handyzek.de E-Comm Erdin Communication GmbH, 07/10: Insolvenz, 09/11: Präzedenzfall

  • Hmm,


    hört sich schlecht an.


    Kam das per Einschreiben?
    Wurde dein Vertrag / bzw. sollte Auszahlung vor Insolvenz laufen oder fällt es tatsächlich in den Zeitraum?

    Spaßbeobachter

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebi51



    Was denkt ihr, wie sollte ich reagieren?


    Ich würde gar nicht reagieren.
    Erst wenn der Mahnbescheid kommt .

  • Zitat

    Original geschrieben von Monotone
    Kam das per Einschreiben?
    Wurde dein Vertrag / bzw. sollte Auszahlung vor Insolvenz laufen oder fällt es tatsächlich in den Zeitraum?


    Nein, der Brief kam ganz normal.


    Bestellt hatte ich im Dezember, allerdings kamen erst am 15.01 die Unterlagen. Eigentlich hätte ich das Geld Ende Februar erhalten müssen. Das Geld kam nach viel hin und her dann im April.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebi51


    Bestellt hatte ich im Dezember, allerdings kamen erst am 15.01 die Unterlagen. Eigentlich hätte ich das Geld Ende Februar erhalten müssen. Das Geld kam nach viel hin und her dann im April.


    Mist, bei mir wars ziemlich genauso

    Spaßbeobachter

  • Bei mir kam heute auch ein Schreiben, dass sie die vollen 480 € zurückverlangen (bis zum 17.11.2010), da sie nach Prüfung meiner Sachlage davon ausgehen, dass ich Kenntnis gehabt haben soll von der Zahlungsunfähigkeit. Sie resultieren das anhand von Fristzsetzungen meinerseits und einem Mahnbescheid gegen Herrn Erdin, welches ich über mahnung-online habe erstellen lassen.


    Ich werde erstmal dagegen Widerspruch einlegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von yugob
    Bei mir kam heute auch ein Schreiben, ..................................
    Ich werde erstmal dagegen Widerspruch einlegen.


    gegen ein schreiben :confused: :confused:

  • @ klaushei


    Naja, in erster Linie werde ich Widerspruch gegen die Forderung einlegen.


    Dort steht, falls ich bis zum 17.11.2010 nicht überwiesen habe, so wird ein Mahnverfahren gegen mich eingeleitet werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von yugob
    @ klaushei


    Naja, in erster Linie werde ich Widerspruch gegen die Forderung einlegen.


    Dort steht, falls ich bis zum 17.11.2010 nicht überwiesen habe, so wird ein Mahnverfahren gegen mich eingeleitet werden.


    Und falls der Anwalt den „ Wiederspruch“ ablehnt
    Was dann ?

  • Ehrlich gesagt, gehe ich auch davon aus, dass mein Widerspruch abgelehnt wird.


    Aber was würdest du tun an meiner Stelle?
    Die Alternative, welche ich habe wäre nicht zu bezahlen und dann einen Mahnbescheid zu bekommen.
    Gegen diesen kann ich dann Widerspruch einlegen. Aber dann würde ein Gerichtsprozess folgen nehme ich an.

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