Garantie bei Tauschgerät

  • Moin!
    Nokia hat mein Nokia 8800 ausgetauscht, nachdem sie es 3x nicht geschafft haben, meine Tasten vernünftig zu reparieren. Mittlerweile ist meine Garantie abgelaufen und die Tauschgeräte haben natürlich keine neue Garantie. Meine Frage ist, ob es eine "Übergangsgarantie" gibt? Also einen Monat o.ä. für das Tauschgerät. Ansonsten könnten sie mir ja theoretisch ein Gerät geben, was defekt ist und ich hätte keine Reklamationsansprüche mehr.


    Gruß
    Matthias

    Im Leben geht es nicht nur darum, gute Karten zu haben, sondern auch mit einem schlechten Blatt gut zu spielen.

  • Zitat

    Original geschrieben von NokiaPort.de
    Nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen hast du rechtlichen Anspruch auf ein 'neues' Austauschgerät oder Rückerstattung!

    Bringst du da nicht gerade rechtliche Ansprüche gegenüber dem Händler(Gewährleistung) mit der freiwilligen Herstellergarantie(Nokia) durcheinander?
    Spielt auch keine Rolle, meine Frage ist damit noch nicht beantwortet :D


    Gruß
    Matthias

    Im Leben geht es nicht nur darum, gute Karten zu haben, sondern auch mit einem schlechten Blatt gut zu spielen.

  • Und nochmal hoch. Sind hier keine NSC Mitarbeiter, die mir diese Frage beantworten können?


    Gruß
    Matthias

    Im Leben geht es nicht nur darum, gute Karten zu haben, sondern auch mit einem schlechten Blatt gut zu spielen.

  • Hi,


    darf ich auf nokia.de verweisen? Innerhalb von 2 Minuten gefunden.

    Zitat

    4. Wird durch eine Reparatur meines Nokia Produkts die Garantiefrist verlängert?


    Soweit dieses nach dem jeweiligen nationalen Recht zulässig ist, wird die Garantiefrist durch eine Reparatur des Produkts nicht verlängert oder in anderer Weise beeinflusst. Für während der Garantiefrist reparierte Teile oder gelieferte Austauschprodukte wird jedoch die für das Original- produkt bestehende Restgarantiezeit oder eine Garantiefrist von sechzig
    (60) Tagen ab dem Zeitpunkt der Reparatur bzw. des Austauschs gewährt, je nachdem, welche der beiden Garantiefristen länger ist.


    Quelle: http://www.nokia.de/A4420140

  • Danke, dass ist genau die Antwort, die ich mir erhofft habe :cool:


    Gruß
    Matthias

    Im Leben geht es nicht nur darum, gute Karten zu haben, sondern auch mit einem schlechten Blatt gut zu spielen.

  • Man bemerke dabei aber bitte den ersten Satz... ;)


    Grundsätzlich ist es ganz wichtig, zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der freiwilligen Herstellergarantie zu unterscheiden.


    Gewährleistungsansprüche stellt man gegenüber dem Händler. Dieser hat bei Mängeln, die schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden, nachzubessern. Dabei ist es ihm gleichgestellt, wie er nachbessert. Er kann reparieren oder austauschen.
    Wird ausgetauscht, weil eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde auf das Austauschgerät wiederum die volle gesetzliche Gewährleistung. Gleiches gilt für reparierte Teile.


    Tauscht der Händler (oder Hersteller) aus Kulanz das Gerät aus, dann zählt die Gewährleistung nicht von neuem.


    Außerdem wirken sich alle Garantie- und Reparaturabwicklungen, die man "am Händler vorbei" unternimmt, nicht auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche aus. Man hat ja nach mehreren erfolglosen Nachbesserungsversuchen (in der Rechtspraxis sind dies zwei bis drei Versuche) das Recht auf Wandlung (Geld zurück), Minderung (Preisnachlass) oder Tausch.
    Reparaturversuche, die man nicht über den Händler abwickelt, "zählen" hierbei nicht!


    Was der Hersteller letztlich nun mit seiner "Garantie" macht, ist ihm überlassen. Daher stets der Rat, sich bei Mängeln an den Händler zu wenden und eine Nachbesserung von ihm zu verlangen. Nur dann hat man die o.g. rechtlichen Ansprüche bei erfolgloser Reparatur.


    Gag

  • Ich habe letzens mein Handy Nokia E51 zu Reparatur abgegeben, und nach 3 erfolglosen reparaturen, wollten sie mir erst geld auszahlen, aber das geld war so gering das ich nicht einverstanden war, nachdem ich dem verkaufer daraufhin angesprochen habe, das ich Recht auf ein gleichwertiges gerät habe bzw. auf eine bestimmte summe des original handy wert enspricht. Bekamm ich dann ein neues gerät konnte mir sogar eins aussuchen, aber mir gefiel kein anderen und nahm das E51 mit einer neuen Garantie von 2 Jahren. das ist rechtlich, ihr müsste den käufer darauf hinweisen das du im recht bist sonst wird der die das minimum geben was der kunde kriegen kann, von alleine wird keine verkäufer dir diese angebot machen, erst nachdem du ihm sagst das es gesetzlich so ist. jetzt habe ich ein Neues Nokia E51 mit 2 jahre Garantie. man mus aber nicht vergessen, das man das alte handy noich die original verpackung hat komplett inhalt nur so kann ein austausch erfolgen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Gewährleistungsansprüche stellt man gegenüber dem Händler. Dieser hat bei Mängeln, die schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden, nachzubessern. Dabei ist es ihm gleichgestellt, wie er nachbessert. Er kann reparieren oder austauschen.
    Gag


    Fast richtig, die Wahl der Art der Nacherfüllung hat der Käufer, nicht der Händler. (§ 439 I BGB) ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Fast richtig, die Wahl der Art der Nacherfüllung hat der Käufer, nicht der Händler. (§ 439 I BGB) ;)

    Stimmt. Aber auch nur fast richtig. Der Verkäufer kann diese Wahl ablehnen, wenn sie unverhältnismäßig ist. Wegen eines Kratzers kann der Neuwagenkäufer keinen Austausch verlangen (wohl aber die Beseigung des Mangels).

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