handyzek.de E-Comm Erdin Communication GmbH, 07/10: Insolvenz, 09/11: Präzedenzfall

  • Zitat

    Original geschrieben von AleX4u
    Wenn ich also Widerspruch einlege, kommt es definitiv zu Gericht?


    Nein!
    Das überlegt sich der Kläger sehr genau und klagt nur bei 99% vermeintlicher Erfolgsaussicht.
    So ein Mahnbescheid schüchtert ein, hat kein Risiko und ist billig.

  • Muss ich Widerspruch einlegen? Weil der MB nicht zu mir sondern zu meiner Mutter gesendet wurde (damaliger Wohnort).

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  • AleX4u


    Widerspruch muss eingelegt werden, da du sonst die Ansprüche gegen dich automatisch anerkennst.


    Was du tun kannst ist, Widerspruch einlegen und dann abwarten ob es zu einem Gerichtsprozess kommt oder ob der Kläger davon absieht, weil ihm die Erfolgsaussichten zu gering erscheinen.


    Gruß
    yugob

  • Zitat

    Original geschrieben von yugob
      AleX4u


    Widerspruch muss eingelegt werden, da du sonst die Ansprüche gegen dich automatisch anerkennst.


    Was du tun kannst ist, Widerspruch einlegen und dann abwarten ob es zu einem Gerichtsprozess kommt oder ob der Kläger davon absieht, weil ihm die Erfolgsaussichten zu gering erscheinen...

    Das dürfte alex im Prinzip bekannt sein. Es ging einzig um die Frage, ob ein amtl. Dokument auch dann als zugestellt gilt, wenn diese Zustellung an eine nicht aktuelle Adresse erfolgt ist. Wenn nicht, wäre auch keine Reaktion erforderlich.

  • so, ich war gestern beim Anwalt und habe mich beraten lassen. Im ersten Schritt legt er natürlich Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wie es danach weitergeht, hängt von der Insolvenzverwalterin ab. Besteht sie (m.M.n zu Unrecht) weiter auf die Rückzahlung, wird das vorm Amtsgericht geklärt, das ist die erste und einzige Instanz.
    Ich rate jedem, der einen Mahnbescheid bekommen hat, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Mich hat das gestern 50 Euro gekostet, bin dafür aber rund um informiert und aufgeklärt worden. Und wer eine Rechtschutzversicherung hat, zahlt imho sogar garnix. Ich werd mir jetzt auf jeden Fall eine zulegen, das ist sicher.


    Grüße


    PS: Wer im Großraum Mannheim wohnt, dem kann ich per PN einen wirklich sehr guten Anwalt empfehlen!

  • Hat der Anwalt was gesagt wie deine Chancen stehen? Oder hatte er Erfahrungswerte wie solche Fälle sonst laufen?

    Spaßbeobachter

  • naja, er meinte, dass meine Chancen prinzipiell gut stehen. Aber der Richter kann im worst case natürlich auch gegen mich entscheiden. Das Risiko bleibt. Ich warte jetzt erst einmal ab, ob es überhaupt vor Gericht geht oder nicht. Denn das ist für die Insolvenzverwalterin auch ein nicht zu vernachlässigender Kostenpunkt, der aus der Insolvenzmasse bezahlt werden muss.

  • Ich denke mal wenn post von einem Anwalt kommt wird auch die Insolvenzverwalterin erst mal ruhiger werden. Ich denke das Ganze geht in die Richtung man kann es ja mal probieren

    Vertrauensliste: 14x

  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Das dürfte alex im Prinzip bekannt sein. Es ging einzig um die Frage, ob ein amtl. Dokument auch dann als zugestellt gilt, wenn diese Zustellung an eine nicht aktuelle Adresse erfolgt ist. Wenn nicht, wäre auch keine Reaktion erforderlich.


    Das stimmt. Ich wollte wissen ob es als zugestellt gilt, obwohl ich nicht (mehr) dort wohne?




    An alle bitte: Kostenlose Rechtsberatung
    Ich habe mir im Amtsgericht einen Beratungsschein, der ermächtigt euch einen Anwalt ausführlich zu befragen. Im schlimmsten Fall müsst ihr maximal 10€ zahlen. Der Schein ist kostenlos.
    Er kann/darf euch auch ein Brief schreiben und ihn versenden.


    So habe ich es gemacht. Mein Anwalt sagt, die kommen damit nicht durch, zumal der Kaufvertrag von vor 3 Monaten lag (genau bei mir 9 Monate).



    Zum Thema Rechtschutzversicherung:


    Ich werde mir jetzt auch eine zulegen. Was haltet ihr von der DMB Rechtschutzversicherung? Wo geht ihr hin?

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    4 Vodafone Internet WE Verträge [Talkthisway]
    1 Talkline Clever Flex Plus Vodafone [Handytick]

  • Der Beratunghilfeschein wird nur bedürftigen Antragstellern gewährt, deren Einkommen bestimmte individuelle Einkommensgrenzen nicht überschreitet.


    Es gibt aber keinen Grund sich nicht mal mit dem zuständigen Rechtspfleger
    Im Amtsgericht zu unterhalten. ;)

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