ZitatOriginal geschrieben von AleX4u
So habe ich es gemacht. Mein Anwalt sagt, die kommen damit nicht durch, zumal der Kaufvertrag von vor 3 Monaten lag (genau bei mir 9 Monate).
falls der Anwalt sich damit auf die dreimonatige Frist bei Insolvenzanfechtung bezieht, dann hat er keine Ahnung. Es geht darum, dass die Rechtshandlung (hier Überweisung) innerhalb der drei Monate vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung liegen muss. Wenn du also von handyzek eine Auszahlung zwischen dem 02.04. und dem 02.07. bekommen hast, dann liegst du in diesem Zeitraum.
Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist für die Insolvenzanfechtung nicht von Bedeutung.