handyzek.de E-Comm Erdin Communication GmbH, 07/10: Insolvenz, 09/11: Präzedenzfall

  • wenn man nicht reagiert, dann geht die Prozedur - meiner Meinung nach - ihren gewöhnlichen Weg, Mahnbescheid etc.


    Wenn die aber schon wissen, du willst nicht zahlen, dann versuchen die es vielleicht erst gar nicht.


    Ich weiß nicht. Sehe da echt keine Gefahr darin, die Zahlungsaufforderung abzulehnen.

  • Zitat

    Original geschrieben von xecuta
    wenn man nicht reagiert, dann geht die Prozedur - meiner Meinung nach - ihren gewöhnlichen Weg, Mahnbescheid etc.


    Wenn die aber schon wissen, du willst nicht zahlen, dann versuchen die es vielleicht erst gar nicht.


    Ich weiß nicht. Sehe da echt keine Gefahr darin, die Zahlungsaufforderung abzulehnen.



    Mahnbescheid das glaubst du doch selber nicht , der finanzelle Aufwand
    ist viel zu groß.

  • Das ist doch der gewöhnliche Weg um Geldforderungen durchzusetzen.
    Werden die den Aufwand jetzt bei denjenigen betreiben, die geantwortet haben und bei den anderen nicht?


    Außer über den Rechtsweg, kommen die an das Geld nicht heran.

  • Es ist doch volkommen egal. Wenn Sie berechtigte Forderungen stellen können, werden sie das machen. So versuchen sies halt mal. Es wird sicherlich welche geben die Zahlen. Ich habe auch zurück geschrieben. Ich denke das hätte ich nicht müssen. ich werde aber auch nichts zurückzahlen ohne Mahnbescheid o.ä.

    Spaßbeobachter

  • Zitat

    Original geschrieben von klaushei
    Entschuldige bitte ich bin da raus.
    Du willst Recht haben gut , hast Recht.


    ich will doch kein Recht, sondern nur mein Gewissen beruhigen, weil ich ja schon geantwortet habe. Wenn du jetzt hier sagst, es sei nicht Klug überhaupt zu reagieren, dann frage ich mich, ob ich einen Fehler gemacht habe oder ob meine Antwort in der Sache nichts ändert.


    Ich habe versucht, von dir eine Begründung dafür zu bekommen, warum es falsch ist, zu reagieren.

  • Das dumme mit deinem Brief ist du hast jetzt Kenntnis von der Sache
    falls der Mahnbescheid kommt und du verlierst vor Gericht bezahlst du.


    Im anderen Fall wen der Mahnbescheid kommt
    da du den Brief nicht per Einschreiben erhalten hast kannst du alles abstreiten.;)

  • der mahnbescheid ist vom kostenaufwand nicht sonderlich hoch und wird auch gerne genutzt, weil doch einige die bestandskraftwirkung nicht kennen, wenn man nicht widerspricht.


    schweigen ist zwar, von einigen ausnahmen abgesehen, im verkehrsgeschäft unschädlich, allerdings sollte man doch zur klarstellung und mit hinweis auf das Nichtwissen schriftlich erwidern. es reicht ja ein formloses schreiben aus, dass man die gegnerische forderung nicht anerkennt, weil man keine Kenntnis gehabt habe. der "gute glaube" wird grds. vermutet, so dass die gegenseite die "bösgläubigkeit" beweisen muss. bei verbrauchergeschäften düfte dieser nachweis nicht gelingen, da von solchen keine einsicht in ein handelsregister oder etc. gefordert werden wird.

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