ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Ich würd' mir nun keine gesteigerten Sorgen..............
Bin ich aber froh das ich den Koffer wieder auspacken kann
und das Ticket nach Südamerika abbestellen kann
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ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Ich würd' mir nun keine gesteigerten Sorgen..............
Bin ich aber froh das ich den Koffer wieder auspacken kann
und das Ticket nach Südamerika abbestellen kann
Ups, habe es gerade erst gelesen.
Wie woft haben wir schlechte Bewertungen hier und in anderen Threats gepostet.
Ich selber habe auch einen Teil meiner Ware nie bekommen.
Aber das die nun Insolvenz anmelden ist für mich keine Überraschung.
Vor einem Jahr hatten die viele Handyaktzionen, und in den Threats standen nur noch Beschwerden, Beschwerden und Beschwerden.
Keine Ahnung warum jemand nachher noch da kauft.
Allen die noch auf Geld warten; VIEL GLÜCK
Hey,
mich hat es auch erwischt, gestern kam das Schreiben. Ich müsste 480 Euro zurückzahlen, habe aber mal in die Paragraphen geschaut und bin folgender Meinung (bin Laie auf dem Gebiet!):
Sofern man keinen Mahnbescheid geschickt hat, kann man eigentlich nicht belangt werden. Bei mir lief es so, dass das Geld bis 25.02. hätte ausgezahlt werden sollen, wurde aber bis zum 22.04. verschleppt. Ich hatte regelmäßig im Online-Chat "genervt" und diverse Zahlungstermine genannt bekommen. Zudem gab es ja dieses allen bekannte "Problem mit der Buchhaltungs-Software", wodurch die Zahlungen verzögert wurden. Diese Gesprächsprotokolle aus dem Chat habe ich zum Glück noch gespeichert.
Zu dem Paragraphen: §130 findet bei mir keine Anwendung, da ich zu keiner Zeit wusste, dass Handyzek kurz vor der Insolvenz bzw. Zahlungsunfähigkeit stand. mir wurde ja sogar suggeriert, dass die Zahlungen bald bei mir eintreffen (was ja zum Glück auch so geschah). Die anderen beiden Absätze treffen ebenfalls nicht zu, da die Zahlung vor dem Eröffnungsantrag stattfand und ich dem Schuldner zu keiner Zeit in irgendeiner Weise nahestand.
So oder so ähnlich werde ich eine Mail an die Insolvenzverwalterin schicken und mal ihre Reaktion abwarten. Falls es was neue gibt, melde ich mich.
Grüße, Christian
Hallo Mitbetroffene,
was werdet Ihr tun? Sollte man zuerst Widerspruch einlegen und schriftlich erklären, dass man von einer drohenden Insolvenz nichts gewusst hat und deshalb die Rückzahlung nicht tätigen wird, und dann die Antwort abwarten?
Ich befürchte, wenn man nichts macht und die Frist bis Ende September verstreichen lässt, dass man dann sicher mit Konsequenzen rechnen muss.
Wie werdet ihr denn vorgehen? Weiß jemand schon was neues? Ich denke ich sollte morgen mal bei der Insolvenzverwaltung anrufen.
Gruß
yugob
Kurze Frage: Wieso willst du überhaupt reagieren? Ich bin auch betroffen, sehe meine Lage ähnlich wie deine, kann aber keinen Sinn in einer Reaktion egal welcher Art sehen. Da die Auszahlung früher als 3 Monate vor Bekanntwerden der Insolvenz geschehen ist..kann sie auch nicht angfochten werden.
Dies ist natürlich nur eine rechtliche Laien-Meinung.
Schöne Grüße
WolleWo
Man bin ich froh das ich keine Auszahlung hatte sondern "nur" Ware bestellt hatte.
So bin ich raus aus der Nummer...... :o
WolleWo: Soweit richtig, allerdings erfolgte die Auszahlung bei mir am 21.4., was genau in der 3 Monatsfrist liegt. Sie hätte zwar bis 25.02. ausgezahlt werden sollen, aber wir leben hier ja nicht im Konjunktiv. Die Insolvenzverwalterin wird sich sicher auch darauf berufen. Insofern werde ich die Mail jetzt mal abschicken.
Grüße und viel Glück an alle,
Christian
Verstehe ich das richtig:
"Die Anfechtungsfrist ist auf die letzten drei Monate vor Verfahrensbeginn beschränkt."
Ich verstehe nicht, wieso dann der 02.04 und nicht der 02.06 Stichtag ist?!?
Der Antrag auf das Insolvenzverfahren war am 1.7., demnach beginnt die Frist leider am 1.4.
ZitatOriginal geschrieben von hetti
Insofern werde ich die Mail jetzt mal abschicken.
Kann ich dir jetzt schon sagen was die gut Frau zu dir sagt .
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