, musst du das Handy eben wohl oder über zurückschicken. Oder du versuchst mit Amazon auf Kulanzbasis zu handeln.

  • Zitat

    Original geschrieben von 5 Minutes Alone


    Warum soll Amazon es nach der Lieferung noch Anfechten können? Wenn etwas im Laden falsch deklariert ist kann der Verkäufer mich auch nicht später aufsuchen und mehr Geld/die Ware zurückverlangen, soetwas ist selbstverschuldet.


    Wenn man keine Ahnung hat...


    Übrigens: VOR Lieferung bräuchte Amazon gar nicht anzufechten. Amazon bräuchte dann das auf den Abschluss des Kaufvertrag gerichtete Angebot des Interessenten gar nicht (etwa konkludent durch Auslieferung der Ware) anzunehmen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Naja, man muss auch nicht direkt auf jedes möchtegernrecht reagieren. ich würde mal warten was passiert. amazon ist interesiert, also werden sie sich melden. oder eben nicht.


    zu der sache mit dem laden:


    Überlegt euch mal folgendes: ihr kauft beim Elektromarkt um die Ecke ein Handy für 500 euro. Einen Tag später seht ihr gleiches Handy bei einem grossen Konzern für 300 euro. Dann will ich mal sehen, wie ihr das anfechtet und er das selbstverständlich zurücknimmt, damit ihr das günstigere Angebot wahrnehmen könnt.:rolleyes:


    Ich habe die Möglichkeit mich über Preise zu informieren bevor ich etwas kaufe, gleiche Möglichkeiten hat Amazon beim Verkauf, an Preisen orientieren.


    Bloss weil etwas geltendes Recht ist, wird es nicht zwangsläufig praktiziert.



    Hier sind so einige Neider habe ich das Gefühl.


    Warte ab was passiert und mach dich nicht verrückt.


    PS: der verkäufer der hinterher sein angebot annulieren würde und mehr geld/ware zurück haben will, dem würde ich die Tür zuknallen. Das Leben ist kein Ponyhof, und wer zu doof zum deklarieren ist, kann je gerne klagen.


    Wenn ich mir nur vorstelle dass jeder dieses blöde Recht kennen sollte....das wäre der Witz wenn es jeder bei möglichkeit praktiziert.

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

  • Zitat

    Original geschrieben von 5 Minutes Alone
    Ich habe die Möglichkeit mich über Preise zu informieren bevor ich etwas kaufe, gleiche Möglichkeiten hat Amazon beim Verkauf, an Preisen orientieren.


    Aber hier geht es nicht um Spekulation, sondern um einen offensichtlichen Fehler. Wenn Amazon z.B. ein Auto für 40000 Euro anbieten würde und es fälschlicherweise für 40 Euro im I-Net steht und bestellt wird, auch ausgeliefert wird (automatische Versandabwicklung), wäre ich mir nicht so sicher, dass du als Kunde auf die Erfüllung des Vertrags bestehen kannst.


    In "unserem" Fall würd ich auf den gesunden Menschenverstand hören. Sollte sich Amazon nicht mehr melden, würde ich das Teil guten Gewissens behalten und mich über das gute Geschäft freuen, Amazon ist kein Tante Emma Laden, der nach so einer Aktion bankrott geht.


    Wenn sie sich aber weiterhin (vlt. auch schriftlich) melden, würd ich da im Extremfall auch nicht vor Gericht ziehen oder den "Deppen spielen" indem ich jeden erdenklichen Paragraphen hoch und runter reite...

  • @5 Minutes Alone:
    da kommen einem die Mega-Märkte mit Geiz-ist-Geil doch gut entgegen...
    es gab zumindest mal eine Zeit, in der man mit einem günstigeren Angebot hingehen konnte, sagen konnte "hier, das ist billiger, ich möchte die Ware zurückgeben" und hat dann das Geld zurückbekommen oder den Differenzbetrag...



    cheers...

  • Es müsste in diesem Fall ja ein offensichtlich erkennbarer Fehler vorliegen. Allerdings wäre ich mir hier bei Handys ohne Karte für 50 Euro nicht sicher, ob das durchgehen würde. Denn diese sind ja erhältlich und wie soll der Kd. wissen, dass gerade dieses nicht dafür durchgeht. So würde zumindest ich argumentieren. Denn dass es ohne Vertrag keine für 1 Euro gibt, das weiss jeder, aber für 50 - kein Thema.

  • Im Vergleich ist es natürlich extrem wenig, aber naja. gute idee.



    Einfach abwarten und dann zurückzusenden wenn sie sich weiterhin melden.

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter


    § 122 BGB sagt vielmehr nur, dass der TE so zu stellen ist, wie wenn das "schädigende Ereignis" seitens Amazon nicht eingetreten wäre. Dann hätte er aber immer noch kein N78. Etwas anderes würde nur gelten wenn der TE bspw. wegen des (nun hinfälligen) Amazon Angebots ein N78 von einem Drittverkäufer abgelehnt und sich dieses nun wesentlich verteuert hätte.


    Naja, aber nachdem er darauf vertrauen konnte, daß das Telefon geliefert werden würde, konnte er es ja guten Gewissens mit einem geringen Aufpreis an eine Dritten verhökern, der natürlich jetzt auf sein Gerät wartet... :D

  • Ich hatte mal bei Medion eine Videokamera bestellt für 499 €



    Bekommen habe ich die mit Einschreiben für 112 €.


    Ich habe da nie mehr was von gehört.

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