handyzek.de E-Comm Erdin Communication GmbH, 07/10: Insolvenz, 09/11: Präzedenzfall

  • Zitat

    Original geschrieben von AleX4u
    So habe ich es gemacht. Mein Anwalt sagt, die kommen damit nicht durch, zumal der Kaufvertrag von vor 3 Monaten lag (genau bei mir 9 Monate).


    falls der Anwalt sich damit auf die dreimonatige Frist bei Insolvenzanfechtung bezieht, dann hat er keine Ahnung. Es geht darum, dass die Rechtshandlung (hier Überweisung) innerhalb der drei Monate vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung liegen muss. Wenn du also von handyzek eine Auszahlung zwischen dem 02.04. und dem 02.07. bekommen hast, dann liegst du in diesem Zeitraum.


    Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist für die Insolvenzanfechtung nicht von Bedeutung.

  • Zitat

    Original geschrieben von xecuta
    falls der Anwalt sich damit auf die dreimonatige Frist bei Insolvenzanfechtung bezieht, dann hat er keine Ahnung. Es geht darum, dass die Rechtshandlung (hier Überweisung) innerhalb der drei Monate vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung liegen muss. Wenn du also von handyzek eine Auszahlung zwischen dem 02.04. und dem 02.07. bekommen hast, dann liegst du in diesem Zeitraum.


    Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist für die Insolvenzanfechtung nicht von Bedeutung.


    2.6. Zeitpunkt der Rechtshandlung



    Achtung Ausnahmen:
    Bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von künftigen Forderungen ist maßgeblicher Zeitpunkt . das Entstehen dieser Forderung Bei bedingten oder befristeten Rechtshandlungen ist maßgeblicher Zeitpunkt der Abschluss der Rechtshandlungen. Auf den Eintritt der Bedingung oder Erreichen des Termins wird nicht abgestellt.


    Quelle : http://www.brennecke-partner.d…ngszusammenhang-Zeitpunkt

  • ja, aber eine Auszahlung für den Abschluss eines Handyvertrags ist keine Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von künftigen Forderungen, so dass die Ausnahme hier nicht eingreift.

  • Eigentlich kann ich mir gar nicht vorstellen, dass der Begriff 'inkongruente Deckung' so weit gefasst ist wie er hier verstanden wird. Ich glaube - und das ist meine total ungebildete Laienmeinung - dabei geht es viel eher um nicht erwartbare Auszahlungen, wie z.B. Überweisungen die vor Zahlungsterminen erledigt werden oder durch Zwangsvollstreckung. Wenn man mit 131 ohnehin alles in einem 3 Monatsraum anfechten könnte, wäre der wissentliche Aspekt von 130 doch völlig überflüssig?


    Ich habe dazu diesen Fall gefunden, der mir ein ganz ähnlicher Problemfall zu sein scheint. http://www.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/news_5509.html Ganz interessant ist auch das verlinkte Orginalurteil in PDF-Form.


    Aus dem Urteil lese ich heraus, wer nicht mit einer Zwangsvollstreckung gedroht hat, der hat auch keine inkongruente Handlung erzwungen. Da das BGH selbst bei einem Vollstreckungsbescheid diese Wirkung verneint, dürfte es auch bei einem Mahnbescheid nicht zutreffen. Genausowenig beweist dies ein wissen um die Insolvenz. Wichtiger dürfte dann schon sein, was in Mahnbriefen mal schnell als Drohung rein geschrieben wurde.

  • Angenommen "wir" gewinnen oder die Insolvenzverwalterin lässt von uns ab.
    Wie können wir den entstandenen Ärger und die Kosten geltend machen?
    Ich möchte, dass die Insolvenverwalterin sowie Herr Erdin voll zur Rechenschaft gezogen werden.


    Es steht immer noch nichts im Impressum der Seite von Insolvenz oder einer anderen Geschäftsleitung.
    Ist diese jetzt nicht die Insolvenzverwalterin?
    Die korrekten Adressen nicht zu ermitteln und dann ewig keine Information auf der Webseite anzeigen grenzt doch schon an... Frau Dorotee

    2 T-Mobile web´n´walk [s]@ home 100 Connect Verträge[/s] [Vesat]
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  • Zitat

    Original geschrieben von AleX4u

    Wie können wir den entstandenen Ärger und die Kosten geltend machen?


    Die korrekten Adressen nicht zu ermitteln und dann ewig keine Information auf der Webseite anzeigen grenzt doch schon an... Frau Dorotee



    Indem du noch schnell einen Handyvertrag bei handyzek.de
    machst.:cool:
    Gewinnst du doppelt

  • ist das nicht Betrug, wenn Forderungen nicht berechtigt sind, aber durch Mahnverfahren durchgesetzte werden sollen? Eine Insolvenzverwaltung müsste doch wissen, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Wenn wider besseres Wissen Mahnbescheide verschickt werden, könnte man doch Betrug annehmen, oder nicht?


    Ich würde mich besser fühlen, wenn man es diesem "Verein" irgendwie heimzahlen könnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von xecuta
    .............. wenn man es diesem "Verein" irgendwie heimzahlen könnte.



    Nicht so !
    Bei sowas muss man cool bleiben !

  • Zitat

    Original geschrieben von AleX4u
    Angenommen "wir" gewinnen oder die Insolvenzverwalterin lässt von uns ab.
    Wie können wir den entstandenen Ärger und die Kosten geltend machen?
    Ich möchte, dass die Insolvenverwalterin sowie Herr Erdin voll zur Rechenschaft gezogen werden.


    Die macht doch auch nur Ihre Arbeit und da die Firma ne "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" war ist Herr Erdin zunächst mal raus.


    Zitat

    Original geschrieben von xecuta
    ist das nicht Betrug, wenn Forderungen nicht berechtigt sind, aber durch Mahnverfahren durchgesetzte werden sollen? Eine Insolvenzverwaltung müsste doch wissen, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Wenn wider besseres Wissen Mahnbescheide verschickt werden, könnte man doch Betrug annehmen, oder nicht?


    Vielleicht war ja das Angebot Betrug und herkömmlich gar nicht zu kalkulieren? Also die Kunden Nutznieser des Betruges?
    Ein Insolvenzverwalter versucht offiziell den Schaden der Gläubiger möglichst niedrig zu halten und dazu holt er die Gelder zurück welche unrechtmäßig geflossen sind.
    Ob in diesem Fall unrechtmäßig Gelder geflossen sind scheint strittig und wäre somit im besten Fall juristisch zu prüfen.
    Natürlich sind sich hier alle Kunden einig dass keine Rückzahlung erforderlich ist, also müsste man mal ausgiebig mit der "Gegenseite" diskutieren welche Argumente vorliegen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    Ein Insolvenzverwalter versucht offiziell den Schaden der Gläubiger möglichst niedrig zu halten und dazu holt er die Gelder zurück welche unrechtmäßig geflossen sind.


    Du hast was vergessen. Sie holt sich die Gelder zurück und bezahlt damit ihre Gage.
    129,50€ für einen Mahnbescheid innerhalb von sekunden verdient.


    Letztendlich bekommt doch diese einen Großteil des Geldes, was ohnehin knapp ist, zum Ärgernis der Kunden.

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