handyzek.de E-Comm Erdin Communication GmbH, 07/10: Insolvenz, 09/11: Präzedenzfall

  • Also jetzt übertreib mal nicht. Klar sucht sie Geld und versucht alles, damit viel in die Insolvenzmasse geht. Aber auch sie muss sich an Gesetze halten, besonders wenn sie sie selbst zitiert in ihren Schreiben. Und auf genau diese berufe ich mich und deswegen sehe ich keine Veranlassung, das Geld zurück zu erstatten.
    Bin ja mal auf ihre Reaktion gespannt, melde mich dann wieder.


    Grüße, Christian

  • Die Meinung eines Nicht-Betroffenen:
    Ein Insolvenzverwalter ist doch per se verpflichtet, alles zu tun, um die Gläubiger zu befrieden. Also wird eingetrieben, was eingetrieben werden kann, mit Argumenten, die zwar imho nicht haltbar sind, aber sicher häufig ihren Zweck erfüllen.
    Vergesst nicht,
    a) wir leben in einem Rechtsstaat, und es muss dem Beschuldigten ein Verschulden nachgewiesen werden,
    b) man will etwas von Euch und nicht umgekehrt. Also kommen lassen und bloß keinen blinden Aktionismus betreiben,
    c) kommt eine Zahlungsaufforderung, durch wen auch immer, dann ein einziges Mal zurückschreiben, dass 1. die Forderung aus dem und dem Grunde unbegründet sei und 2. dass es der Gegenseite anheim gestellt werde, den Rechtsweg zu beschreiten, um die Rechtmäßigkeit der Forderung juristisch klären zu lassen. Weitere etwaige Zahlungsaufforderungen ignorieren (das gilt natürlich nicht bei einem etwaigen gerichtlichen Mahnbescheid, den muss man beantworten/zurückweisen, sonst wird afaik die gegnerische Forderung automatisch rechtskräftig). Basta.
    Ein Insolvenzverwalter wird imho im vorliegenden Fall niemals x Gerichtsverfahren in Kauf nehmen (es muss schließlich jedem einzelnen Schuldner individuell dessen Schuld bewiesen werden), denn er ist den Gläubigern verpflichtet und das Risiko eines Scheiterns vor Gericht ist angesichts der immensen Kosten (bei dem geringen Streitwert), die das verursachen würde, viel zu hoch.

  • Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    .................. Also kommen lassen und bloß keinen blinden Aktionismus betreiben............


    So ist es aber die Jungens wollen sich die Finger verbrennen.

  • wieso denn "Finger vebrennen"?
    Wie ich verstanden habe, macht keiner mehr, als die Forderung abzulehnen. Wenn man dann noch weiß, dass die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Forderung ist, dann kann man sich in dem Schreiben auf die Nichtkenntnis berufen. Das wurde einigen von der Insolvenzverwalterin auch geraten.
    Ist ja auch nicht mehr als Eldschi schreibt:

    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    c) kommt eine Zahlungsaufforderung, durch wen auch immer, dann ein einziges Mal zurückschreiben, dass 1. die Forderung aus dem und dem Grunde unbegründet sei und 2. dass es der Gegenseite anheim gestellt werde, den Rechtsweg zu beschreiten, um die Rechtmäßigkeit der Forderung juristisch klären zu lassen.

  • ich zitiere mich mal selber



    Zitat

    Original geschrieben von klaushei
    Gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst !

  • Es gibt keinen Grund den Brief der Insolvenzverwalterin zu beantworten.
    Wen sie was will soll Sie kommen!

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