handyzek.de E-Comm Erdin Communication GmbH, 07/10: Insolvenz, 09/11: Präzedenzfall

  • Mit dem Mahnbescheid ist bei der Kanzlei ein eigenes Kosteninteresse entstanden. Es sind immerhin über 70 Euro. Ich denke mal, ein Anwalt wird einschätzen können, ob hier weiter vorgegangen wird.


    Zum anderen geht es um eine Sache, die ich oder der Anwalt nicht wissen können.
    - bei § 130 InsO wird Kenntnis vorausgesetzt
    - bei § 131 InsO (Inkongruente Deckung) genügt, dass zum Zeitpunkt der Zahlung Zahlungsunfähigkeit bestand


    Inkongruente Deckung liegt auch vor, wenn der Insolvenzgläubiger ein Mahnverfahren eingeleitet hat und der Schuldner erst danach bezahlt hat. Ich habe selbst auch gegen handyzek Mahnbescheid erwirken lassen. Die Insolvenzverwaltung kann also nach beiden Vorschriften vorgehen.


    Ob zum Zeitpunkt der Zahlung Zahlungsunfähigkeit bestand, weiß nur der Insolvenzverwalter. Ich kann widersprechen und erst in der Klage bzw. vor Gericht erfahren, ob Zahlungsunfähigkeit bestand. Da ist also wie Pokern. Der Einsatz ist mir aber zu hoch.

  • Zitat

    Original geschrieben von xecuta
    Ob zum Zeitpunkt der Zahlung Zahlungsunfähigkeit bestand, weiß nur der Insolvenzverwalter.


    1- Die er auch beweisen muss.( Begr. RegE a.a.O.; Zeuner § 3 Rdnr. 144; HK- Kreft § 131 Rdnr. 12 ).


    2-

    Zitat

    Original geschrieben von xecuta 14.05.2010 14:02
    Auszahlung erst nach Vollstreckungsbescheid und 3 Monate nach dem eigentlichen……..


    Hmm selbst nach dem Datum vom 14.05.2010 sind noch Zahlungen von E-Comm Erdin Communication GmbH geflossen wo ist den da die Zahlungsunfähigkeit ?

  • Zitat

    Original geschrieben von klaushei
    1- Die er auch beweisen muss.( Begr. RegE a.a.O.; Zeuner § 3 Rdnr. 144; HK- Kreft § 131 Rdnr. 12 ).


    ja, richtig. Ich weiß nicht; wenn Zahlungsunfähigkeit vorlag, dann wird's wohl nicht schwer sein, das zu beweisen?!


    Zitat

    Original geschrieben von klaushei
    Hmm selbst nach dem Datum vom 14.05.2010 sind noch Zahlungen von E-Comm Erdin Communication GmbH geflossen wo ist den da die Zahlungsunfähigkeit ?


    Hab' im Internet Definitionen von Zahlungsunfähigkeit nachgelesen. Wie ich das verstanden habe, bedeutet Zahlungsunfähigkeit nicht, überhaupt keine Zahlungen leisten zu können. Geld kann noch vorhanden sein.


    z.B.: Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn nur fünf Prozent der fälligen Forderungen nicht bedient werden können.


    Wenn also fällige Forderungen 100 Euro betragen, er aber nur 94 Euro bezahlen kann, ist er zahlungsunfähig. Dass es so war, kann ich mir bei den vielen Mahnverfahren gut vorstellen.

  • Zitat

    Original geschrieben von xecuta
    ja, richtig. Ich weiß nicht; wenn Zahlungsunfähigkeit vorlag, dann wird's wohl nicht schwer sein, das zu beweisen?!


    Da frage ich mich doch ob er sich da nicht schuldigt macht wegen Insolvenzverschleppung
    Vor dem 12.07.2010
    Hmmm bin kein Rechtsanwalt.

  • das ist durchaus möglich. Es wirkt sich aber nicht auf die Insolvenz an sich aus. Vielleicht haftet er dann noch mit seinem Privatvermögen. Die Insolvenzverwaltung muss auch in diese Richtung gehen. In der Regel wird da nichts zu holen sein.

  • @ xecuta:


    ich würde Widerspruch einlegen und es dann darauf ankommen lassen.
    Mein Rechtsschutz war bereit, die Kosten zu übernehmen, jedoch habe ich dann nach mehreren Telefonaten mit der Insolvenzverwaltung erklären können, dass ich definitiv nichts wusste von der Zahlungsunfähigkeit.
    Obwohl ich im Mai ein Mahnverfahren gegen Hr. Erdin habe einleiten lassen, deutet dies nicht darauf hin, dass ich gleich Kenntnis gehabt haben soll, wie von der Insolvenzverwaltung vorgeworfen.
    Es ist ein gängiges Prozedere, dass man Fristen setzt und wenn diese verstreichen dann ein Mahnverfahren einleitet um sein Geld zu bekommen. Daraus kann man nicht jedem gleich vorwerfen, dass er dieses nur getan hat, weil er Kenntnis von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit hatte.
    Ich habe dies aus 2 Gründen gemacht. Erstens, weil ich seit Februar auf mein Geld gewartet hatte und zweitens weil ich mit der Fristsetzung und dem Mahnbescheid der Zahlungswilligkeit des Herrn Erdin auf die Sprünge helfen wollte. Zu keinem Zeitpunkt habe ich an eine Insolvenz gedacht. Und letztlich habe ich leider mehrfach schlechte Erfahrungen gemacht mit "türkischen" Mitbürgern. Ob Ebay oder Autokauf oder wie zuletzt mit dem Handyvertrag bei Hr. Erdin.


    Gruß
    yugob


    P.S. obwohl die Sache für mich abgeschlossen ist, leide ich richtig mit dir. Weil du genau so wie wir alle hier unschuldig bist.

  • Danke!


    Das Problem ist aber wie ich bereits geschrieben habe, dass es bei dem § 131 InsO nicht auf die Kenntnis ankommt. Es ist ausreichend, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Überweisung zahlungsunfähig war.


    Wenn es nur um § 130 InsO ginge, würde ich das Risiko eines Verfahrens eingehen. Ich bin sicher, dass mir als Verbraucher kein Gericht Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit nur wegen des Mahnverfahrens unterstellen würde.


    Wenn ich Widerspruch einlege, danach verklagt werde und die Insolventverwalterin die Zahlungsunfähigkeit beweisen kann, darf ich schön das doppelte zahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von xecuta
    ................................................ die Insolventverwalterin die Zahlungsunfähigkeit beweisen kann, darf ich schön das doppelte zahlen.


    Mach doch mal ne Umfrage hier im Forum Insolvenzantrag 12.07.2010 – 3 Monate
    wer hat in diesem Zeitraum Geld von handyzek.de erhalten.

  • Habe meinen Mahnbescheid vom Gericht heute auch bekommen, auf dem steht,d ass ein streitiges Verfahren eingeleitet wird, wenn ich Widerspreche.
    Wenn ich also Widerspruch einlege, kommt es definitiv zu Gericht?


    Bei ist es zusätzlich der Fall, dass ich dort wo der Mahnbescheid zu gestellt wurde nicht mehr wohne, sondern nur noch meine Mutter, ich wohne sogar in einem anderen Bundesland.


    Kann mir jmd helfen? =(

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