Wassereinbruch im Keller, wer zahlt meinen Wäschetrockner?

  • Hallo,


    ich bin Mieter in einem Haus mit mehreren Wohnungen, meine Vermieterin wohnt über uns.


    Wie ihr auch mitbekommen haben müsst, gabs im Juli Unwetter und unser Keller war auch davon betroffen, so dass der Keller mit Wasser aus dem Abfluss voll war und in unser Wäschetrockner ist dadurch Wasser eingedrungen.


    Heute haben wir nach einigen Wochen warten, bis er wieder Trocken war erfahren, dass der Trockner komische Geräusche von sich gibt, so dass ich eine tadellose Funktion ausschließen kann.


    Unsere Hausratversicherung würde nicht zahlen, da sie keine Elementarschaden beinhaltet und die Versicherung von der Vermieterin genauso..


    Muss ich jetzt mit dem Schaden sitzen oder haftet meine Vermieterin für den Schaden?



    Danke im Voraus!

  • Re: Wassereinbruch im Keller, wer zahlt meinen Wäschetrockner?


    Zitat

    Original geschrieben von altan79


    Muss ich jetzt mit dem Schaden sitzen oder haftet meine Vermieterin für den Schaden?


    Du wirst auf dem Schaden sitzen bleiben, da der Vermieter vermutlich nicht schuldhaft handelt!


    Ist ein Rückstauverschluss vorhanden?

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Re: Re: Wassereinbruch im Keller, wer zahlt meinen Wäschetrockner?


    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Du wirst auf dem Schaden sitzen bleiben, da der Vermieter vermutlich nicht schuldhaft handelt!



    Ist ein Rückstauverschluss vorhanden?



    Nein, kein Rückstauklappe eingebaut.

  • Re: Re: Re: Wassereinbruch im Keller, wer zahlt meinen Wäschetrockner?


    Zitat

    Original geschrieben von altan79
    Nein, kein Rückstauklappe eingebaut.


    Dann müsstest du beispielsweise durch einen Gutachter nachweisen, dass sie dort notwendig gewesen wäre.


    Dann wäre der Vermieter haftpflichtig!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Re: Re: Re: Re: Wassereinbruch im Keller, wer zahlt meinen Wäschetrockner?


    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Dann müsstest du beispielsweise durch einen Gutachter nachweisen, dass sie dort notwendig gewesen wäre.


    Dann wäre der Vermieter haftpflichtig!


    Ich habe eine gute Beziehung zu meiner Vermieterin und würde die Sache nicht langziehen, also nix mit Gutachter, Anwalt usw.. :)


    Ich möchte einfach wissen, ob die Vermieterin haftet oder nicht, weil wenn Sie für den Schaden aufkommen muss, würde ich ihr die Rechtssituation erklären und das wäre für Sie wahrscheinlich kein Problem.
    Ich wollte mich hier halt nur grob über die Rechtslage informieren, bevor ich dieses Thema mit ihr spreche.


    Wenn aber der Vermieter in solchen Fällen nicht "eindeutig" haften muss, dann hat sich das für mich erledigt..


    Danke nochmals!

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