Garantie bei Tauschgerät

  • Nochmal auf NokiaPort.des Post zurückzukommen:
    "Nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen hast du rechtlichen Anspruch auf ein 'neues' Austauschgerät oder Rückerstattung!"


    Laut meiner BWL-Lehrerin stimmt das nicht.
    Sie meint, dies sei ein Irrtum. 2 erfolglose Versuche genügen und das ist etwas, was kaum einer weiß. Es muss aber 2mal das gleiche Teil defekt gewesen sein.

  • Wie wir doch grade festgestellt haben, hat man schon beim ersten Defekt grundsätzlich einen Anspruch auf ein neues Gerät.


    Die Anzahl der Fehlversuche beziehen sich hingegen auf das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Und da genügen in der Tat zwei vergebliche Versuche, "wenn sich nicht insb. aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonst. Umständen etwas anderes ergibt (§ 440 S. 2 BGB).

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