ZitatOriginal geschrieben von Bendersoft [...]
Damit ist gemeint, dass man die Karte nicht innerhalb der ersten 60 Tage kündigen darf. Anderfalls, darf der USB Stick zurückgefordert werden.
Ein Geschenk zurückzufordern? Der rechtliche Aspekt ist sicherlich sehr interessant, in wie fern ein Gegenstand, der vom Verkäufer als Geschenk bezeichnet wird dennoch zurückgefordert werden kann.
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dominiks:
Das sehe ich etwas anders.
Also auch eine Frage der Perspektive
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Da gebe Ihnen recht. Aber der Stick hat wie man sich denken kann einen höheren Wert als die congstar-Karte selbst, ... [...]
Man kann sich die günstigsten Angebote für 8GB-Sticks anschauen und die Großhandelspreise denken.
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Hierzu kann ich nur versichern, dass wir niemals Kundendaten weitergegeben haben oder weitergeben werden.Ehrlich gesagt frage ich mich auch was diese Andeutung eigentlich soll? Ist es den jetzt schon üblich bei jedem Angebot dazuzuschreiben zu müssen, dass wir keine Kundendaten weitergeben?
Nicht nur aus meiner Sicht, sondern auch der einiger Juristen anscheinend schon, zumindest für die Art von Abgeboten üder die wir hier reden: http://www.luebeckonline.com/news/news/id/208.html
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Würde ich bei jedem Angebot der Welt gleich eine Weitergabe der Kundendaten unterstellen ...
Nicht bei jedem Angebot, eher bei solchen, die den Bereich der "Telemedien" tangieren und in dem behauptet wird, dass der Kunde einen Gegenstand geschenkt bekommt und damit auch noch Gewinn macht.
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kann man wirklich jedes Angebot ohne irgend einen plausiblen Grund negativ darstellen, was hier wohl auch die Absicht war.
Es war beabsichtigt auf das Fehlen klarer Datenschutzhinweise aufmerksam zu machen.