handyzek.de E-Comm Erdin Communication GmbH, 07/10: Insolvenz, 09/11: Präzedenzfall

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    ...Evtl. wäre es sinnvoll, nochmal bei VF anzufragen, ob für den betreffenden Vertrag eine Provisionszahlung an den Türken geflossen ist...

    Ob das bei dieser Richterin etwas bringt? Man muss wohl zumindest in Erwägung ziehen, dass Sie ggf. argumentieren wird, dass es sich - Provisionszahlung an den Händler hin oder her - trotzdem um eine Schenkung handelt, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Ob das bei dieser Richterin etwas bringt? Man muss wohl zumindest in Erwägung ziehen, dass Sie ggf. argumentieren wird, dass es sich - Provisionszahlung an den Händler hin oder her - trotzdem um eine Schenkung handelt, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist.


    Gegen rechtsblinde Richter zu kämpfen ist in der Tat nicht einfach.


    Jedenfalls würde ich nochmals deutlich darauf hinwirken, dass hier


    1. ein Denkfehler bei der Feststellungslast vorliegt.


    § 131 I Nr. 1 InsO priviligiert die Klägerin bei der Durchsetzung ihrer Anfechtung im Vergleich zur Regelung des § 130 I Nr. 1 InsO, da sie keine (schwer nachzuweisenden) subjektiven Merkmale beim Beklagten anführen muss.


    Ist aber nichterweislich, dass eine inkongruente Deckung vorliegt, geht das zu Lasten der Klägerin. Es trifft also grds. nicht den Beklagten, nachzuweisen, dass er zur Zeit der Leistung einen Anspruch auf die volle Leistung hatte (eben aus dem Vermittlungsvertrag, hilfweise aus Schenkungsvertrag), sondern die Klägerin, dass er diesen nicht oder nicht so hatte. Insbesondere dann, wenn de Beklagte sogar vertragliche Beziehungen zur Schuldnerin nachweist, die den Rechtsboden für die Deckungshandlung zumindest dem Grunde nach liefern.


    Nach den geschilderten Umständen kann es m.E. nicht für eine Überzeugung des Gerichts reichen, dass eine inkongruente Deckung vorlag.


    2. fehlerhaft ist, sich auf eine Auslegung der Vermittlungsabdrede nach dem objektivierten Empfängerhorizont zu beschränken. Vielmehr spielen für die Bestimmung Kongruenz/Inkongruenz die Verkehrssitte und Handelsbräuche eine Rolle. Und dann wird die Auslegung der Abrede hin zur Schenkung oder gar die Annahem einer freiwilligen, rechtsgundlosen Zuwendung noch viel abewegiger und lebensfremder.


    3. die Klägerin (und die Richterin?) wohl nicht zwischen rechtsgrundloser Leistung und Leistung mit Rechtsgrund in Folge Schenkungsvertrags trennen kann.


    4. sich der Verdacht eines (versuchten) Prozessbetrugs aufdrängt, da die Insolvenzverwalterin nach Einarbeitung in den Fall sehr wohl wissen muss, dass die Leistungen derartiger Auszahlung en keineswegs freiwillig oder schenkungsweise erfolgt und die Abrede auch in keinem Fall dahingehend zu verstehen ist, dass der Provider die Auszahlung leisten soll.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Habe mich jetzt durch fast 50 Seiten gelesen - der reinste Krimi! Habe auch ein paar Sorgen wegen meines letzten Vertrages, aber das scheinen mir fast Kinkerlitzchen gegenüber dem, was hier abgeht. Hab auch mal einen langen Zivilprozess geführt und dabei gelernt, dass Richter Dinger drehen, die nach juristischer Lehre völlig unmöglich sind und nach gesundem Menschenverstand ins Reich Absurdistan gehören. Solche ausgefeilten Überlegungen wie Dauerposter habe ich mir damals auch gemacht und erlebt, dass meiner Meinung nach zwingendste juristische Argumentationen vom Gericht noch nicht einmal behandelt wurden - es sei irrelevant. Der jetzige Verlauf, dass man sich auf den vermeintlichen Knackpunkt fokussiert und der plötzlich zur völligen Nebensache mutiert, während ein völlig hirnrissiger Umstand (Schenkung!!!) plötzlich entscheidend wird, kommt mir sehr bekannt vor.


    Dennoch würde ich vorschlagen, dass AleX4u seinen Anwalt fragt, ob es nicht sinnvoll wäre, einfach Herrn Erdin als Zeugen vorzuladen. Der ist nicht Partei (das ist die Insolvenzverwalterin) und muss daher aussagen. Man kann ihn einfach fragen, wer die Provisionen bezahlt hat, er oder Vodafone. Die Waffe, die man hierbei hat, ist der drohende Prozessbetrug nach § 263 StGB (und ich bin auch der Meinung, dass sich bereits die Insolvenzverwalterin hier auf dünnem Eis bewegt!). Lügt Erdin hier glatt oder sagt auch nur, er wisse das im konkreten Fall nicht so genau, er habe den Überblick verloren o.ä., dann gibt es zahllose Beweise gegen ihn, die Hunderte alter Verträge von ihm selbst und die zig Händler hier im Forum. Das Schöne dabei ist, dass sich da der Staatsanwalt drum kümmern muss und nicht AleX4u. Im Falle einer Verurteilung müsste Erdin übrigens auch den ganzen zivilrechtlichen Schaden ersetzen. Es ist schwer vorstellbar, dass sich Erdin diesem Risiko aussetzt.


    Alternativ könnte man auch jeden beliebigen Händler hier aus dem Forum als sachverständigen Zeugen laden.



  • Osmain wurde als Zeuge von meinem Rechtsanwalt angeben.
    Er wurde bsi jetzt leider nicht geladen und ich denke die Richterin ist so Selbstbewusst dies auch nicht zu tun, oder gibt es eeine möglichkeit ihr das aufzuzwingen?


    und danke auch an dich

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  • Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht. Die Richterin braucht hierüber noch nicht einmal einen förmlichen Beschluss zu fassen, sie übergeht den Antrag schlicht. Allerdings kann sie dabei nicht nach Belieben entscheiden, weil eine fehlerhafte Nichtzulassung eines Beweismittels einen Revisionsgrund darstellt. Leider gibt es vor einem Amtsgericht eine Berufungsmöglichkeit nur, wenn der Streitwert über 600 Euro liegt oder das Gericht die Berufung ausdrücklich zugelassen hat. Im Klartext: In deinem Fall ist die Amtsrichterin Gott persönlich. Egal als wie abseitig ihre Sicht auf die Dinge sich erweisen sollte: Sie muss sich niemals rechtfertigen und niemand kann sie korrigieren.


    Dennoch muss sie den Erdin eigentlich vorladen, weil alle Voraussetzungen hierzu erfüllt sind. Lies mal unter "Beweisantrag" bei Wikipedia.


    Ein Zivilprozess (zumindest in den höheren Instanzen) geht so: Das Gericht versucht, soviel wie möglich - wenn nicht alles - im Vorverfahren schriftlich zu klären. Die Parteien verfassen Schriftsätze, in denen sie Behauptungen vorbringen; für jede Behauptung müssen sie ein Beweismittel spezifizieren, das können natürlich auch Zeugen sein. Das Gericht gibt der Gegenseite dann jeweils eine Frist, innerhalb derer sie auf den gegenerischen Schriftsatz antworten können; es kann einer Seite auch auferlegen, ein Beweismittel für eine bestimmte Behauptung zu benennen oder zu einer gegnerischen Behauptung Stellung zu beziehen. Das Gericht ist aber völlig an das gebunden, was die Parteien vortragen; es ist ihm verboten, eigene Sachverhaltsaufklärung zu betreiben! An manchen skurrilen Urteilen ist daher nicht der Richter, sondern eine der beiden Parteien schuld. Ist der Richter der Meinung, die Sache ist verhandlungsreif, setzt er einen Termin an. Es ist für ihn viel ökonomischer, die Sache so weit wie möglich vom Schreibtisch aus zu betreiben. Das ist auch seine Haupttätigkeit!


    Beim Amtsgericht geht das in aller Regel nicht so, weil die streitigen Summen den Aufwand nicht lohnen. Es ist also immerhin schon was, dass die Richterin überhaupt die Sachverhalte in einem weiteren Termin klären lässt! Ich an ihrer Stelle fände es gut, eine Stellungnahme von Erdin zu haben, was er im Termin überhaupt aussagen würde (bin mir aber nicht sicher, ob das prozessual geht). Sagt er schon im Vorfeld klipp und klar, dass er immer die Provisionen gezahlt hat, dann ist der Prozess vermutlich blitzschnell am Ende und die Richterin hat sich viel Arbeit erspart. Hieran hat sie höchstes Interesse! Und äußerst gern führen sie auch einen Vergleich herbei, weil sie dann kein Urteil schreiben müssen.


    PS: Habe seinerzeit dieses Angebot bei Handyzek wahrgenommen, lief alles perfekt, hatte Handyzek innerlich als supervertrauenswürdigen Händler abgespeichert und bin über die Entwicklung völlig entsetzt...


    PPS: AleX4u, würde dir dringend raten, das Wort "Betrüger" aus deinen Signatur zu entfernen, das kann deine Probleme auf eine ganz andere Ebene heben...


  • Auch die amtsrichterin kann


    A) gerügt werden
    B) durch den amtspräsidenten gerügt und verwiesen werden
    C) durch anderes, gleichgelagertes verfahren "überzeugt" werden
    D) durch das lg uberprüft werden....

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • A) Großer Irrtum, kann sie keinesfalls! Der BGH führt hierzu aus:
    "...hat sich der Dienstvorgesetzte aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit im Kernbereich richterlicher Tätigkeit jeglicher Einflussnahme zu enthalten. Der Dienstaufsicht ist im Interesse eines wirksamen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit nicht nur die eigentliche Rechtsfindung entzogen, sondern zugleich alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden oder ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen" Die Richterin kann von AleX4u verlangen, dass er Stroh zu Gold spinnt oder über Wasser läuft - richterliche Unabhängigkeit! Gerügt werden kann sie, wenn sie Erdin als "Kameltreiber" bezeichnet oder die Insolvenzverwalterin als "alte Schlampe".


    B) Das schon mal gar nicht !!


    C)... wenn sie sich überzeugen lässt! Und da Gott nicht irrt, gibt es keinen gleich gelagerten Fall.


    D) Erst ab 600 Euro Streitwert


  • Sorry Leute, dass ich mich erst jetzt malden kann. Der Streitwert beläuft sich auf 760€ Benmik, also doch größer als 600€. Somit ist sie nicht mehr Königin? Und es wäre ein Fehler von ihr Erdin nicht vorzuladen?


    und danke an Benmik für die Tips

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  • Benmik:


    Streitwert liegt hier über 600, da auszahlung, tarif und sonderzahlungen eine einheit des streitwertes im insolvenzrecht bilden.


    Glaube mir, da liegt du in allen punkten falsch, bzw nicht ganz richtig.


    Wiki-wissen, nehme ich mal an oder?

    Suche: aktuell nichts


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  • Verwirrt den Alex nicht.
    Gebt ihm Quellen an die Hand.


    Anscheinend kann man nur noch das Urteil abzuwarten, um dann die nächst höhere Instanz zu nehmen.


    ZzT kann ich sowohl den Aussagen von Timba69 als auch benmik etwas abgewinnen, wenn auch nicht immer ganz. Mit meinen guten Freund Xecuta hatte ich auch schon Mails ohne Ende… Schenkung oder nicht Schenkung… tja, nicht so einfach zu verneinen.
    ( Ich kann der Schenkungskonstruktion trotzdem etwas abgewinnen - Stichworte: Rolle als Handelsvertreter / Zahlender laut Kontoauszug / keine Leistungskette / Verobjektivierte Sicht des Leistungsempfängers / Wenn das Handy on Top als Kauf gilt, dann gilt die Auszahlung als … / Schenkung unter Bedingung … )
    Dass Lehre und Rechtsprechung sich schwer tun mit der Zuordnung eines "neuen" Phänomens der Wirtschaft, ist nichts Neues. Das gab es schon früher.


    Alex: Wie sieht der Schlachtplan deines "Verteidigers" aus?

    - Wahrscheinlich ist mehr als möglich und weniger als überwiegend wahrscheinlich -

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