@ AleX4u
Hey das sind ja mal gute Nachrichten.
Ich bin am 22.12.2011 beim hiesigen Amtsgericht in der Sache am Start und will jetzt einen Anwalt für Insolvenzrecht beauftragen.
Die Begründung nach §131 der Insolvensrechts wurde mit demselben Verweis auf die Sachlage angeführt.
Ich hatte hier darauf verwiesen, daß eine Auszahlung sowohl auf meiner Rechnung vermerkt war/ ist wie auch noch in ähnlichen Angeboten auf der Handyzek Webseite zu sehen war/ist.
Mal gucken.
PS: Danke für die Info mit dem BGH Urteil.
Gruß Shalom_Don