Nehmen wir mal an ein Kunde erwirbt bei einem Online-Shop ein Handy.
Ausgezeichnet ist es online für 49,95 Euro.
Regulärer Preis ist über 300 Euro.
Der Kunde bestellt das Handy und bekommt dieses auch geliefert mit Rechnung über 49 Euro.
Nun meldet sich der Shop und teilt dem Kunden mit, daß der Vertrag zwar zustande gekommen ist, laut deren AGBs (bei Versand der Ware), sie aber den Vertrag anfechten können wegen Irrtums.
Wäre es nun sinnig, wenn der Kunde das Handy wieder an den Shop zurück schickt und gut?
Oder abwarten, ob der Shop wirklich den Kaufvertrag anfechtet wegen Irrtums?
Was ist, wenn der Kunde wartet, bis der Shop sich meldet mit der weiteren Vorgehensweise und der Kunde das Handy in der Zwischenzeit benutzt?
Wie ist da die Rechtslage?