ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
...Evtl. wäre es sinnvoll, nochmal bei VF anzufragen, ob für den betreffenden Vertrag eine Provisionszahlung an den Türken geflossen ist...
Ob das bei dieser Richterin etwas bringt? Man muss wohl zumindest in Erwägung ziehen, dass Sie ggf. argumentieren wird, dass es sich - Provisionszahlung an den Händler hin oder her - trotzdem um eine Schenkung handelt, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist.